
Grafiken aus Profilen klauen
- vnv_nation
- Feuervogel
- Beiträge: 4533
- Registriert: 7. Mär 2004, 02:46
Lesetipp: §2, §3 und §7 UrhG.
Schützenswert im Sinne des betreffenden Gesetzes sind nachweisliche eigene, geistige Schöpfungen
§2
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 7
Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes
Zu klären ist nun, handelt es sich bei dem betreffenden Bild tatsächlich um ein schützenswertes Werk oder ist es eher trivial. Ist es Letzteres greift §7 nicht und die Diskussion um Urheber etc. kann beendet werden. Das ändert nichts daran, dass sich Fragen einfach gehört, ob es nun umständlich ist, oder nicht. Jemand, auch jemand, der eine nur triviale Idee hatte freut sich über Anerkennung, allerdings ist Respekt in unseren Tagen Glückssache, so bleibt nur seinen Unmut kundzutun, was Gloop verständlicher Weise getan hat.
Schützenswert im Sinne des betreffenden Gesetzes sind nachweisliche eigene, geistige Schöpfungen
§2
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 7
Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes
Zu klären ist nun, handelt es sich bei dem betreffenden Bild tatsächlich um ein schützenswertes Werk oder ist es eher trivial. Ist es Letzteres greift §7 nicht und die Diskussion um Urheber etc. kann beendet werden. Das ändert nichts daran, dass sich Fragen einfach gehört, ob es nun umständlich ist, oder nicht. Jemand, auch jemand, der eine nur triviale Idee hatte freut sich über Anerkennung, allerdings ist Respekt in unseren Tagen Glückssache, so bleibt nur seinen Unmut kundzutun, was Gloop verständlicher Weise getan hat.
EDIT
Hatte außer ein paar der Eingangsposte nichts gelesen. Habe eben erst vnv-nation's Post gelsen :-\
Hatte außer ein paar der Eingangsposte nichts gelesen. Habe eben erst vnv-nation's Post gelsen :-\
Zuletzt geändert von Roudy am 17. Aug 2007, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
Magnus Luterius hat geschrieben:Aber ist echt interessant, wie manche hier ihre andere Seite zeigen[...].Glaub, die nächste Neuerung sollte eine Verlinkung zur Suchtberatung sein.
dieser ein/anderer WAR gloop, und wie er schon gesagt hat:Soul hat geschrieben:Hatt er/ein anderer das nicht schonmal getan? Und soll er/ein anderer das nicht unterlassen? Wenn ja schade
gloop hat geschrieben:dafür gabs nur 5 tage ban

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- restless wayfarer
- Klauenbartrein
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- Registriert: 18. Jul 2005, 00:59
Naja wenn ich z.B. Bilder von Karten Online stelle nehm ich auch einfach das Copyrightzeichen.
Und wenn jemand dieses Zeichen entfernt (1. Strafbestand) und es als seins ausgibt (2. Strafbestand) kann man wenn man wirklich so weit gehen will rechtliche Schritte einleiten.
Und jo, mir is sowas mit nem selbst erstellten Bild auch schon passiert. Ich habs an der Stelle wo es war gelöscht, nen (c) unter geklebt und wieder hochgeladen.
Und wenn jemand dieses Zeichen entfernt (1. Strafbestand) und es als seins ausgibt (2. Strafbestand) kann man wenn man wirklich so weit gehen will rechtliche Schritte einleiten.
Und jo, mir is sowas mit nem selbst erstellten Bild auch schon passiert. Ich habs an der Stelle wo es war gelöscht, nen (c) unter geklebt und wieder hochgeladen.
- Geist von Fool
- großer Laubbär
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schreckt aber evtl ab...
Beweis der Urheberschaft bei Bildern ist relativ einfach, dafür brauchste nichtmal Hash-Summen
einfach das Bild größer/ in besserer Qualität erstellen und dann runterrechnen - natürlich nur das Kleinere veröffentlichen
die größere Version mit besserer Qualität lässt sich nicht mehr reproduzieren aus dem Kleineren - somit...wer das 'Originalgroße' hat, ist der Urheber
bei Texten oder Gedichten (grummel) ist das leider schon schwieriger...da ist die Sache mit den Hash-Summen ganz nützlich
und das Argument 'wenn du nicht willst dass das geklaut wird, dann veröffentliche einfach nichts' finde ich arm und reichlich zum Kotzen (außerdem hätte ja dann niemand was zum Klauen
)
oder auch das 'ich weiß ja nich, wenn das in anderen Profilen ist, wem das gehört und dann nehm ich mir das einfach' HALLO?
naja wer selbst nichts eigenes zustandebringt, muss eben Diebstahl begehen...traurig...
Beweis der Urheberschaft bei Bildern ist relativ einfach, dafür brauchste nichtmal Hash-Summen
einfach das Bild größer/ in besserer Qualität erstellen und dann runterrechnen - natürlich nur das Kleinere veröffentlichen
die größere Version mit besserer Qualität lässt sich nicht mehr reproduzieren aus dem Kleineren - somit...wer das 'Originalgroße' hat, ist der Urheber
bei Texten oder Gedichten (grummel) ist das leider schon schwieriger...da ist die Sache mit den Hash-Summen ganz nützlich
und das Argument 'wenn du nicht willst dass das geklaut wird, dann veröffentliche einfach nichts' finde ich arm und reichlich zum Kotzen (außerdem hätte ja dann niemand was zum Klauen

oder auch das 'ich weiß ja nich, wenn das in anderen Profilen ist, wem das gehört und dann nehm ich mir das einfach' HALLO?
naja wer selbst nichts eigenes zustandebringt, muss eben Diebstahl begehen...traurig...
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- Klauenbartrein
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Sorry, aber davon halte ich nicht wirklich viel. Für mich zählt die Erstellerdatei, sprich die PSD, PNG etc. mit den verschiedenen Ebenen viel mehrAngelOfDark hat geschrieben:Beweis der Urheberschaft bei Bildern ist relativ einfach, dafür brauchste nichtmal Hash-Summen
einfach das Bild größer/ in besserer Qualität erstellen und dann runterrechnen - natürlich nur das Kleinere veröffentlichen
die größere Version mit besserer Qualität lässt sich nicht mehr reproduzieren aus dem Kleineren - somit...wer das 'Originalgroße' hat, ist der Urheber

- AngelOfDark
- Kopolaspinne
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nunja, bei erstellten Bildern, jo...sofern man die nicht gleich als JPG abspeichertSpaceNatla hat geschrieben:Sorry, aber davon halte ich nicht wirklich viel. Für mich zählt die Erstellerdatei, sprich die PSD, PNG etc. mit den verschiedenen Ebenen viel mehrAngelOfDark hat geschrieben:Beweis der Urheberschaft bei Bildern ist relativ einfach, dafür brauchste nichtmal Hash-Summen
einfach das Bild größer/ in besserer Qualität erstellen und dann runterrechnen - natürlich nur das Kleinere veröffentlichen
die größere Version mit besserer Qualität lässt sich nicht mehr reproduzieren aus dem Kleineren - somit...wer das 'Originalgroße' hat, ist der Urheber
meins funzt aber auch für Digitalfoddos

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