Miro hat geschrieben:Kannst du mal einen Standart Vertrag posten?
Ja, kann ich machen;
der war zum Anfertigungszeitpunkt (Okt 04) noch in Ordung; aber im Moment biete ich schon viel mehr Zusatzfunktionen an.
Vertrag mit Re-Amun
Inhaltsverzeichnis:
1.Allgemeines
2.Kontoeröffnung
3.Auflösen des Kontos
4.Konditionen
5.Vertragsänderung
1. Allgemeines
1.1 Jeder, der bei Re-Amun ein Konto eröffnet oder besitzt, erkennt den Vertrag vollständig an. Dies gilt auch für Freunde von Re-Amun.
1.2 Da es bei Freewar keine Gesetze betreffend Betrügern gibt, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Vertrag nicht 100% verbindlich gesehen werden KANN, auch wenn ich nicht vorhabe, den Vertrag zu brechen.
1.3 Re-Amun behält sich vor, den Vertrag um weitere Punkte zu ergänzen, um sein Angebot zu erweitern(siehe Vertragsänderung Punkt 5)
1.4 Sollte eine dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt wirksam. Die rechtlich unwirksame Bestimmung wird nicht neutralisiert, sondern an in eine rechtlich wirksame, der Intention möglichst naheliegende Form umgewandelt.
2. Kontoeröffnung/Zuzahlung
2.1 Die Mindestanlage beträgt 300 Gold.
2.1.1 Die Anlage darf zu keinem Zeitpunkt durch das Eingreifen des Kundens unter den Wert von 300 fallen.
2.1.2 Davon ausgenommen sind indirekte Einflüsse, wie zum Beispiel das Verkaufen von Aktien, welches Wert von Re-Amuns Aktiendepots verringert.
2.1.3 Re-Amun behält sich vor, in Ausnahmefällen auch niedrigere Konten zuzulassen.
2.2 Die Mindestanlagedauer eines Kundens beträgt 3 Tage
2.2.1 Mindestanlagedauer ist der Zeitraum, in der die Anlage ohne Anspruch auf Rückzahlung bei Re-Amun verweilen muss.
2.2.2 Re-Amun behält sich vor, bei einer besonderen Wirtschaftslage oder bei einem besonderen Ereignissen auch niedrigere Anlagedauern zu zulassen.
2.2.3 Eine frühzeitige Auflösung des Kontos ist nach Punkt 5.3 möglich.
2.3 Es gilt keine Begrenzung des eingezahlten Kapitals pro Tag/Zeitraum
2.4 Eine Erhöhung des Budgets ist jederzeit zulässig.
2.5 Re-Amun ist nicht verpflichtet, jeden möglichen Kunden anzunehmen.
2.6 Es ist möglich, auch auf das Konto eines anderen Geld einzuzahlen, oder ein Konto auf den Namen des anderen zu gründen, ohne selbst Berechtigter zu sein.
2.7 Re-Amun ist eine neutrale Person. Er darf kein Geld des Kunden behalten.
2.7.1 Eine Ausnahme besteht, wenn der Kunde Re-Amun zeitlichen, psychischen, physischen oder finanziellen Schaden zufügt.
2.8 Eine Kontoeröffnung ist für Privatpersonen, Firmen, Vereine und sonstigen Gruppierungen zulässig.
2.9 Jede Person darf höchstens 2 Konten besitzen.
2.10 Die Höchstanlage beträgt 1.000.000 Gold.
2.10.1 In Ausnahmefällen sind auch höhere Anlagen gestattet.
3. Auflösen des Kontos/ Abheben von Geld
3.1 Jeder Kunde hat das Recht sein Konto selbst aufzulösen oder Geld abzuheben, sofern er Berechtigter ist [Vgl. 3.3].
3.1.1 Eine Auflösung des Kontos, sowie das Abheben von Geld, muss mindestens 3 Tage im voraus bei Re-Amun angekündigt werden.
3.1.2 Solch eine Ankündigung kann per Brief oder per Chat erfolgen.
3.1.3 Eine Ankündigung ist nicht verbindlich. Der Kunde ist nicht gezwungen sein Geld am entsprechenden Datum abzuholen, sondern hat das Recht die Ankündigung jederzeit zu ändern.
3.1.4 Sollte eine Änderung stattfinden, so ist zu beachten, dass mindestens 3 Tage zwischen dem Zeitpunkt der Änderung und dem Zeitpunkt des Abholens liegen müssen.
3.1.5 Sollte der Abholtermin aus persönlichen Gründen von Re-Amun nicht eingehalten werden können, so wird eine schnellstmögliche Rückgabe garantiert.
3.1.6 Sollte Re-Amun aus zeitlichen Gründen dem Rückgabetermin nicht zustimmen können, so muss er einen anderen (zeitlich günstigeren) Termin vorschlagen.
3.1.7 Bei besonderen Notfällen, entsprechender Wirtschaftslage und Zustimmung von Re-Amun ist auch eine frühere Auflösung des Kontos möglich.
3.2 Der Höchstsatz zum Auflösen oder Abheben von Goldmünzen liegt bei 20.000 Goldmünzen.
3.2.1 Will jemand mehr als 20.000 abheben, so wird pro 20.000 die Abholung einzeln behandelt, inklusive der 3 Tages Frist.
3.2.2 Bei besonderen Fällen ist auch die Auszahlung von mehr als 20.000 auf einmal möglich.
3.3 Das Konto kann nur von berechtigten Personen im negativen Sinne verändert werden.
3.3.1 Berechtigte Personen sind all diejenigen, die vom Gründer des Kontos bei der Gründung angegeben werden.
3.3.2 Es ist möglich, auch einzelne Rechte betreffend der Auflösung, Auszahlung, Transaktion und Bestimmung den Berechtigten zu erteilen.
3.3.3 Der Hauptberechtigte hat jederzeit das Recht Re-Amun von einer Änderung der Berechtigung zu unterrichten.
3.3.3.1 Sollte es mehrere Hauptberechtigte geben, so kann ein Hauptberechtigter die Rechte der anderen beschneiden.
3.3.4 Sollte der Gründer sich selbst nicht als Berechtigten ansehen (zum Beispiel bei der Gründung eines Kontos für eine andere Person), so verliert er die Berechtigung nach Ende der Transaktion.
3.4 Nach Punkt 5.3 ist eine Auflösung des Kontos gestattet.
3.5 Dem Kunden ist gestattet, nach vorheriger Einigung, sich seinen Gewinn regelmäßig auszahlen zu lassen.
3.6 Dem Kunden ist es gestattet, nach vorheriger Einigung pro bestimmten Gewinn, sich eine bestimmte Menge an Geld auszahlen zu lassen.
3.7 Re-Amun behält sich vor, bei einer so genannten "MegaFlaute" den "Notstand" zu erklären.
3.7.1 Eine Megaflaute liegt vor, wenn die professionellen Händler mehrere Tage lang eindeutig mehr verkaufen als zu kaufen.
3.7.2 Während des Notstandes werden sämtliche Auszahlungen und Kontoauflösungen automatisch bis zur Auflösung des Notstandes eingestellt.
3.7.3 Vgl. Punkt 4.5
4. Konditionen
4.1 Dem Kunden werden 80% des prozentualen, positiven Gewinnes von Re-Amun auf sein Konto übertragen. Die 20% werden als Gebühr einbehalten.
4.1.1 Kunden mit einem Konto von mehr als 50.000 bekommen 90% des prozentualen, positiven Gewinnes.
4.1.2 Kunden mit einem Konto von mehr als 100.000 bekommen 95% des prozentualen, positiven Gewinnes.
4.1.3 Re-Amun behält sich vor, Clanmitgliedern oder besonderen Freunden 100%, oder auch einen beliebigen anderen Prozentsatz des prozentualen Gewinnes anzurechnen.
4.2 Bei einem Rückgang des Aktiendepots (negative Gewinne) nimmt Re-Amun keine Provision.
4.3 Auf Wunsch ist eine Benachrichtigung bei dem Übersteigen eines bestimmten Wertes möglich.
4.4 Grundsätzlich wird eine Veränderung des Kontos durch eine 3. Person dem Kunden mitgeteilt.
4.5 Während eines Notstandes bekommen die Kunden 100% des prozentualen Gewinnes auf ihr Konto übertragen.
4.6 Wenn das Konto die 1.000.000 Grenze überschreitet, dann geht alles was darüber ist automatisch in Re-Amuns Besitz über.
4.6.1 Bei Ausnahmefällen und vorheriger Absprache sind auch höhere Konten möglich.
5. Vertragsänderung
5.1 Bei einer ergänzenden Vertragsänderung ist kein Austritt aus dem Vertrag gestattet
5.1.1 Eine ergänzende Vertragsänderung liegt vor, wenn der Wesenszug des Vertrages nicht verändert wurde, und keine persönlichen Nachteile für den Kunden gegenüber der ursprünglichen Fassung des Vertrages entstehen. es werden lediglich Zusatzpunkte angefügt.
5.1.2 Bei einer ergänzenden Vertragsänderung ist keine Benachrichtigung nötig.
5.2 Bei einer korrigierenden Vertragsänderung ist kein Austritt aus dem Vertrag gestattet
5.2.1 Eine korrigierende Vertragsänderung liegt vor, wenn der Wesenszug des Vertrages nicht verändert wurde, und keine persönlichen Nachteile für den Kunden gegenüber der ursprünglichen Fassung des Vertrages entstehen. Es werden lediglich Rechtschreibfehler sowie grammatikalische sowie Stil-, Form- und Zeichensetzungsfehler korrigiert.
5.2.2 Bei einer korrigierenden Vertragsänderung ist keine Benachrichtigung nötig.
5.3 Bei einer grundsätzlichen Änderung ist ein Austritt aus dem Vertrag gestattet
5.3.1 Eine grundsätzliche Vertragsänderung liegt vor, wenn die Wesenszüge des Vertrages verändert werden, oder dem Kunden durch die Veränderung direkte Nachteile oder Schäden entstehen.
5.3.2 Bei einer grundsätzlichen Vertragsänderung ist eine Benachrichtigung nötig.
5.3.2.1 Eine Benachrichtigung muss nicht zwangsläufig per Brief erfolgen. Von Benachrichtigung spricht man dann, wenn innerhalb von kürzestens 3 Tagen mindestens 5 Schreie abgegeben wurden, wobei der Abstand eine halbe Stunde betragen muss, und außerdem die Änderung fett gedruckt mindestens eine Woche lang im ersten Kasten von Re-Amuns Profil zu sehen war. Da diese Schreie leider nicht die Vertragsänderung selbst oder einen Link zu meinem Profil enthalten dürfen, werden sie darauf hinweisen, dass ich es an die Eiche geschrieben habe.
noch was was mir aufgefallen ist und neu reinkommt:
12. Änderung des Mindestanlagezeitraums