In wie weit ist Wahlwerbung gestattet?
Verfasst: 3. Nov 2005, 21:35
» In wie weit ist Werbung für die Moderatorwahl gestattet?
(Stand: 8. September 2010)
- Im Schreichat: Nein, auch nicht im Flüsterchat oder per Brief.
- An der alten Eiche: Ja, solange man die Eiche nicht mit seiner Wahlwerbung zukleistert.
- Im Profil: Ja, solange man keine Spielvorteile verspricht.
- Mit Bestechung: Nein, das kann sogar weiteren Ärger nach sich ziehen.
(Stand: 8. September 2010)