wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

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saibot
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Re: wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

Beitrag von saibot » 26. Dez 2008, 13:20

du bist keiner aus baels clan,du darfst das glaub ich,oder?

Engel der Rache
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Re: wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

Beitrag von Engel der Rache » 26. Dez 2008, 13:23

War lange genug bei Bael, und wenn ers knallen lassen wollte, hab ich gesagt "yo kann ich ja mal zur killorgie nutzen wenn eh soviel chaos herrscht" tja chaos bleibt wohl aus aber meine killorgie will ich trotzdem abziehn ^^

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Beijinho
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Re: wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

Beitrag von Beijinho » 26. Dez 2008, 13:48

@ ragna
Bael hat geschrieben:Jeder der bei diesen Spass dabei sein will einfach Brief an mich

Dann sind die 2 Wochen um und es heißt dann Rock n Roll Baby ^^

Und ich denke jeder kann sich ausmalen wem es dann an den Kragen geht .
Finde ich verständlich, dass man bei so einer Aussage nicht erst abwartet, inwiefern es knallt und wem es da an den Kragen geht..
Für mich klingt das schon recht eindeutig..
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Innocent
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Re: wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

Beitrag von Innocent » 26. Dez 2008, 13:58

die frage ist was berechtigt zu bannen wenn es nur eindeutig klingt und passieren könnte. Sternenwind hat selber gesagt sie ist an dem tag on und bannt alle die weitermachen, man hätte ja mindestens mal abwarten können was dann tatsächlich passiert...

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Re: wer mag kann es auch jetzt schon knallen lassen

Beitrag von Xartos » 26. Dez 2008, 14:28

Abwarten, wenn ein Zauberverbot doch gerade aus diesem Grund ausgesprochen wurde? Nun, das wiederum ist nicht wirklich sinnvoll.
Es lässt sich sicher darüber streiten, ob ein Bann dieser Länge, immerhin Dauerbann, wegen einer solchen Drohung, gerechtfertigt ist.
Doch ob der Bann nun sofort kam nach einer solchen Drohung oder erst am Tag des Geschehens, ist relativ gleich.

[kleiner böser Vergleich: Bei Fremdlinkschreiern mit gleicher IP wartet man auch nicht, bis der Schaden schon geschehen ist. Ebenso ist es in der deutschen Rechtsprechung: Bereits ein Versuch von etwas kann zu Strafe führen. Bereits die Vorbereitung zu einem Anschlag. Genug des bösen Vergleichs, das gehört hier bekanntlich nicht wirklich hin.]
lg, Xartos Bild

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