Als erstes sollte es ein 'Buch der Bändigung' geben
Mit ca. [30] Stufen:
pro Stufe erhöht sich die Chance ein NPC zu bändigen um 4% (Zinseszins-Effekt)
pro Stufe kann man ein NPC mit einem Angriffpunkt mehr bändigen
-> Also auf Stufe 30 ist die Chance ca. 70%.
-> Also auf Stufe 30 ist Angriffstärke der möglich zu bändigen NPC bei 30.
Desweiteren kommt hinzu welche NPCs man "bändigen" kann, da kommt der Zauber ins Spiel:
Zauber der Bändigung
Preis: [?]500gm

Mögliche Beschreibung: Mit diesem Zauber kannst du mit der Charakterfähigkeit Bändigen zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein NPC bändigen, das die entsprechende Angriffstärke hat.
Nach dem Bändigen sieht man das NPC im Inventar und unter der Beschreibung wie viel LP es hat.
Und man muss das NPC aktevieren damit man nicht ganz viele davon im Inventar rumhocken

Nachdem man ein NPC gebändigt hat, kann man das nicht fürs PvP benutzen sondern nur zum sicheren Kampf gegen NPCs benutzen, dass heißt:
Man hat eine neue Angriffmöglichkeit "Angreifen mit gebändigtem NPC 'Hase' "
Dann greifen sich die NPCs an und kämpfen bis jemand tot ist.
Man kann die NPCs heilen in dem man sie füttert (dadurch mehr Tierfutter in der Welt)^^
Man könnte auch das NPC wie die geschrumpften magisch machen, die brauchen ja auch mal was zuessen^^
Noch eine weitere aber unüberlegte Idee könnte sein das man von agressiven NPCs angegriffen wird, das gebändigte NPC im Inventar einen verteildigt

Natürlich sind Unique-NPCs und Gruppen-NPCs nicht bändigbar
VARIANTE 2: (FIND ICH BESSER)^^
zB neues Gebiet erstellt wird, worin bestimmte NPCs solche Zauber mit geringer Warscheinlichkeit dropen, die aber zu bestimmten NPC sind.
Bsp:
Bändigungszauber: Frostwiesel
halt bestimmte Zauber von zu bändigbaren NPCs werden gedropt, die nicht zu stark sind ... damit es noch balanciert ist
Aber das mit dem Buch würd ich dann zu dieser Idee beibehalten, aber natürlich nur das die Wahrscheinlichkeit des Bändigen steigt, weil ich denke bis A30 wäre egal wenn es NPCs Bädnigungszauber gäbe, die nicht den Bereich von A1 bis A30 ausfülllen.