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Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 20. Jan 2008, 01:35
von Diabolic S
mir ist aufgefallen dass häufig ganz stolz verkündet wird dass jmd wohl unglaubliche 20k kopfgeld auf iwen ausgesetzt habe...10 seks später nimmt derselbe es wieder zurück...mich nervt dieses gepose ziemlich an und ich fände deshalb sinnvoll dass ein gewisser anteil des kopfgeldes bei zurücknahme verloren geht (zurücknehmen komplett unmöglich zu machen ist auch sinnlos, da der auftragsgeber sich ja in der zwischenzeit mit dem opfer einigen kann und so die drohung zurückziehen möchte...)...der anteil muss nicht riesig sein aber eben diese kurzaufträge verhindern...pls meinungen äußern
Re: Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 20. Jan 2008, 12:45
von ´|` R /\ I | ) O $
Bin dafür, das es etwas kosten sollte, weil es manchmal echt nervt, wenn Kopfgeld kommt und dann wieder zurück genommen wird.
Re: Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 20. Jan 2008, 12:48
von Blizz
1.Kopfgeld zurückziehen kostet
2.Man kann keine 20K Kopfgeld auf jemanden aussetzen
Re: Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 20. Jan 2008, 20:42
von Aylis Sorlin
Klar kann man =) Einfach 2x 10k Aussetzen ^^
Und bin für die Idee
Re: Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 21. Jan 2008, 00:24
von SiriusZZ
Gute Idee. Ein prozentualer Anteil an Rücknahmekosten wäre sinnvoll. Alternativ würden natürlich auch Gebühren gehen, die beim Aussetzen eines Kopfgelden fällig wären. Ersteres gefällt mir jedoch aus irgendeinem Grund besser.
Re: Kopfgeld wieder zurückziehen kostet
Verfasst: 21. Jan 2008, 00:34
von Teodin
SiriusZZ hat geschrieben:Gute Idee. Ein prozentualer Anteil an Rücknahmekosten wäre sinnvoll. Alternativ würden natürlich auch Gebühren gehen, die beim Aussetzen eines Kopfgelden fällig wären. Ersteres gefällt mir jedoch aus irgendeinem Grund besser.
Evtl aus dem Grunde, dass diese Gebühren bereits existieren. Staunierungsgebühren sind in der Regel prozentuale Anteile, daher wäre das auch hier angebracht und jemand der Unsummen auf jemandes Kopf aussetzt sollte auch Unsummen für die Rücknahme dieses Kopfgeldes blechen müssen, jemand aber, der nur kleine Summen aussetzt kann nicht mit den selben Unsummen belastet werden, das ganze sollte schon im Verhältnis stehen.