Starre und Wegzauberschutz verändern
Verfasst: 18. Apr 2009, 13:51
Der Starre/Wegzauberschutz wurde ja so geändert, dass man während er Schutzfase nicht starren/wegzaubern kann!
Ich hätte es jedoch eher eingebaut, dass man trotz Schutz starren/wegzaubern kann, ABER dass der starreschutz/wegzauberschutz von einem verfällt, wenn man solche zauber anwendet.
Damit man nicht direkt wieder nen neuen schutz einwerfen kann, muss die frist des starreschutzes immervoll ablaufen.
Sprich: um 12 wendet man nen starreschutz an. um halb 1 starre ich einen (-> starreschutz verfällt), aber erst um 13uhr kann ich den nächsten starreschutz anwenden. (mächtige ausgenommen, hier kann man auch alle stunde wieder nen neuen anwenden)
der starreschutz verfällt auch, wenn die angewandte starre verpufft. (gleiches gilt für wegzauber)
Ich fände das einfach besser, weil es manchma passiert, das irgendwer einen clani starre oder irgendwas anderes passiert und man dann trotzdem helfen möchte.
ausserdem kann man in der restzeit ja auch zurückgestarrt werden ohne sich weiter schützen zu können, weswegen das auch kein vorteil ist.
Ich hätte es jedoch eher eingebaut, dass man trotz Schutz starren/wegzaubern kann, ABER dass der starreschutz/wegzauberschutz von einem verfällt, wenn man solche zauber anwendet.
Damit man nicht direkt wieder nen neuen schutz einwerfen kann, muss die frist des starreschutzes immervoll ablaufen.
Sprich: um 12 wendet man nen starreschutz an. um halb 1 starre ich einen (-> starreschutz verfällt), aber erst um 13uhr kann ich den nächsten starreschutz anwenden. (mächtige ausgenommen, hier kann man auch alle stunde wieder nen neuen anwenden)
der starreschutz verfällt auch, wenn die angewandte starre verpufft. (gleiches gilt für wegzauber)
Ich fände das einfach besser, weil es manchma passiert, das irgendwer einen clani starre oder irgendwas anderes passiert und man dann trotzdem helfen möchte.
ausserdem kann man in der restzeit ja auch zurückgestarrt werden ohne sich weiter schützen zu können, weswegen das auch kein vorteil ist.