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von MrSnoops » 17. Apr 2010, 13:36
Ob es strafbar ist einen Server abschmieren zu lassen ?
Ja, außerdem ist es sehr wahrscheinlich danach eine dike Rechnnung zu bekommen.
Darfst es ja mal versuchen , einfach ein Zip Bombe besorgen und die an ein paar E-Mail adressen verschicken. ^^
Einen Server abschmieren zu lassen fällt unter §303 des Strafgesetzbuches und kann, ja nachdem welchen Server man abschmieren lässt , mit bis zu 10 Jahren bestraft werden.
mal copy paste machen ^^
§ 303b StGB lautet nach der letzten Änderung zum 11. August 2007:
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Das ist also schon ne ernste Sache wenn das jemand macht, okay, jetzt ist Freewar natürlich kein Betrieb der die Bundesrepublik mit Lebenswichtigen Gütern versorgt. Aber auch dieses "abschmieren lassen" ist auf jedem Fall strafbar.
Zum Account "hacken"... Es ist durchaus möglich, und es muss noch nciht mal grob fahrlässig vom Accountinhaber sein. So war es zum Beispiel einem Nutzer eines Browsersstrategiepieles möglich sich über die linkadresse von Kampfberichte Zugang zu den Accounts verschaffen und durch die möglichket einheiten des ganzen Clanes zu steuern die arbeit vieler einer langen zeit zu zerstören.
Da auch nochmal die strafrechtliche Problematik.
Wer sich unerlaubt Zugang zu gesicherten Schriftstücken, dazu zählt natürlich auch eines jeden Freewar-Accounts verschafft begeht ne Straftat im Sinne des §202. Nennt sich dann Verletzung des Briefgeheimnisses.
Um auch den letzten doofen der mit solchen Gedanken spielt davon abzubringen Accounts zu hacken ^^
MfG Markus