Sotrax hat geschrieben:@spellfire: Du darfst nicht einfach das Eigentum anderer Leute ohne deren Wissen irgendwo verkaufen

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Ich bin kein Jurist, will aber trotzdem mal die rechtliche Seite etwas Beleuchten.
AGB (http://85.10.193.197/freewar/agb.php) hat geschrieben:§ 12 Jeder Spielaccount (inkl. aller dazugehörigen Daten) sowie Items und Goldmünzen sind virtuelle Gegenstände im Spiel. Sie werden den Spielern nur zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der Anbieter dieses Spieles.
Damit ist das Eigentum eindeutig geregelt. Ebenso wird sich irgendwo (wie gesagt, ich bin kein Jurist) die
rechtmäßige Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände geregelt sein.
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben:§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das verstehe ich so, dass jemand, der Goldmünzen (die Ihm laut den AGB nicht gehören) sich (durch Kauf) oder Dritten (durch Verkauf) rechtswidrig (also nicht gemäß der Bestimmungen zum Gebrauch der nur zur Nutzung überlassenen Gegenstände) zueignet, nicht nur gegen die spielinternen Regeln verstösst (der Kauf und Verkauf ist ja ab 1.11. ausdrücklich verboten) und damit auch die spielinterne Strafe (Bann) bekommt, sondern sich eigentlich sogar noch strafbar im Sinne des StGB macht und von Sotrax daraufhin angezeigt werden könnte und im Falle einer Verurteilung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen hat, weil in unserem Fall hier, dem User die Goldmünzen laut §246 Abs.2 StGB "anvertraut" sind.