Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

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spellfire
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von spellfire » 15. Okt 2007, 16:30

Sotrax hat geschrieben: @spellfire: Eine Anpassung der AGBs wäre in diesem Fall nicht nötig, da dort bereits paragraph 12 diese Sache regelt, und nach dem Paragraph der Verkauf ohnehin schon immer verboten war. Ich kann das aber mal in der AGB präzisieren, damit es leichter zu verstehen ist :)
Der Verkauf, als Nichteigentümer, von zur Benutzung überlassener Sachen ist erstmal nicht verboten, zumindestens nach gültigen BGB. Somit wär der Verkauf rechtskräftig, was natürlich keine Schadensersatzansprüche Deinerseits gegenüber den Verkäufer ausschließt. Inwiefern man dann drüber diskutiert ob der Käufer von der Unrechtmäßigeit des Erwerbs ausgehen müsste - bzw. es fahrlässig versäumt hat es zu wissen... präzisere AGBs wären glaube ich nich schlecht :)
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Sotrax » 15. Okt 2007, 16:33

@spellfire: Du darfst nicht einfach das Eigentum anderer Leute ohne deren Wissen irgendwo verkaufen :).

@all: Hier noch eine Umfrage zum Thema Goldtransfers, wenn wir gerade eh am ändern sind:
viewtopic.php?f=7&t=27518
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Hugo » 15. Okt 2007, 16:38

hmm um wieviel wird die spieleranzahl sinken? 10 20 oder sogar 50k?^^

ich auf jeden fall lösch 5 meiner 7 accs^^

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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Pyros » 15. Okt 2007, 16:41

brav @hugo!^^

was ist eigentlich mit goldtransfers? verboten oder unerwünscht?

wenns verboten ist, werden sicher einige accs gelöscht

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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Sotrax » 15. Okt 2007, 16:41

@Hugo: Ich gehe nicht davon aus, dass sich deswegen viele Leute löschen, weil praktisch alle anderen Spiele ebenfalls eBay etc. verboten haben und es dort ebenfalls nicht zu Massenlöschungen kam.
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Kami » 15. Okt 2007, 16:43

Sotrax hat geschrieben:@spellfire: Du darfst nicht einfach das Eigentum anderer Leute ohne deren Wissen irgendwo verkaufen :).
Ich bin kein Jurist, will aber trotzdem mal die rechtliche Seite etwas Beleuchten.
AGB (http://85.10.193.197/freewar/agb.php) hat geschrieben:§ 12 Jeder Spielaccount (inkl. aller dazugehörigen Daten) sowie Items und Goldmünzen sind virtuelle Gegenstände im Spiel. Sie werden den Spielern nur zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der Anbieter dieses Spieles.
Damit ist das Eigentum eindeutig geregelt. Ebenso wird sich irgendwo (wie gesagt, ich bin kein Jurist) die rechtmäßige Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände geregelt sein.
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben:§ 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das verstehe ich so, dass jemand, der Goldmünzen (die Ihm laut den AGB nicht gehören) sich (durch Kauf) oder Dritten (durch Verkauf) rechtswidrig (also nicht gemäß der Bestimmungen zum Gebrauch der nur zur Nutzung überlassenen Gegenstände) zueignet, nicht nur gegen die spielinternen Regeln verstösst (der Kauf und Verkauf ist ja ab 1.11. ausdrücklich verboten) und damit auch die spielinterne Strafe (Bann) bekommt, sondern sich eigentlich sogar noch strafbar im Sinne des StGB macht und von Sotrax daraufhin angezeigt werden könnte und im Falle einer Verurteilung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen hat, weil in unserem Fall hier, dem User die Goldmünzen laut §246 Abs.2 StGB "anvertraut" sind.
Zuletzt geändert von Kami am 15. Okt 2007, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Hanfi » 15. Okt 2007, 16:44

Daumen hoch ^^...Finde es super :lol:
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Rondo » 15. Okt 2007, 16:45

Hugo hat geschrieben:hmm um wieviel wird die spieleranzahl sinken? 10 20 oder sogar 50k?^^

ich auf jeden fall lösch 5 meiner 7 accs^^

Das dürfte ein Beispiel von vielen sein......es gibt schliesslich eine enorme Anzahl von Usern die sich in vielen Welten angemeldet haben nur um dort zu idlen und den Gewinn an den Hauptacc zu transferieren......diese Accs werden nun völlig nutzlos, eBay verboten, Transfer MUSS dazu selbstverständlich auch verboten werden und somit werden die Welten deutlich leerer.....die nächste Welt kann noch deutlich länger warten :wink:
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Blizz » 15. Okt 2007, 16:46

was alles absolut wünschenswert ist. Ich bezweifel irgendwie das die Transferaccs Sponsoren sind ^^
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Celera » 15. Okt 2007, 16:48

Ersteinmal vor weg, ich habe nie Goldmünzen bei E-bay verkauft und hab es auch nicht vor!

Was mich aber mehr interessieren würde ist die Frage, auf welche gesetzliche Grundlage du dich Stützt und ob du dich dort auch rechtlich Abgesichert hast, denn ich hab da so meine Zweifel.

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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Pyros » 15. Okt 2007, 16:50

was haltet ihr eigentlich von der idee, IDLE plätze gänzlich abzuschaffen? ich finde, das macht spieletechnisch eigentlich gar keinen sinn.

Wenn ich Spielen will, dann spiel ich und steh nicht irgendwo herum wo ich nur alle 5 minuten einen Klick machen kann.

Ich persönlich würde so einen Schritt sehr befürworten!

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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Hugo » 15. Okt 2007, 16:56

Rondo hat geschrieben:... werden die Welten deutlich leerer.....die nächste Welt kann noch deutlich länger warten :wink:

*g* und Sotrax kann 90% seiner Server verkaufen^^

und Sotrax: ich glaub es wird zu Massenlöschungen kommen; zähl nur mal die Sieber;Hacker; etc. weg, denn die werden sich bestimmt löschen


Unsicher bin ich mir jetzt nur, ob der Preis für Gold aufgrund des Überangebotes sinken wird oder durch quasi die letzte Chance um Gold zu kaufen steigen wird *grübel*

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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Blizz » 15. Okt 2007, 16:59

Hugo hat geschrieben: *g* und Sotrax kann 90% seiner Server verkaufen^^

und Sotrax: ich glaub es wird zu Massenlöschungen kommen; zähl nur mal die Sieber;Hacker; etc. weg, denn die werden sich bestimmt löschen

Naja Massenlöschungen vielleicht so 200 Accs pro Welt, deswegen muss er keine Welt schließen.
Irgendwas ist immer
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von spellfire » 15. Okt 2007, 17:00

Sotrax hat geschrieben:@spellfire: Du darfst nicht einfach das Eigentum anderer Leute ohne deren Wissen irgendwo verkaufen :).
Was heißt dürfen, es geht ja ums machen :)
Um genauer zu sein, es geht darum ob das Rechtsgeschäft des Verkaufs ungültig/ nichtig ist. Sobald ich als Eigentümer jemanden den Besitz verschaffe, kann dieser von den Besitzer rechtskräftig an eine 3te Person verkauft werden. Wenn ich jemanden mein Fahrrad leihe und der das rechtskräftig auf seinen Flohmarktstand verkauft, dann is es weg. Natürlich kann ich dann Schadensersatz, Wiedergutmachung usw. fordern. Aber nicht gegenüber den Käufer, sondern nur gegenüber des Verkäufers. §12 reicht also nicht aus um auch den Käufer zu belangen.

Ach egal, könnte §§ noch nie leiden.

edit:
rechtskräftig natürlich nicht, das würde ein richterliches Urteil vorraussetzen, aber der Vertrag wäre auf jedenfall gültig. Danke an die Jurafraktion hier in FW ;)
Zuletzt geändert von spellfire am 15. Okt 2007, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbot von Goldverkauf etc über eBay u.ä. [W1-11;RP;AF]

Beitrag von Kami » 15. Okt 2007, 17:10

spellfire hat geschrieben:
Sotrax hat geschrieben:@spellfire: Du darfst nicht einfach das Eigentum anderer Leute ohne deren Wissen irgendwo verkaufen :).
Was heißt dürfen, es geht ja ums machen :)
Um genauer zu sein, es geht darum ob das Rechtsgeschäft des Verkaufs ungültig/ nichtig ist. Sobald ich als Eigentümer jemanden den Besitz verschaffe, kann dieser von den Besitzer rechtskräftig an eine 3te Person verkauft werden. Wenn ich jemanden mein Fahrrad leihe und der das rechtskräftig auf seinen Flohmarktstand verkauft, dann is es weg. Natürlich kann ich dann Schadensersatz, Wiedergutmachung usw. fordern. Aber nicht gegenüber den Käufer, sondern nur gegenüber des Verkäufers. §12 reicht also nicht aus um auch den Käufer zu belangen.

Ach egal, könnte §§ noch nie leiden.
genau das ist Unterschlagung ... siehe mein post weiter oben ;)
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