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-Line-
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Beitrag von -Line- » 2. Mär 2006, 20:44

Kann ich mit meinen 14 bei Sotrax anrufen um zu fragen ob er eben Ticket 1111 machen kann ? Also via Handy denn das muss ich wohl machen sonst wird das nie was

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Teodin
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Beitrag von Teodin » 2. Mär 2006, 21:03

Also
1. Rechtlich darfst du nicht anrufen ohne deine Eltern vorher um erlaubniss zu fragen
2. Wurde dir bereits gesagt, das es etwas länger dauern könnte, da sotrax gerade sein Diplom schreibt...

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Beitrag von -Line- » 2. Mär 2006, 21:06

is doch meine eigene karte Oo

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Teodin
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Beitrag von Teodin » 2. Mär 2006, 21:11

das ist egal, das geld gehört rechtlich gesehen nicht dir sondern deinen Eltern, das ist so bis du ein bestimmtes Alter erreicht hast, das liegt aber garantiert nicht bei 14 :P

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Danol
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Beitrag von Danol » 2. Mär 2006, 21:29

Ähm ja ... also ... ich schlage vor ihr schaut mal ins BGB, da gibts so nen netten § 110 der regelt wann das von Anfang an erlaubt ist oO Andernfalls könnten deine Eltern das theoretisch zurückfordern vermute ich mal ...

VerlorenerUser1
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Beitrag von VerlorenerUser1 » 3. Mär 2006, 12:36

Teodin hat geschrieben:das ist egal, das geld gehört rechtlich gesehen nicht dir sondern deinen Eltern, das ist so bis du ein bestimmtes Alter erreicht hast, das liegt aber garantiert nicht bei 14 :P
Wie kommst du auf den schmalen Ast? Würde es dir was ausmachen, in ein Gesetz zu gucken, bevor du sowas hier behauptest? Andere User lesen sowas, glauben dir und erzählen so einen Unsinn weiter.

..just a fool

Snow
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Beitrag von Snow » 3. Mär 2006, 14:42

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph).
Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar.
Aus Wikipedia, Thema Beschränkte Geschäftsfähigkeit
So, jetzt weißt du Bescheid :lol: (Hoffe mal, das Ganze entspricht noch dem aktuellen Rechtsstand.

Im Klartext: Wenn's echt deine Karte ist und deine Eltern zu dir gesagt haben, du darfst damit rumtelefonieren, wo und wie du willst, dann darfst du laut Gesetz bei Sotrax anrufen. Theoretisch könnte der dann durchaus auch bei deinen Eltern nachfragen, ob du das tatsächlich darfst.

(Praktisch sprechen aber zwei Sachen eher dagegen, anzurufen: Du könntest dir, selbst wenn du theoretisch im Recht wärst, enormen Ärger mit deiner Family einhandeln, und warum sich das antun? - Und zweitens: Es bringt, wie Teodin gesagt hat, vermutlich eh' nix, wenn Sotrax über seiner Diplomarbeit sitzt und im Augenblick einfach nicht dazu kommt, dein Ticket zu bearbeiten.)

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