Hotline
Verfasst: 2. Mär 2006, 20:44
Kann ich mit meinen 14 bei Sotrax anrufen um zu fragen ob er eben Ticket 1111 machen kann ? Also via Handy denn das muss ich wohl machen sonst wird das nie was
Wie kommst du auf den schmalen Ast? Würde es dir was ausmachen, in ein Gesetz zu gucken, bevor du sowas hier behauptest? Andere User lesen sowas, glauben dir und erzählen so einen Unsinn weiter.Teodin hat geschrieben:das ist egal, das geld gehört rechtlich gesehen nicht dir sondern deinen Eltern, das ist so bis du ein bestimmtes Alter erreicht hast, das liegt aber garantiert nicht bei 14
So, jetzt weißt du BescheidBeschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph).
Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar.
Aus Wikipedia, Thema Beschränkte Geschäftsfähigkeit