@Alisami: Hier mal die AGB, denen du bei der Anmeldung ins Forum zugestimmt hast:
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Gehen wir deinen Thread mal durch: Ein Thread mit dem Inhalt: Wie kann man TH am besten quälen, ist
- beleidigend: Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. In dem Sinne kann man von einer Beleidigung sprechen
- obzön: eher nicht
- vulgär: Ich denke schon, daß man das Thema als vulgär betrachten kann.
- verleumdend: trifft nicht zu.
- gewaltverherrlichend: trifft ja wohl im vollen Maße zu
-aus anderen Gründen strafbar: War nicht der Aufruf zu einer Straftat eine Straftat? Liegt hier nicht die Verletzung der Menschenwürde vor (na gut, mit Beleidigung abgedeckt)? Naja, egal, auch so sind ja schon genug Gründe gesammelt worden, daß der Thread geschlossen werden sollte (und die Möglichkeit gegeben, daß der Ersteller dem Forum verwiesen wird).