bleibt ne billige raubkopie meiner quelltexte...Alisami hat geschrieben:@Manic
Da steht alles so drin wie es war! Auch das es von dir ist! Ich darf es doch, oder? Solange drin steht, das es von dir ist, und ich nur was verbessert hab!
ich zitiere hier mal die msn-regeln^^:
Raubkopien
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Gesetzeslage:
Die Erstellung und Verbreitung von Raubkopien im Internet ist sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgbar. Die wichtigsten Regelungen sind:
* § 97 UrhG (Urhebergesetz) Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
* §§ 106 - 108 UrhG (Urhebergesetz) Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Nähere Erläuterung:
Kreative Leistungen, wie z.B. Fotos, Software, Musik, sind durch das Gesetz urheberrechtlich geschützt: Die Nutzungsrechte liegen allein beim Urheber, d. h. bei demjenigen, der das Foto, etc. erstellt hat.
Soweit sie für Ihre privaten Zwecke eine Kopie der Fotos, Software, etc. ziehen, ist dies in der Regel erlaubt. Dies gilt jedoch nicht, soweit Sie diese Kopie im Internet verbreiten, veröffentlichen, zum Download anbieten oder sich gar als Urheber des Fotos, der Software etc. ausgeben.
Rechtliche Konsequenzen:
Auch die Verletzung von Urheberrechten ist strafrechtlich relevant.
Auf Antrag des Verletzten, d.h. des Rechteinhabers, ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.
Die unerlaubte Verwertung eines Werks wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet.
Bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwendung droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Ferner kann der Urheber vom Verletzer verlangen, dass er das Verbreiten der Raubkopie unterlässt und Schadensersatz fordern.
- zitat ende -
ach übrigens: zu unser beider vorteil hab ich
für die löschung all der kopierten dokumente auf deiner seite PERSÖNLICH gesorgt, aber frag nicht wie^^