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von Re-Amun » 26. Feb 2005, 20:26
Mein neuer Vertrag ist on. Für alle Juristen zum kritisieren :
Vertrag mit Re-Amun
Inhaltsverzeichnis:
1.Allgemeines
2.Kontoeröffnung
3.Auflösen des Kontos
4.Konditionen
5.Darlehen
6.Vertragsänderung
1. Allgemeines
1.1 Jeder, der bei Re-Amun ein Konto eröffnet oder besitzt, erkennt den Vertrag vollständig an. Dies gilt auch für Freunde von Re-Amun.
1.1.1 "Jeder" ist in diesem Fall geschlechtsneutral zu sehen, d.h. auch weibliche und neutrale Accounts werden hierbei eingeschlossen. Immer wenn von allgemeinen Personenbezeichnungen die Rede ist, gilt das auch für die entsprechenden weiblichen bzw. neutralen Personen.
1.2 Da es bei Freewar keine Gesetze betreffend Betrügern gibt, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Vertrag nicht 100% verbindlich gesehen werden KANN, auch wenn ich nicht vorhabe, den Vertrag zu brechen.
1.3 Re-Amun behält sich vor, den Vertrag um weitere Punkte zu ergänzen, um sein Angebot zu erweitern(siehe Vertragsänderung Punkt 5)
1.4 Sollte eine dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt wirksam. Die rechtlich unwirksame Bestimmung wird nicht neutralisiert, sondern an in eine rechtlich wirksame, der Intention möglichst naheliegende Form umgewandelt.
1.5 Re-Amun ist eine neutrale Person. Er darf kein Geld des Kunden behalten.
1.5.1 Eine Ausnahme besteht, wenn der Kunde Re-Amun zeitlichen, psychischen, physischen oder finanziellen Schaden zufügt.
1.6 Jedes Konto bei Re-Amun unterliegt dem Datenschutzgeheimnis. Nur Berechtigte dürfen den Kontostand erfragen.
1.6.1 Berechtigte sind alle Hauptberechtigten, sowie im Normalfall der Gründer, außer das Konto wurde für jemand anderen angelegt.
1.6.2 Ebenfalls berechtigt ist Sotrax.
1.6.3 Re-Amun gehört aus Bearbeitungsgründen ebenfalls zu den Informationsberechtigten.
1.7 Bei Betrugsverdacht kann Re-Amun das Konto für eine gewisse Zeit sperren.
1.7.1 Ein Betrugsverdacht liegt unter anderem vor, wenn jemand mit ähnlichem Namen das Gold abholen will, obwohl der Hauptberechtigte anders heißt.
1.7.2 Derjenige, der unter Betrugsverdacht steht, muss versuchen möglichst schnell die Wahrheit zu beweisen.
1.7.2.1 Als Beweis gilt hierbei, wenn ein Administrator oder ein Moderator des Spiels ?Freewar? mir versichert, dass es sich um die gleiche Person handelt.
1.8 Re-Amun behält sich vor, bei einzelnen Spielern nach vorheriger Einigung einen anderen Vertrag geltend zu machen bzw. Zusatzfunktionen anzubieten, um eine mögliche Angebotserweiterung zu testen.
2. Kontoeröffnung/Zuzahlung
2.1 Die Mindestanlage beträgt 300 Gold.
2.1.1 Die Anlage darf zu keinem Zeitpunkt durch das Eingreifen des Kunden unter den Wert von 300 Gold fallen, außer es handelt sich um eine Auflösung des Kontos.
2.1.2 Davon ausgenommen sind indirekte Einflüsse, wie zum Beispiel das Verkaufen von Aktien, welches Wert von Re-Amuns Aktiendepots verringert.
2.1.3 Re-Amun behält sich vor, in Ausnahmefällen auch niedrigere Konten zuzulassen.
2.2 Die Mindestanlagedauer hängt von der Anzahl der eingezahlten Goldstücke ab.
2.2.1 Bis 5k Gold gilt eine Mindestanlagedauer von 3 Tagen.
2.2.2 Bis 50k Gold gilt eine Mindestanlagedauer von 14 Tagen.
2.2.3 Bis 500k Gold gilt eine Mindestanlagedauer von 1 Monat.
2.2.4 Bis 1M Gold gilt eine Mindestanlagedauer von 3 Monaten.
2.3 Re-Amun kann nach Belieben auf Zuzahlungen/Kontoeröffnungen einen Bonus/Malus geben.
2.3.1 Sollte der Rechenwert unter 1 sein, so gibt es einen ?Verrechnungsbonus? auf das Konto.
2.3.1.1 Der Verrechnungsbonus muss mindestens so hoch liegen, dass durch die Einzahlung des Kunden kein sofortiger Schaden für den Kunden entsteht.
2.4 Eine Erhöhung des Budgets ist jederzeit zulässig.
2.5 Re-Amun ist nicht verpflichtet, jeden möglichen Kunden anzunehmen.
2.6 Es ist möglich, auch auf das Konto eines anderen Geld einzuzahlen, oder ein Konto auf den Namen des anderen zu gründen, ohne selbst Berechtigter zu sein.
2.7 Eine Kontoeröffnung ist für Privatpersonen, Firmen, Vereine und sonstigen Gruppierungen zulässig.
2.8 Jede Person/Institution darf höchstens 2 Konten besitzen.
2.9 Die Höchstanlage beträgt 1.000.000 Gold.
2.9.1 In Ausnahmefällen sind auch höhere Anlagen gestattet.
3. Auflösen des Kontos/ Abheben von Geld
3.1 Jeder Kunde hat das Recht sein Konto selbst aufzulösen oder Geld abzuheben, sofern er Berechtigter ist [Vgl. 3.3].
3.1.1 Dazu muss er Re-Amun von seinem Vorhaben unterrichten.
3.1.1.1 Die kann mithilfe vom ?Feldchat?, einem Brief, einer PN, einem ?Worldschrei?, über einen Hauptberechtigten oder per Worldsay geschehen.
3.1.2 Die Auszahlung von Re-Amun erfolgt unter folgenden Bedingungen:
3.1.2.1 Es erfolgte eine Benachrichtigung (siehe 3.1.1.1)
3.1.2.2 Re-Amun hat die nötige Goldmenge zur Auszahlung freigegeben (siehe 3.2)
3.1.2.3 Der abhebende Berechtigte ist auf Feld 96/106 und bereit das Gold entgegen zu nehmen (siehe 3.5)
3.2 Die derzeit zur Auszahlung freigegebene Goldmenge steht in Re-Amuns Profil über dem ersten Kasten.
3.2.1 Sollte die Goldmenge negativ sein, so wird dies durch ein Minus gekennzeichnet.
3.2.2 Bei einer negativen Goldmenge ist keine sofortige Auszahlung möglich.
3.2.3 Sollte der Kunde den Wunsch haben mehr Gold abzuheben, als Goldmenge freigegeben ist, so bekommt er die freigegebene Goldmenge ausgezahlt.
3.2.3.1 Wenn der Kunde mehr als die freigebene Goldmenge Gold abheben möchte, oder die freigebene Goldmenge schon im negativen Bereich steht und er abheben möchte, so wird er "vorgemerkt"
3.2.3.2 Ist eine Kunde vorgemerkt, wird Re-Amun den vom Kunden genannten vorgemerkten Betrag von der nächsten freigegebenen Goldmenge abziehen, und das Gold eine Woche lang bereit zum Abholen halten.
3.2.3.3 Der maximale Betrag, den man vormerken kann, beträgt 20.000 Gold pro 3Tage.
3.3 Das Konto kann nur von berechtigten Personen im negativen Sinne verändert werden.
3.3.1 Berechtigte Personen sind all diejenigen, die vom Gründer des Kontos bei der Gründung angegeben oder später von einem Berechtigten ernannt werden.
3.3.2 Es ist möglich, auch einzelne Rechte betreffend der Auflösung, Auszahlung, Transaktion und Bestimmung den Berechtigten zu erteilen.
3.3.3 Ein Hauptberechtigter kann jederzeit die Rechtsverteilung des Kontos ändern.
3.3.3.1 Sollte es mehrere Hauptberechtigte geben, so kann ein Hauptberechtigter die Rechte der anderen beschneiden.
3.3.4 Sollte der Gründer sich selbst nicht als Berechtigten ansehen (zum Beispiel bei der Gründung eines Kontos für eine andere Person), so verliert er die Berechtigung nach Ende der Transaktion.
3.4 Nach Punkt 6.3 ist eine Auflösung des Kontos gestattet.
3.5 Auf Wunsch des Kunden ist eine Überweisung möglich.
3.5.1 Eine Überweisung kostet 100 Gold. Sollte die Überweisung aufgrund fehlenden/zu vollem Konto nicht vorgenommen werden können, so sind die 100 Gold trotzdem zu entrichten.
3.6 Re-Amun behält sich vor, aus Rechenwertgründen einen Auszahlungsbonus/Malus zu berechnen.
4. Konditionen
4.1 Dem Kunden werden 80% des prozentualen, positiven Gewinnes von Re-Amun auf sein Konto übertragen. Die 20% werden als Gebühr einbehalten.
4.1.1 Kunden mit einem Konto von mehr als 50.000 Gold bekommen 90% des prozentualen, positiven Gewinnes.
4.1.2 Kunden mit einem Konto von mehr als 100.000 Gold bekommen 95% des prozentualen, positiven Gewinnes.
4.1.3 Re-Amun behält sich vor, Clanmitgliedern oder besonderen Freunden 100%, oder auch einen beliebigen anderen Prozentsatz des prozentualen Gewinnes anzurechnen.
4.2 Bei einem Rückgang des Aktiendepots (negative Gewinne) nimmt Re-Amun keine Provision.
4.3 Auf Wunsch ist eine Benachrichtigung bei dem Übersteigen eines bestimmten Wertes möglich.
4.4 Grundsätzlich wird eine Veränderung des Kontos durch eine 3. Person dem Kunden mitgeteilt.
4.5 Sollte der Rechenwert unter 1 liegen, so wird keine Provision genommen, bis er wieder über 1 gestiegen ist.
4.6 Wenn das Konto die 1.000.000 Grenze überschreitet, dann geht alles was darüber ist automatisch in Re-Amuns Besitz über.
4.6.1 Bei Ausnahmefällen und vorheriger Absprache sind auch höhere Konten möglich.
4.7 Es ist möglich bei Re-Amun ein Nummernkonto einzurichten
4.7.1 Nummernkonten werden bis auf nachfolgende Punkte wie normale Konten behandelt
4.7.1.1 Nummernkonten bestehen aus einer Nummer von 10 Ziffern, die nur Re-Amun und dem Kontoeröffner bekannt sind, sofern der Kontoeröffner die Nummer nicht verrät.
4.7.1.2 Jeder der in Besitz der Nummer eines Nummernkontos ist, kann auf dieses Konto einzahlen, sowie abheben. Jeder, der die Nummer kennt ist also Hauptberechtigter.
4.7.1.3 Nummernkonten werden nicht im Profil der Kontenliste erwähnt.
4.8 Es ist möglich Schattenkonten einzurichten.
4.8.1 Schattenkonten unterscheiden sich von normalen Konten nur dadurch, dass sie nicht im Profil genannt werden.
4.9 Sollte sich der Kontoinhaber löschen oder seinen Namen ändern, so ist vorher ein Brief an Re-Amun zu schicken, indem er es auf seinen evtl. neuen Account oder einen anderen Spieler überweist.
4.9.1 Ist die dies nicht geschehen, so wird 80% des Goldes gleichmäßig unter den Hauptberechtigten verteilt. Die restlichen 20% streicht Re-Amun als Provision ein.
4.9.2 Sind auch keine Hauptberechtigten vorhanden, wird 70% des Goldes gleichmäßig unter den Informationsberechtigten verteilt. Die restlichen 30% streicht Re-Amun als Provision ein.
4.9.3 Gibt es auch keine Informationsberechtigte, so geht das Gold vollständig an Re-Amun.
4.10 Es ist möglich per Brief Gold auf ein anderes Konto zu überweisen.
4.11 Jeder Kunde kann sich mithilfe des Informationssystems über seinen Kontostand informieren.
4.11.1 Der Kunde nimmt dazu seinen Stand zu einem best. im Informationssystem angegeben Zeitpunkt und multipliziert es mit dem auf ihn zutreffenden Rechenwert, der im Informationssystem steht.
5. Darlehen
5.1 Es ist möglich sich bei Re-Amun Gold zu leihen (zählt als negatives Konto)
5.2 Der Zinssatz, der pro Tag zu entrichten ist, wird je nach Wirtschaftslage von Re-Amun bestimmt, ist jedoch für ein einmal aufgenommenes Darlehen konstant und wird nicht verändert.
5.3 Jedes Darlehen bei Re-Amun muss durch ein entsprechendes Pfand gesichert sein.
6. Vertragsänderung
6.1 Bei einer ergänzenden Vertragsänderung ist kein Austritt aus dem Vertrag gestattet
6.1.1 Eine ergänzende Vertragsänderung liegt vor, wenn der Wesenszug des Vertrages nicht verändert wurde, und keine persönlichen Nachteile für den Kunden gegenüber der ursprünglichen Fassung des Vertrages entstehen. Es werden lediglich Zusatzpunkte angefügt.
6.1.2 Bei einer ergänzenden Vertragsänderung ist keine Benachrichtigung nötig.
6.2 Bei einer korrigierenden Vertragsänderung ist kein Austritt aus dem Vertrag gestattet
6.2.1 Eine korrigierende Vertragsänderung liegt vor, wenn der Wesenszug des Vertrages nicht verändert wurde, und keine persönlichen Nachteile für den Kunden gegenüber der ursprünglichen Fassung des Vertrages entstehen. Es werden lediglich Rechtschreibfehler sowie grammatikalische sowie Stil-, Form- und Zeichensetzungsfehler korrigiert.
6.2.2 Bei einer korrigierenden Vertragsänderung ist keine Benachrichtigung nötig.
6.3 Bei einer grundsätzlichen Änderung ist ein Austritt aus dem Vertrag gestattet (siehe 5.3.3)
6.3.1 Eine grundsätzliche Vertragsänderung liegt vor, wenn die Wesenszüge des Vertrages verändert werden, oder dem Kunden durch die Veränderung direkte Nachteile oder Schäden entstehen.
6.3.2 Bei einer grundsätzlichen Vertragsänderung ist eine Benachrichtigung nötig.
6.3.2.1 Eine Benachrichtigung in diesem Fall besteht in den folgenden Aktionen: Re-Amun schreibt die Tatsache, dass es eine Vertragsänderung gegeben hat, deutlich sichtbar in sein Profil und lässt diese Nachricht min. 2 Wochen lang stehen. Re-Amun schreibt den neuen Vertrag in seinen Thread. Re-Amun schreit min. 5 Mal, dass es eine Vertragsänderung gegeben hat, wobei die Schreie mindestens den Abstand einer halben Stunde haben müssen.
6.3.3 Will ein Kunde aufgrund des neuen Vertrages sein Konto auflösen, so geht dies nur, wenn er vor dem Inkrafttreten des Vertrags einen konkreten Punkt des neuen Vertrages kritisiert hat.
6.3.3.1 Das Recht sein Konto aus diesem Grund aufzulösen verfällt nach 2 Wochen.
6.3.3.2 siehe 6.4
6.4 Jeder Vertrag, der neu eingeführt wird, läuft 1 Monat auf Probe. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit für Re-Amun kein unkalkulierter Schaden durch den neuen Vertrag entstehen kann.
Re-Amun
Datum: 26.02.2005
MfG
Euer
Börsenmakler Re-Amun
Admin von
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-Ehrlichkeit lohnt sich, denn das Auge sieht alles-