
Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Wow
Ein Grund lesbisch zu werden

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- Kaklatron
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
ich glaub ich zeig mal bilder von never damit sie hier auch schrieben darf
... shirin 


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- Kaklatron
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
naja nich ganz ne?!
- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Nein, yunkey?!
- Bloody Harlekin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
doch yunkey mach mal
zeig das bild

- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Darf er gar nicht, wenn ich damit nicht einverstanden bin 
Außerdem hast du schon Bilder von mir gesehn.

Außerdem hast du schon Bilder von mir gesehn.

- LuBuLegend
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Doch darf er, wenn du es selber ins Inet hochgeladen hast.
- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Zitat:
Schutz der Persönlichkeit
Das im KUG anerkannte "Recht am eigenen Bild", das auch noch 10 Jahre über den Tod der Betroffenen hinaus besteht, ist eine Ausprägung des durch Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG) geschützten Persönlichkeitsrechts. Es berechtigt jeden Menschen, darüber zu entscheiden, ob eine Ablichtung, die ihn zeigt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, so ist die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung eines Personenfotos grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gerichte haben den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild dabei in zeitlicher Hinsicht sogar noch erweitert und vorverlagert: Die Betroffenen können bereits der Aufnahme selbst widersprechen, sofern diese zum Zwecke der Veröffentlichung erfolgt.
Zitat:
Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten Person/en eingeholt wurde (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG).
*böse schau*
Schutz der Persönlichkeit
Das im KUG anerkannte "Recht am eigenen Bild", das auch noch 10 Jahre über den Tod der Betroffenen hinaus besteht, ist eine Ausprägung des durch Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG) geschützten Persönlichkeitsrechts. Es berechtigt jeden Menschen, darüber zu entscheiden, ob eine Ablichtung, die ihn zeigt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, so ist die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung eines Personenfotos grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gerichte haben den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild dabei in zeitlicher Hinsicht sogar noch erweitert und vorverlagert: Die Betroffenen können bereits der Aufnahme selbst widersprechen, sofern diese zum Zwecke der Veröffentlichung erfolgt.
Zitat:
Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten Person/en eingeholt wurde (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG).
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- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Tja, so ist das nun 
Aber jetzt will ich noch ein paar Bilder sehen

Aber jetzt will ich noch ein paar Bilder sehen
- -=Baphomet=-
- großer Laubbär
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Pack noch 99 Personen mit drauf auf das Bild, dann gilt es als öffentliche Veranstaltung und es bedarf nicht mehr der einzelnen Zustimmung 

Woo woo woo! You know itKauket hat geschrieben:Ohne ist schöner =)

- PinkMuffin
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Re: Zeigt her eure Gesichter - die zehnte
Bapho hör auf die Leute anzusticheln 

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