modifizierung des quelltextes zum eigenen vorteil = illegal?

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Kajetan
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Beitrag von Kajetan » 6. Jul 2006, 18:07

ShadowFlame hat geschrieben: Es ist verboten, drogen zu nehmen, haben und zu verkaufen...
Ach, es ist verboten sie zu nehmen? Zeige mir doch bitte den entsprechenden Paragraphen aus dem StGB. Zudem, man darf sich offiziell mit Alkohol die Leber ruinieren, man darf sich mit Zigaretten die Lunge ruinieren ... aber Drogen? Gaaaaaaanz böse!

Btw. das waren aber keine guten Drogen-Projekttage, wenn man nur das daraus mitgenommen hat. Denn Drogen sind ein essentieller Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Drogen wurden von Priestern eingesetzt, Drogen wurden in der Medizin eingesetzt.

Verbote helfen niemals. Aufklärung hilft. Dauerhaft!

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Najatan
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Beitrag von Najatan » 6. Jul 2006, 18:22

ShadowFlame hat geschrieben:
Static Wayne hat geschrieben:Es ist auch nicht verboten, Drogen selber zu nehmen, aber sofern man sie weitergibt/verkauft ist es straflich. Weil man dann selber der Idiot ist.
BildBildBildwir hatten von montag bis gestern drogenprojekttage an der schule, da hat auch ein polizist einen vortrag gehalten, dass immer öfters felschlicherweise angenommen wird, dass es erlaubt sei, selbst drogen zu konsumieren.

Es ist verboten, drogen zu nehmen, haben und zu verkaufen...

[edit] (ja, das ist 100% sicher)
Denke ma dass sagt alles...
Und Kajetan, Morphium ist wenn du es von deinem Arzt kriegst ein Schmerzmittel wenn du es aber ohne von deinem Arzt bekommen zu haben es dir besorgst und nimmst ist es als Droge zu nehmen und du wirst durch das nehmen strafbar.
Das ist sowas ähnliches wie Doping, wann benutzt du nur Powerriegel und wann sind diese Riegel Doping? Die schneide ist da ziemlich eng.

Und jetzt BITTE wieder back2topic war echt genug OT jetzt.

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kane
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Beitrag von kane » 6. Jul 2006, 18:47

also da du den quelltext NUR für dich veränderst, sollte das eigentlich legal sein.
ich meine, man kann mich schlecht bestrafen dafür, dass ich mir ein buch kaufe und dann ein paar wörter durchstreiche und andere hinschreibe. solange es in meinem besitz bleibt.

naja, bin auch kein experte, aber ich denke, es ist legal.
aber wie selbst schon bemerkt: ists in den agb verboten, kann das zu einem bann führen (ich spreche aus eigener erfahrung :-/)

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Beitrag von DeNito » 6. Jul 2006, 19:39

jetzt hört mal langsam auf Jacken und Hosen zu vergleichen, das ist völliger unsinn.

am besten sollte man in so einem Fall Sotrax einfach mal per PN anschreiben oder sich an den Support wenden
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Three Of Twelve
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Beitrag von Three Of Twelve » 7. Jul 2006, 23:46

Ganz einfach, wenn du eine Jacke kaufst hast du ein Kleidungsstück bei einer Hose hast du auch ein Kleidungsstück, deshalb kann man die wunderbar miteinander vergleichen :P Also diverse Dinge:
1. Zum Thema Legalität: Erstens ist es völlig legal, gegen eine AGB zu verstoßen. Lediglich behält sich die Vertragsgebende Partei, hier Sotrax, vor, im Falle eines Verstoßes den Account zu bannen. Das darf er übrigens auch ohne dass drin steht, dass man die Spieloberfläche nicht verändern darf, da auch drinsteht, dass einer ein Recht auf die Teilnahme an Freewar hat. Wenn er das aber bei allen Verstößen gegen irgendwelche ungeschriebenen und nicht veröffentlichten Regeln machen würde, so würde wahrscheinlich deswegen niemand Fw spielen, deshalb ist das ganze Zeug so geregelt.
2. Zum Thema Drogen: Der Konsum illegaler Drogen ist völlig legal - aber der Besitz strafbar. Und Versuch mal nachzuweisen, dass du dir Heroin gesprizt hast, ohne es besessen zu haben - das geht nur, wenn jemand anderes es dir widerwillig spritzt afaik.
3. Der HTML-Quellcode ist äußerst trivial. Eine HTML-Seite schreiben kann (fast) jeder, auch eine die identisch mit einer Seite aus Fw ist. Die dem Spieler gezeigte Seite unterliegt also keinerlei Urheberrecht, sondern nur die php-Dateien aus denen der HTML-Code generiert wird. Da der Spieler die jedoch im Normalfall nicht zu Gesicht bekommt, brauchen wir das hier nicht zu beachten. Also ist das Verändern des Quellcodes genau so legal wie Drogen zu konsumieren ohne sie zu besitzen *l*, da in diesen Fall kein Urheberrecht gilt.

Fazit: Es wird keine rechtlichen Konsequenzen für dich geben, wenn du den HTML-Code irgendwie filterst. Kein Gericht, keine Geldstrafe und kein Knast. Man kann dich aber wohl, wenn man das herausfinden und als schwere Verfehlung der AGB empfindet, dich bannen, was ja mit geltendem Recht so viel zu tun hat wie Jacken und Hosen miteinander vergliehcn werden können. Aber die AGB müssten, wie aus zahlreichen Threads schon hervorgegangen ist, sowieso mal umgeschrieben werden, da sie absolut nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (könnte man auf Ungültigkeit der AGB klagen?).

Ach, einen Hinweis bitte ich noch zur Kenntnis zu nehmen: Ich bin kein Richter, Jurastudent oder Ähnliches, sondern interessiere mich nur tewas für Rechtsangelegenheiten. Was ich hier geschrieben hab ist meine Interpretation der mir bekannten Rechtslage - sollte ich irgendetwas übersehen haben, bitte mitteilen, ist auch nicht absichtlich geschehen. Desweiteren schließe ich mich jetzt mal aus jeglicher Haftung aus, eben weil das was ich geschrieben hab nur meine Auffassung ist und nicht irgendwie die "Kleine Rechtsbibel" - ich deshalb auch nicht zur Haftung herangezogen werden kann^^

MfG
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Beitrag von NeZ » 9. Jul 2006, 13:45

kane hat geschrieben:also da du den quelltext NUR für dich veränderst, sollte das eigentlich legal sein.
ich meine, man kann mich schlecht bestrafen dafür, dass ich mir ein buch kaufe und dann ein paar wörter durchstreiche und andere hinschreibe. solange es in meinem besitz bleibt.
es muss gar nicht in deinem besitz bleiben, du darfst es nur nicht offiziell weiterverkaufen.
aber was ist eigentlich mit flohmärkten? wenn man irgendwo zerfledderte bücher findet, dann wohl hier. :D
kane hat geschrieben:aber wie selbst schon bemerkt: ists in den agb verboten, kann das zu einem bann führen (ich spreche aus eigener erfahrung :-/)
ich weiß, aber das gehört jetzt hier nicht her... °pfeiff° :twisted:;)
DeNito hat geschrieben:am besten sollte man in so einem Fall Sotrax einfach mal per PN anschreiben oder sich an den Support wenden
oder einen thread wie diesen hier erstellen, deswegen tu ich das hier ja. ;)
Three Of Twelve hat geschrieben:Fazit: Es wird keine rechtlichen Konsequenzen für dich geben, wenn du den HTML-Code irgendwie filterst. Kein Gericht, keine Geldstrafe und kein Knast. Man kann dich aber wohl, wenn man das herausfinden und als schwere Verfehlung der AGB empfindet, dich bannen, was ja mit geltendem Recht so viel zu tun hat wie Jacken und Hosen miteinander vergliehcn werden können. Aber die AGB müssten, wie aus zahlreichen Threads schon hervorgegangen ist, sowieso mal umgeschrieben werden, da sie absolut nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (könnte man auf Ungültigkeit der AGB klagen?).
1. dh, ich darf schalten und walten, sofern ich die AGB nicht verletze? tja, dann such ich mir mal ein browsergame ohne einen solchen paragraphen und lass den browser das game komplett automatisiert übernehmen. spaßfaktor=0. :D
2. klar, die AGB "verhindern", dass ich komplett ohne strafe davonkomme. aber das war mir schon vorher klar, siehe meinen eröffnungspost. :P
3. nein, kann man nicht. da sotrax aufgrund folgender §§ die AGB beliebig erweitern und verändern kann, sowie einzelne fehler praktisch nichts ausmachen:
AGB hat geschrieben:§ 20 Sollte einer dieser Paragraphen ungültig sein wird die Wirksamkeit der anderen Paragraphen dadurch nicht berührt.

§ 21 Das Freewar-Team behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu erweitern.
so far,
nez
:twisted:

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Beitrag von Mordino Mordas » 10. Jul 2006, 16:38

ob strafbar oder nicht, ob gegen agb verstossen wird oder nicht.

wer will mir beweisen, und wie, das ich die werbebanner oder sonstige grafiken filtern lasse ?

selbst wenn ich den quellcode so verändere das mein browser was anderes anzeigt, so veränder ich diesen erst nach dem übertragen und habe somit den orginlaquellcode erhalten, was dan mit dem code zwischen empfang und darstellung passiert, ist nicht beweisbar, es sei den ich prahle mit verbesserungen die ich vorgenommen habe.

aber nur weil jemand sagt: "der ändert was am quellcode, der macht das so oder so" ist das leider kein beweis, und leider auch nicht beweisbar, solange nicht ein mod bei mir an der tür klingelt um mal meine spieloberfläsche zu betrachten.

und welche änderungen kann man schon grossartig machen.
quelltext unterdrücken ja, aber wie obiges beispeil mit der bombe

was hab ich davon wen die meldung nicht kommt ?
eher einen nachteil, weil ich dann ständig auf die LP guggen muss
der attentäter hätte einen vorteil, aber nicht wenn er den anreifen link schon vorher im extra fenster auf hat. Die möglichkeit mit 2 fenster zu arbeiten ist ja auch nicht verboten, eben so wie tabs benutzen.

also von daher is das relativ egal :)

wirklich vorteil kann man sich durch keine modifikation erhalten
lediglich ein wenig "kompfortable" zeitersparnis, die man aber ebenso auch unkomfortable ertlangen kann.

und dabei meine ich nicht das links benutzt werden, rechte maustaste im neuen fenbster öffnen ist kein link benutzen.

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