
ich hab da ne kleine frage, vllt hat ja jmd hier jura studiert oder so?
oder trifft das klischee des arbeitslosen sozialhilfeempfängers echt zu?

naja, es geht um eine veränderung des quelltextes.
angenommen, ich entferne z.B. das bild

per externem programm aus dem quelltext um weniger scrollen zu müssen, gilt dies wegen der AGB freewars:
als illegal und kann damit zum bann führen.§ 9 Programme, die Zugriffe automatisieren, die Spieloberfläche verändern oder übermäßig viele Zugriffe generieren, sind
auf allen Seiten von Freewar strengstens verboten.
meine frage lautet nun: gäbe es diesen paragraphen in den AGB nicht, wäre es dann noch illegal?
mit anderen worten: ist eine veränderung des quelltextes eine verletzung des urheberrechts?
darf ich also irgendwo werbebanner zu meinem eigenen vorteil (zB muss ich damit keine popups schließen) entfernen, oder ist dies verboten, da ich mit dem webwasher/popup-blocker/webfilter in den quelltext eingreife und damit das urheberrecht des autors des quelltextes (ich mein, irgendeiner schreibt das ja) verletze?
ich warte auf ernst gemeinte antworten.

so far,
nez