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modifizierung des quelltextes zum eigenen vorteil = illegal?

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:16
von NeZ
moin leute. :)

ich hab da ne kleine frage, vllt hat ja jmd hier jura studiert oder so?
oder trifft das klischee des arbeitslosen sozialhilfeempfängers echt zu? 8)

naja, es geht um eine veränderung des quelltextes.
angenommen, ich entferne z.B. das bild

Bild

per externem programm aus dem quelltext um weniger scrollen zu müssen, gilt dies wegen der AGB freewars:
§ 9 Programme, die Zugriffe automatisieren, die Spieloberfläche verändern oder übermäßig viele Zugriffe generieren, sind
auf allen Seiten von Freewar strengstens verboten.
als illegal und kann damit zum bann führen.

meine frage lautet nun: gäbe es diesen paragraphen in den AGB nicht, wäre es dann noch illegal?
mit anderen worten: ist eine veränderung des quelltextes eine verletzung des urheberrechts?

darf ich also irgendwo werbebanner zu meinem eigenen vorteil (zB muss ich damit keine popups schließen) entfernen, oder ist dies verboten, da ich mit dem webwasher/popup-blocker/webfilter in den quelltext eingreife und damit das urheberrecht des autors des quelltextes (ich mein, irgendeiner schreibt das ja) verletze?

ich warte auf ernst gemeinte antworten. :)

so far,
nez

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:19
von Lord Ceiphas
nein, die eränderung des quellcodes ist kein versoss gegen das urheberrecht, es sei denn, du würdest diesen service auch anderen anbieten... als privatperson muss man etwas anbieten, um gegen das urheberrecht zu verstossen, das blosse abändern und kopieren, ohne es vorzuführen oder zu verkaufen ist legal

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:22
von Najatan
:shock:
Also dass sowas erlaubt ist hätte ich nicht gedacht.. wäre es dann nicht auch möglich den Bericht wenn man von einer Bombe getroffen wurde, wegmachen?
Das würde einem potenziellen opfer also Highxpler einen großen Vorteil bringen.

Ich dachte eigentlich sowas wäre verboten, man spielt ja gewissermassen in Sotrax Spiel rum.

Naja die Agbs sollten ja eh nach der Bugausnutzung von Welt 1 überarbeitet werden, hoffe das dieser Punkt auch neu hinzukommt.

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:23
von NeZ
das heißt, ich darf jeden beliebigen banner entfernen und mir damit bei jedem browsergame in dem das nicht in den AGB steht, einen kürzeren scrollweg beschaffen, sofern ich diese art und weise nicht anderen privatpersonen zugänglich mache?
Najatan hat geschrieben::shock:
Also dass sowas erlaubt ist hätte ich nicht gedacht.. wäre es dann nicht auch möglich den Bericht wenn man von einer Bombe getroffen wurde, wegmachen?
Das würde einem potenziellen opfer also Highxpler einen großen Vorteil bringen.
das hier aufgeführte beispiel ist keine verletzung des urheberrechts, da hast du recht.
aber eine verletzung der AGB, ist also trotzdem verboten und kann zum bann führen.

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:25
von DeNito
@najatan: Sotrax hat dies ja in den AGBs stehen, von daher ist Verboten ;)

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:25
von Lord Ceiphas
jap, solang das nicht durch die agbs verboten ist, ist es erlaubt, und strafbar macht man sich nie, ein verstoss gegen die agb ist nichtmal ne ordnungswidrigkeit, es ist einfach nur ein grund zum aufkündigen des spielvertrags

Verfasst: 5. Jul 2006, 23:44
von damh
Bilder kann man in jedem Browser deaktivieren. Warum sollte es dann gerade bei Freewar verboten sein? Das ist nur eine Frage des Renderings, ob man Bilder anzeigen lässt oder nicht. Der HTML-Tag kann ja ruhig im Quelltext stehen bleiben. Es ist zumindest nicht verboten mit eigenen Webbrowsern zu spielen ;)

Zu dem Thema Banner: Es gibt Spiele, die überprüfen, ob sich die User die Banner abrufen. Sollte jemand es nicht tun, werden diese Spieler dafür gebannt. Gegenmittel: Banner zwar abrufen, aber nicht anzeigen lassen bzw. durch eigene Bilder ersetzen.

Genauso darf man auch diverse HTTP-Header filtern bzw. abschalten wie z.B. Referer, Browsertyp, Cookies usw. Hier versuchen teilweise Spiele bzw. Werbebanner in die Privatsphäre von den Spielern einzudringen, was auch nicht erlaubt ist. Da die meisten Spieler allerdings keine Ahnung davon haben, regt sich auch niemand auf :P

Weiterhin ist abschalten von Java, Javascript, ActiveX, usw. auch niemals verboten. Es gibt schließlich immer noch Browser, die diese Funktionen nicht unterstützen!

Gruss damh

Verfasst: 6. Jul 2006, 00:41
von vnv_nation
Lord Ceiphas hat geschrieben:jap, solang das nicht durch die agbs verboten ist, ist es erlaubt, und strafbar macht man sich nie, ein verstoss gegen die agb ist nichtmal ne ordnungswidrigkeit, es ist einfach nur ein grund zum aufkündigen des spielvertrags
§69c Abs.2 UrhG Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitung eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberüht.
Theoretisch, da es kein Präzedenzfall gibt, ist die Ausgabe eine Teil eines Programmes, welches von einem Server abgearbeitet wurde, und Programmteile bereitstellt, welche auf einem Nutzerrechner ausgeführt und zur Darstellung gebracht werden. Das Entfernen des Bildes dürfte ein Eingriff in den bereitgestellten Programmcode darstellen, was dazu führt das der Rechtinhaber (Sotrax) dies genehmigen müsste. Beachtung findet hierbei §2 (geschützte Werke) und §7 Urheber i.V. §69a. Wie gesagt, nur eine theoretische Annahme, da es dazu keine Urteile gibt. Denn, §69d besagt, dass die Ausnahme nur bei bestimmungsgemäßer Benutzung gegeben ist. Die bestimmungsgemäße Benutzung ist aber auf jeden Fall die vollständige Darstellung. Allerdings, ich bin kein Anwalt, sondern lediglich aus anderen Gründen mit dem UrhG verbandelt und kann mit dieser Argumentation natürlich genauso falsch liegen, wie ein Eiswürfel in einem Hochofen.

Verfasst: 6. Jul 2006, 01:15
von Prinegon
Lord Ceiphas hat geschrieben:nein, die eränderung des quellcodes ist kein versoss gegen das urheberrecht, es sei denn, du würdest diesen service auch anderen anbieten... als privatperson muss man etwas anbieten, um gegen das urheberrecht zu verstossen, das blosse abändern und kopieren, ohne es vorzuführen oder zu verkaufen ist legal
Das kann nicht richtig sein, btw. für Computer-Software schon gar nicht.

Ich kaufe mir eine Musik-CD. Da ich einen MP3-Player habe, wandel ich die Dateien auf dieser CD in MP3-Dateien um. Ich bin alleiniger Nutzer meines Players und stelle die Dateien keinen dritten zur Verfügung. Das ist so weit erlaubt, solange die CD keinerlei Kopierschutz besitzt. Sobald ich mit der Umwandlung der Musik-Dateien jedoch einen Kopierschutz ausschalte, ist es verboten, ganz gleich, welchen Verwendungszweck die Musikdateien haben.

Würde deine Aussage gelten, dann dürfte das nicht der Fall sein.

Verfasst: 6. Jul 2006, 02:41
von VerlorenerUser1
Reiner html-quellcode ist prinzipiell nicht geschützt (dazu gibt es urteile - möglich ist allenfalls, dass die komplette seite ein Kunstwerk darstellt, die Schwelle ist aber schwer zu erreichen), computerprogramme hingegen schon.

Man kann dann natürlich überlegen, was gilt wenn der Quellcode durch ein computerprogramm erzeugt wird. Da dies der Betrachter aber nicht immer sehen kann, würde ich gegen einen Schutz argumentieren.

Ist das Werk/ein Code geschützt, so genießt es Schutz vor Entstellungen nach § 14 UrhG:
Entstellung des Werkes

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
- hier ist es egal ob die Veränderung veröffentlicht wird (beachte aber die starken Einschränkungen); weiterhin dürfen gm § 23 bearbeitete oder umgestaltete Versionen nicht veröffentlicht weden - für den Privatgebrauch aber kein Problem.

Eine andere Frage ist, wie ich meinen Browser einen Quelltext interpretieren lasse - wenn ich java ausschalte ändere ich nicht den Quelltext sondern nur die Funktionsweise meiner Software. Das kann nie eine Urheberrechtsverletzung an dem Quellcode sein.

Im Endeffekt ist zweifelhaft, ob der von FW gelieferte Code überhaupt urheberrechtlich geschützt ist (die Grafiken etc. sind es wohl!). Selbst wenn es so wäre, dürften die wirtschaftlichen Interessen daran, dass die Banner gezeigt werden, nicht ausreichen, dass man von einer Entstellung reden kann. Für den Privatgebrauch sollte ein entsprechendes Umschreiben urheberrechtlich also kein Problem sein. Deshalb ist es ja auch in den AGB entsprechend geregelt :).

*dr.-mütze absetz und von der Seifenkiste steig*

Verfasst: 6. Jul 2006, 13:41
von Static Wayne
Also ich geb mal auch mein Senf dazu...


Es ist auch nicht verboten, Drogen selber zu nehmen, aber sofern man sie weitergibt/verkauft ist es straflich. Weil man dann selber der Idiot ist.

So war es auch bei mir in Welt 7, bzw. ist das für alle so, man darf sich selber anspucken bzw. ansprechen aber man soll es anderen nicht unbedingt zeigen oder ihnen erklären wie das machbar ist.

Aber du verschaffst dir ja dadurch einen klaren Vorteil, den die anderen nicht haben.

Also keine Ahnung ob du das darfst...

Verfasst: 6. Jul 2006, 14:40
von DeNito
Drogen und diese Angelegenheit sind zwei verschieden Paar Schuhe, das kann man nun überhaupt nicht vergleichen. Im übrigen ist selbst der Besitz von illegalen Drogen strafbar.

Verfasst: 6. Jul 2006, 14:45
von Static Wayne
Das hat mir mein Biolehrer so erklärt, hab selbst keine Ahnung.
Aber vll. isses so weil viele Stars kiffen ja oder spritzen sich (z.B. Kurt Cobain hat)

Verfasst: 6. Jul 2006, 15:37
von Kajetan
damh hat geschrieben: Zu dem Thema Banner: Es gibt Spiele, die überprüfen, ob sich die User die Banner abrufen. Sollte jemand es nicht tun, werden diese Spieler dafür gebannt. Gegenmittel: Banner zwar abrufen, aber nicht anzeigen lassen bzw. durch eigene Bilder ersetzen.
Ich kenn da ein viel besseres Gegenmittel: Solche Spiele MEIDEN!
Bedaure, aber wenn mich ein BG-Betreiber dazu zwingen will Werbung anzusehen (und sei es nur durch entsprechende Passagen in den AGB's), dann soll er doch bitte auf seinem Spiel (und seinen Kosten) hockenbleiben!

Und zum eigentlichen Thema:
1. Dieser Paragraph aus den AGB's bezieht sich in erster Linie auf Veränderungen, die Dir spieltechnische Vorteile verschaffen und die allgm. Performance des Spieles negativ beeinflussen könnten. Das Entfernen von Werbebannern oder das "Entbildern" eines Statusberichtes nach einem Kampf sollte (zumindest meiner Meinung nach) daher toleriert werden, da Du gegenüber anderen daraus keine Vorteile im Spiel ziehen kannst.
2. Hört bitte auf das Wort "Illegal" im Zusammenhang mit AGB's zu verwenden. AGB's sind KEINE Gesetze, sondern betreffen lediglich eine Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter. Sind in den AGB's Passagen enthalten, welche in Widerspruch zu geltenden Gesetzen stehen, sind diese Passagen, bzw. sogar die komplette AGB ungültig.
3. Das Urheberrecht hat mit den in Paragraph 9 genannten Dingen nichts zu tun. Das sind einfach nur Regeln, die sich Sotrax aus gutem Grund ausgedacht hat, um im Falle eines Falles ohne viel Brimborium den entsprechenden Account stilllegen zu können.

Verfasst: 6. Jul 2006, 17:04
von ShadowFlame
Static Wayne hat geschrieben:Es ist auch nicht verboten, Drogen selber zu nehmen, aber sofern man sie weitergibt/verkauft ist es straflich. Weil man dann selber der Idiot ist.
BildBildBildwir hatten von montag bis gestern drogenprojekttage an der schule, da hat auch ein polizist einen vortrag gehalten, dass immer öfters felschlicherweise angenommen wird, dass es erlaubt sei, selbst drogen zu konsumieren.

Es ist verboten, drogen zu nehmen, haben und zu verkaufen...

[edit] (ja, das ist 100% sicher)