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Freewar und die USK

Verfasst: 26. Dez 2006, 17:42
von Phil Van Vaan
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Die Kennzeichnung befindet sich auch auf Produkten in Österreich.
Gemäß Jugendschutzgesetz darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist.
So stehts in der wikipedia...

Nun mal interessehalber: Hat fw irgendwo so eine Prüfung durchlaufen oder müssten wir da jetzt alle einen altersnachweis bringen?^^
(bin btw 21, kann also weiterzocken^^)

Ne, aber mal im Ernst: Kennt sich da wer aus, und kann sagen, ob das bei BGs anders gehandhabt wird? Ich kenne nur wenige Onlinespiele (mit CLients) die eine Alterseinstufung nachweisen....

mfg, Phil Van Vaan

Verfasst: 26. Dez 2006, 17:50
von C4B0S3
Hmm rein von der Logik her würde ich sagen das Freewar keine Kontrolle braucht, da es ja immer nur eine Internetseite angezeigt wird, und man kein Programm ausführt.Und soweit ich weiss gibt es keine Kontrollle für Internetseiten :D

Verfasst: 26. Dez 2006, 17:54
von Phil Van Vaan
naja, geht man von der bezeichnung browsergame aus, so ist der browser das programm bzw. der client mittels dem das "spiel (=game)" (bzw. die "internetseite") angezeigt wird oder nicht?

demzufolge müsste man BGs doch als "spiel" und als solches als ein von der USK "einzustufendes medium" ansehen?

Verfasst: 26. Dez 2006, 17:58
von Andocai
denke nicht, das son game wirklich eine USK braucht..und selbst wenn: Wie will man das überprüfen? Ausweiskontrolle :lol: ?

Verfasst: 26. Dez 2006, 17:59
von Dimi
C4B0S3 hat geschrieben:Hmm rein von der Logik her würde ich sagen das Freewar keine Kontrolle braucht, da es ja immer nur eine Internetseite angezeigt wird, und man kein Programm ausführt.Und soweit ich weiss gibt es keine Kontrollle für Internetseiten :D
es gibt auch browser-erotik-spiele... oder flashgames.... die haben auch ne usk ;)

Verfasst: 26. Dez 2006, 18:06
von MiXiGoDo
Dimi hat geschrieben:
es gibt auch browser-erotik-spiele... oder flashgames.... die haben auch ne usk ;)
Kennst du dich damit aus? ;)
*gg*

Verfasst: 26. Dez 2006, 18:09
von Dimi
MiXiGoDo hat geschrieben:
Dimi hat geschrieben:
es gibt auch browser-erotik-spiele... oder flashgames.... die haben auch ne usk ;)
Kennst du dich damit aus? ;)
*gg*
war klar das das kommt... ^^

Verfasst: 26. Dez 2006, 18:43
von NeZ
Dimi hat geschrieben:
C4B0S3 hat geschrieben:Hmm rein von der Logik her würde ich sagen das Freewar keine Kontrolle braucht, da es ja immer nur eine Internetseite angezeigt wird, und man kein Programm ausführt.Und soweit ich weiss gibt es keine Kontrollle für Internetseiten :D
es gibt auch browser-erotik-spiele... oder flashgames.... die haben auch ne usk ;)
und wenn schon, würde die altersabfrage einfach überdrückt werden... :roll:

Verfasst: 26. Dez 2006, 19:16
von b2
Naja wer einmal FW gespielt hat und dann n Tag später Amok in der Schule / Arbeit laufen will denkt dann er braucht nur ne Maus um auf "Angreifen" klicken zu können.
Das Spiel ist gewaltverherrlichend! Man tötet einfach NPCs und Mitspieler.... ein Gewaltspoiel der übelsten Sorte....
hier sollten sich nur noch 18 Jährige und ältere anmelden dürfen^^

Verfasst: 26. Dez 2006, 19:18
von Phil Van Vaan
b2 hat geschrieben:Naja wer einmal FW gespielt hat und dann n Tag später Amok in der Schule / Arbeit laufen will denkt dann er braucht nur ne Maus um auf "Angreifen" klicken zu können.
Das Spiel ist gewaltverherrlichend! Man tötet einfach NPCs und Mitspieler.... ein Gewaltspoiel der übelsten Sorte....
hier sollten sich nur noch 18 Jährige und ältere anmelden dürfen^^
ganz zu schweigen davon, was hier für ein vokabular vorkommt...^^

ne aber nun bitte back2topic: wie ist das mit alterskennzeichnungen von bgs?

Verfasst: 26. Dez 2006, 20:10
von langeweile
es gibt 2 möglichkeiten,
entweder sie müssen eine usk kennzeichung haben, und bei privaten bgs wird einfach nicht draufgeachtet, solange sie nicht in den bereich erotik fallen, dann kann es jederzeit natürlich zu einem solchen urteil, bzw. zu abmahnungen seitens der kommerziellen konkurrenz dagegen kommen

oder aber, der gesetzgeber hat nicht an browsergames gedacht, und es muss sich letzten endes dann vor gericht entscheiden, ob die bgs nun auch im sinne dieses gesetzes spiele sind oder nicht, was wiederum dann auch über kurz oder lang kommen wird

oder eine dritte möglichkeit, sotrax hat sein spiel längst prüfen lassen, und es hat eine freigabe ab 0 Jahren bekommen, was ihn glaube ich von der kennzeichungspflicht nach aussenhin entbindet

Verfasst: 26. Dez 2006, 22:59
von Static Wayne
Ich spreche jetzt mit dem Argument gegen mich aber ich glaub in Knuddels gabs oder gibts noch so Ab 16, Ab 18 Channel, da musste man irgendwie die Ausweisnummer, oder Passnummer hinschreiben kA mehr..

Verfasst: 26. Dez 2006, 23:36
von michi88
NeZ hat geschrieben: und wenn schon, würde die altersabfrage einfach überdrückt werden... :roll:
das ist ja egal. Es geht nur darum, dass der spielbetreiber darauf hinweist, dass das spiel erst ab einem gewissen alter zu spielen sei. Wenn der spieler dann angibt er sei schon 18 obwohl er erst 16 oder sowas ist, ist das nicht mehr die sorge des spielbetreibers

Verfasst: 27. Dez 2006, 02:26
von Danol
C4B0S3 hat geschrieben:Hmm rein von der Logik her würde ich sagen das Freewar keine Kontrolle braucht, da es ja immer nur eine Internetseite angezeigt wird, und man kein Programm ausführt.Und soweit ich weiss gibt es keine Kontrollle für Internetseiten :D

Es gibt da den sogenannten "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)".

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html <-- wenn sich den wirklich jemand antun will ...

Kurzer Auszug:

"§5 - Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote"

"(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen."

"(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind."

"(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er"

"1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder"

"2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen."
Wesentliche Punkte hervorgehoben ...

Soviel zur Rechtslage :roll:

Verfasst: 27. Dez 2006, 13:03
von MiXiGoDo
Dimi hat geschrieben:
war klar das das kommt... ^^
Jo, ich konnts mir nicht verkneifen :)

Nun ja, ich denke aber das Freewar nicht wirklich soo brutal ist. Es fließt ja kein Blut oder so. Und wenn wegen Freewar minderjährige (also auch mich :roll: ) irgentwie durchdrehen und wer weis was machen erfahren wir das spätestens in den RTL Nachrichten ;)