Zunächst mal:
CSS (Cascading Style Sheets) ist eine deklarative Sprache, um
stylesheets zu erstellen.
Kann man auf CSS ein Copyright haben? - Nein, denn man kann auch kein Copyright auf die deutsche, englische ... Sprache, oder - um in der IT zu bleiben - auf html (als "Sprache") haben.
ABER: auf das stylesheet (die Datei(en), die man in der Sprache CSS erstellt hat), kann man sehr wohl ein Urheberrecht haben. Aber was ist denn Urheberrecht (umgangssprachlich gerne fälschlich als Copyright bezeichnet)? Fragen wir mal wikipedia:
im Gegensatz zu
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_%28Vereinigte_Staaten%29 hat geschrieben:Das Copyright law (engl. „Kopierrecht“, aus copy „Kopie“ und right „Recht“) bezeichnet im Recht der Vereinigten Staaten ein Rechtsgebiet zum Schutze geistigen Eigentums.
Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt.
Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.
Also ist es schon mal wichtig, ob wir hier von einem Urheberrecht oder einem copyright sprechen. Aber der Sinn ist hier ja wohl derselbe: isdrador möchte nicht, daß sein geistiges Eigentum (die CSS-Datei als Sammlung vielfältiger im Zusammenhang stehender Befehle und Anweisungen, die in dieser Zusammenstellung von ihm erdacht worden sind) von anderen ohne seine Erlaubnis kopiert oder gar verändert wird.
=snigg= hat geschrieben:Atmosphere hat geschrieben:Es gibt kein Urheberrecht auf CSS!
really?
Was ist CSS (Cascading Syle Sheets)? Eine Sprache (siehe oben). Aber es geht hier nicht um CSS sondern um das von isdrador mithilfe von CSS erstellte stylesheet (die Datei(en)), umgangssprachlich oft mit "Design" übersetzt. Natürlich kann man nicht auf einen einzelnen CSS-Befehl ein Copyright / das Urheberrecht besitzen, sehr wohl aber auf ein gesamtes stylesheet, denn als Gesamtobjektist es - meiner Meinung nach - sehr wohl Urheberrechtsfähig! Oder was glaubt ihr, warum "Designs" (also CSS-Dateien) für Internetseiten teilweise verkauft werden (genauer gesagt, man erwirbt eine Lizenz, das stylesheet nutzen zu dürfen)?
Soweit meine Meinung nach
gesundem Menschenverstand. Jetzt kommt die (manchmal sehr "kranke") deutsche Rechtssprechung. Wenn man dem
Link folgt, den Atmosphere gepostet hat, findet man u.a. folgendes:
(...)eine HTML-Datei ist kein Computerprogramm im Sinne des Urheberrechts. (...) Gleiches gilt für CSS-Stlesheets, die im Sinne der Urheberrechts ebenfalls kein Computerpropgramm darstellen und aus diesem Grund durch das Urheberrecht nicht geschützt sind. Eine Einschätzung von CSS als Datenbank kann in Betracht kommen, jedoch liegt hierzu (noch) kein entsprechendes Urteil vor.
Durch diesen Umstand - der von zahlreichen Web-Designern eventuell als Gesetzeslücke angesehen werden dürfte - ist eine rechtliche Verteidigung von plagiierten Seitenlayouts auf der Basis der HTML- oder CSS-Quelltexte schwierig zu führen, sodass derzeit eine Argumentation bezüglich der (urheberrechtlich geschützten) künstlerischen Schöpfungshöhe der jeweiligen Website eventuell höhere Erfolgschancen haben dürfte.
Oben auf der Seite wird §2 UrhG (Urheberrechtsgesetz) zitiert, der die geschützten Werke auflistet. Interessanter ist aber der Abschnitt 8 des Gesetzes (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme), welcher die §§69a-69g umfasst. Aber - wenn man der Seite glauben darf - befinden wir uns hier in einer Grauzone des deutschen Rechts, wie so oft, wenn es um das Internet geht.
Warum gehen wir alle an solche Sachen nicht mit gesundem Menschenverstand ran? Er hat sich stunden- und tagelang hingesetzt und Befehle aufgelistet .... wenn ich es nutzen will, dann frage ich! Und wenn er nein sagt, dann akzeptiere ich das.
Und =snigg=: Zu dem (C) sei dir noch folgendes Zitat von der Seite "plagaware.de" genannt:
Der Copyright-Vermerk und seine Bedeutung
Im Rahmen der deutschen Rechtssprechung kommt dem bekannten Copyright-Vermerk keine Bedeutung zu: Werke im Sinne des Urheberrechts sind automatisch urheberrechtlich geschützt, ohne dass es einer expliziten Kennzeichnung durch den Copyright-Vermerk bedarf.
Der hier genannte Copyright-Vermerk ist das von dir genannte C in einem Kreis. Dazu sagt wikipedia auch etwas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_%28Vereinigte_Staaten%29#Copyright-Vermerk hat geschrieben:Der Copyright-Vermerk (Copyrightzeichen: ©, behelfsweise auch: (C) oder fälschlicher: (c), (deutsch „Alle Rechte vorbehalten“) meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war (wie im Fall des Filmes Die Nacht der lebenden Toten von 1968). Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.