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problem bei auftrag
Verfasst: 21. Aug 2007, 09:27
von Géth
also...
hab gerade einen frostbrand auftrag und mich sehr gefreut als ich gesehn habe das das opfer bei der goldmine steht ^^ ABER (ich hoff man kann das lesen):
jedenfalls hatt ich auftrag =Renee= zu verwunden. standort: Konlir - Die Goldmine.
der war aber nicht da...
auch getarnt nicht, weil er war in der "Anwenden" liste auch nicht:
jaaa... was war da los?
mfg
aja, war Welt3.
Verfasst: 21. Aug 2007, 09:29
von Geist von Fool
Der hat sich an der Mine ausgeloggt. Der Auftrag wird damit nicht automatisch abgebrochen, und weiterhin der Ort des Ausloggens angezeigt. Außer warten und hoffen dass das Opfer nochmal on kommt gibt es da leider keine legale Methode, den Auftrag noch zu beenden.
Der Text beim Auftrag ist allerdings richtig: "Die Person befand sich zuletzt..."
Verfasst: 21. Aug 2007, 09:34
von Géth
ok, thx.
das war dann aber schön schnell, weil war in 30sekunden bei der mine, war nichtmal mehr die nachricht dort...
Verfasst: 21. Aug 2007, 10:37
von Fischgraete
Er hatte sich ausgeloggt und stand noch 3 Minuten rum, aufgrund der Arbeit in der Mine. Als die 3 Minuten fast rum waren hast du den Auftrag bekommen und bis du da warst, war er weg und die Nachricht im Chat auch.

Verfasst: 24. Aug 2007, 13:44
von kaot
Kleine Frage und Anmerkung: Es ist möglich den Auftrag dann immernoch zu erfüllen, allerdings nur per Linking. (Userid besorgen und anwendelink entsprechend verändern) wohl eher verboten, hm?^^
Verfasst: 24. Aug 2007, 13:58
von Geist von Fool
Ok, das lässt sich in ein kleines Logik-Rätsel verpacken:
wenn Linking verboten ist
Und die Auftragserfüllung ausschließlich per Linking möglich ist
Ist es dann verboten, den Auftrag zu erfüllen, indem man linkt?
Na, wer schaffts als Erster?
(Nein, es wird KEIN Preis ausgeschrieben! Die Ehre muss genügen)
Verfasst: 24. Aug 2007, 15:32
von Kakerlake
Ja, es ist verboten...
Obwohl in diesem Fall das Verbot ruhig gebrochen werden kann, ich bezweifel das man dafür bestraft wird.
Das geht dann nach dem einfachen Grundsatz: Ein Verbot ohne Strafe ist nutzlos.