Ohne Law jetzt zu doll an den Karren zu fahren, eher als Ergänzung:
- Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- Werke der Musik;
- pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
- Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Wichtig ist hierbei Punkt 2. Dieser stellt keinen Zusatz, sondern einen Anspruch dar. Das heißt, man kann schreiben, was man will, wenn es trivial oder banal ist (also keine deutlich erkennbare geistige Leistung) dahintersteckt, dann ist es auch nach UrhG nicht schützenswert. Beispiel:
Schufta Beesewicht schaute über die Brücke und sah einen großen Baum. An diesem lehnte ein Mann, den wollte er nun berauben. Er ging hin, schlich sich dann um ihn rum und schnitt ihm die Kehle durch. Dabei verlor der Mann sein Gold und sein Leben, was aber Schufta nicht interessierte, denn der magische Tarnumhang der im Rucksack von dem Mann war interessierte ihn, als er ihn erblickte.
Ist nach UrhG definitiv nicht schützenswert (und ja es war schwer so zu schreiben, besonders das Ignorieren des Genitivs), da es sich um trivial Literatur handelt. Was schon sehr verwunderlich ist, denn jeder Groschenroman genießt tatsächlich den Schutz des Gesetzes und irgendwie sind die nun wirklich banal
Genaue Kriterien gibt es dafür nicht. Fast nichts falsch machen kannst du indes mit Zitaten des Chats. QPs gelten als öffentliche Personen und unterliegen somit in ihren Worten und evtl. Handlungen nicht diesem Gesetz (allerdings gilt hier auch Schutz der Privatsphäre. Im UrhG entspricht dies
Abschnitt 6 UrhG, §48 öffentliche Reden).
Kehren wir zu den Geschichten zurück. Mein Professor für unsere doch recht laienhafte Rechtsausbildung (allg. Geschäftsvorgänge, Verträge im ersten Vorlesungssemester, UrhG und Datenschutz im zweiten Vorlesungssemester) meinte, dass ein guter Anhaltspunkt bei Literatur immer die Länge wäre. Das allein genügt natürlich nicht, es muss auch ein gewisser Inhalt vorhanden ergo eine persönliche, geistige Schöpfung vorliegen. Dies selbsttätig zu bewerten könnte fatal enden, denn vieles, was heute zum Kauf angeboten wird (z.B. Groschenromane) hat in meinen Augen nicht im geringsten etwas mit geistig oder Schöpfung zu tun und das es in den seltensten Fällen eine wirklich bahnbrechende Handlung gibt, schließe ich für mich auch das persönlich aus. Im Endeffekt geht es um "Er trifft sie, sie trifft einen dritten, sie machen was, er verschwindet - Grund frei wählbar -, der andere tröstet sie, dabei werden sie erwischt, weil man drei nun doch und so, am Ende stürzt sich entweder einer von der Klippe, einer mit dem Flugzeug ab oder sie heiratet den einen und trifft sich mit dem anderen". Überraschend wäre an der Stelle, wenn sie von der Klippe spränge und die Kerle sich ineinander verlieben, aber das gäbe dem Stück ein zu unerwartete Wendung und die Hauptzielgruppe dieser "Heftromane" gehört in den mittleren Alterskreis enttäuschter Frauen, deren Männer bereits vor dem und so einschlafen (das ist keine Behauptung, sondern es gibt - ich finde sie nur grade nicht :-s - tatsächlich eine Statistik dazu).
Sei es, wie es ist, trotzdem gelten die Dinger als "Werke", ich persönlich empfinde das Lesen der Aufschrift des Toilettenpapiers spannender, aber gut, ich gehöre nun ganz sicher nicht zur Zielgruppe (und ja, ich urteile lesend, soll heißen: Ich hab meinem Hirn tatsächlich drei oder vier dieser Dinger angetan). Egal, die Autoren dieser "Romane" stehen jetzt sicher fingerzeigend in der Gegend rum und brüllen im Hinterkopf (oder ihre Wand an) "Was hast du denn schon veröffentlicht?". Die banale Antwort lautet: nichts, und solang es Leser gibt, ist euer Erfolg alles, was zählt. Andere machen mit Toilettenpapier Geld
Es sind also Werke. Vergleicht man nun die "RP-Geschichten" damit so findet man darunter sicherlich einige Schuftas, einiges noch, sagen wir mal unkomplizierteres und so manche doch interessante Geschichte, die durchaus die Worte "persönliche, geistige Schöpfung" verdienen. Bei jeder Geschichte, bei der du dir selber sagst: "Wow, die ist lang", "Man, das sind viele Namen", "Hey, coole Story", "Ansprechend formuliert" oder ähnliches, frag einfach den Autor, damit bist du auf der sicheren Seite.
So, und da ich jetzt noch kein anderes Urteil habe - womit man natürlich Gerichte beauftragen müsste - sage ich es gleich gerade heraus: "Stered Wegilt" und "Stoachan Eisenhand" (also meine beiden Geschichten) sind in ihrer Veröffentlichung auf dieses Forum beschränkt. Verwertungs- und Nutzungsrechte liegen einzig und allein beim Urheber (d.h. kurz: mir - es sei denn, ein Gericht stellt fest, dass es sich um Trivialliteratur handelt, dann kümmert mich das eh nicht mehr, dann sitz ich nämlich enttäuscht, besoffen und mit vierzig Tage Bart irgendwo in der Gosse, weil mein Ego endgültig zerstört wurde

).
Zitieren ist nach Absprache, mit Verweis auf das Forum und Namensangabe gestattet (ich will nur wissen, wo und in welchem Rahmen).