Beitrag
von Banker » 27. Mär 2005, 23:19
grundsätzlich (in der Schweiz) dürfen Jugendliche unter 18 (also ab 15 ist man JUgendlicher) ohne einwilligung der Eltern nur über ihr selber Verdienetes Geld bestimmen (Da in der Schweiz die Schulpflicht nur auf 9 jahre beschärnkt ist, fangen die meisten teens mit 15/16 ihre Lehre an, also verdienen ab da ihr eigenes Geld).
zu der Taschengeldtabelle, wie gesagt, die brauchen die Gerichte, nun ist eine andere Frage wie viele Eltern davon bescheid wissen und wie viele es auch wirklich danach richten, zudem ist diese Tabellen nicht zwingend pflicht sondern werden nur zu rate gezogen (sogenante Richterliche Entscheidungsgewalt). Also wenn jemand die Tabelle 1 zu 1 angewendet haben möchte soll er es bitte lassen, den es nützt nichts darauf zu bestehen, ausser in einigen Juristischen Fällen natürlich, was aber nid die Regel ist.
Gruss, (e)Banker
steht viel, sagt wenig ^^
ich bin ironisch sarkastisch oder umgekehrt
Sotrax hat geschrieben:
hat folgendes geschrieben:
Wieso verrechnet? 5x2,2=12 stimmt doch, oder nicht?