Führerschein mit 17

Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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Karlsruher Junge
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Führerschein mit 17

Beitrag von Karlsruher Junge » 11. Jul 2009, 21:08

Wenn ich den Führerschein mit 18 mach, darf ich ja Mofa´s bis 50km/h fahren. Zählt das auch für den Führerschein mit 17? Wenn ja wie soll auf ein Mofa eine Person die man eingetragen hat?o.O

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Doc Brenner
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Doc Brenner » 11. Jul 2009, 21:14

Der Quatsch mit 17 ist ja auch kein richtiger Führerschein, sondern nur eine beschränkte Fahrerlaubnis mit einer Begleitperson und nur auf Auto beschränkt. Also wenn du Roller mit 17 willst, entweder Führerschein der Klasse M machen oder bis 18 warten :mrgreen:
W5 - Was sonst?

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Karlsruher Junge
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Karlsruher Junge » 11. Jul 2009, 21:14

War das also ein Nein?x)

Gruenblatt-Stalker
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Gruenblatt-Stalker » 11. Jul 2009, 21:31

Gut, du brauchst es deutlicher...

Das war ein...


NEIN
Sotrax hat geschrieben:Es gibt hier keine Demokratie
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Karlsruher Junge
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Karlsruher Junge » 11. Jul 2009, 21:35

schade :(

Gurry
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Gurry » 11. Jul 2009, 21:36

Oder fahr doch einfach.. Wenn dich die Polizei anhält, zeigst du den schein.
Wenn sie was sagen, heulst du ihnen was vor, dass du es nicht wusstest.
zwar schützt dummheit vor der Strafe nicht, aber... Ein versuch währs doch wert, oder?

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Pulsedriver
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Pulsedriver » 11. Jul 2009, 23:15

was ja sehr überraschend ist, ist - dass man den Mofaführerschein geschenkt bekommt wenn man nen Maschinführerschein macht.

Praktisch

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Schmiddi
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Schmiddi » 12. Jul 2009, 01:06

Ach wenn man den Führerschein mit 17 macht, darf man anschließend kein mofa fahren?
Das wusste ich gar nicht

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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von true--blunt » 12. Jul 2009, 01:09

bei führerschein mit 17 darf man mofa/moped fahren!

man hat ja die fleppen und das alter dazu.

so hat mir das vor 2 jahren mein fahrlehrer erklärt.
Gruß true
LuBuLegend hat geschrieben:Freewar ist ein Ponyhof
Willst du ihn wirklich noch in pink haben?

Schnubbi
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Schnubbi » 12. Jul 2009, 02:16

Mofa = 25km/h
Roller (Führerscheinklasse M) = 50ccm, 45km/h
Die beiden und die Klassen L und S darfst du mit der Klasse B (also Auto) auch mit 17 ohne Begleitung fahren. ABER: der Führerschein ab 17 gilt nur in Deutschland.
Bevor hier wieder irgendjemand mit überhaupt keiner Ahnung rumdiskutieren will: Ich habe gerade meinen alten Führerschein rausgesucht und die Informationen da abgeschrieben.

Sleipnir [W1]
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Sleipnir [W1] » 12. Jul 2009, 21:52

Völlig richtig. Mein Vorredner hat völlig recht.
Dein Fahrzeug muss sich natürlich im legalen Breich bewegen.
Ich muss es wissen. :D

Auch ist dieser Schein sehr wohl ein richtiger Führerschein - wenn auch begrenzt. Den vollwertigen erhälst du sobald du dein 18tes Lebensjahr überstanden hast. Aber auch diese Fahrerlaubnis ist noch ein paar Monate nach deinem 18ten Geburtstag gültig und steht dann dem Regulärem in nichts nach.
Warum dieser Versuch Quatsch sein soll, verstehen wohl auch nur die Experten hier. :shock:

Peinlich, wieviele hier von sich selbst überzeugt das Gegenzeil behaupten. :oops:

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Nigu
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Nigu » 12. Jul 2009, 23:07

also.... mit führerschein ab 17 darf man definitiv roller fahren!
und hier sprech ich aus voller erfahrung!

autoführerschein mit 17 ist ein vollwertiger Autoführerschein, nur halt mit der einschränkung, das ein elternteil bzw eine eingetragene person im auto neben dir sitzen muss... roller usw. dagegen darf man alleine fahren, als ob man den rollerführerschein hätte.

sogesehen:

JA, du darfst mit ihm roller fahren bis 45 km/h (erstzulassung vor 2001? bis 50km/h, erstzulassung in der ddr bis 60km/h)

Schnubbi
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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Schnubbi » 13. Jul 2009, 01:56

Sleipnir [W1] hat geschrieben:Aber auch diese Fahrerlaubnis ist noch ein paar Monate nach deinem 18ten Geburtstag gültig und steht dann dem Regulärem in nichts nach.
Die Begrenzung auf Deutschland bleibt leider bestehen. Allerdings denke ich nicht, dass das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern eher als Nichtdabeihaben gilt. Anders war das früher beim Motorradführerschein. Da musste man nach den 2 Jahren gedrosselt fahren seinen Führerschein umschreiben lassen, sonst war das Fahren ohne Führerschein. Heutzutage muss man zum Glück nur noch die 2 Jahre abwarten und dann nichts weiter tun.

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Re: Führerschein mit 17

Beitrag von Sleipnir [W1] » 13. Jul 2009, 19:00

Das kann natürlich sein. Danke für die Berichtigung. :)

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