Hey Leute,
da man für einen Onlineshop mehrere Berechtigungen braucht,
wollte ich fragen ob es legal ist, seine Waren auf Ebay zu verkaufen und auf der eigenen Website nur auf die Produkte zu verlinken?
LG
Ist das erlaubt?
Re: Ist das erlaubt?
Wenn ich dich richtig verstanden habe willst du iwelche Sachen auf ebay reinstellen und darauf verlinken, weil es dir zu kompliziert wäre, die Sachen ohne ebay zu verkaufen? Warum sollte das verboten sein?
Re: Ist das erlaubt?
ja so sieht es aus..
nur soll es sich dabei halt nicht um eine einmalige sachen handeln
nur soll es sich dabei halt nicht um eine einmalige sachen handeln
Re: Ist das erlaubt?
Klar darfst du das, warum auch nicht?Taruso hat geschrieben:ja so sieht es aus..
nur soll es sich dabei halt nicht um eine einmalige sachen handeln
Das einzige "Problem" ist wohl, wenn es nicht einmalig ist, das ganze gewerbliche gedöns usw. Denn wenn du da wem auf die Nüsse gehst (oder ienfach nur auffällst) mit deinen preisen und verkäufen, dann haste schneller ne Abmahnung im Haus als dir lieb ist.
//
Dazu: warum?
ein shopsystem gestalten, bzw einzurichten ist nicht schwer. Bei deinem eigenen Shop musst du KEINE Gebühren an irgendwen zahlen (ebay), bist dazu unabhängig (glaub mir, ebay sperrt dich o.ä. ohne vorwarnung wenn denen was nicht passt, näheres unten)
Ebay sollte (im besten Fall) nur nebenerwerb oder Werbung sein. Ebaykunden sind oftmals sehr speziell (dämlich, dreist usw usw..). Im besten falle lebst du von deinem Shop alleine und bist eben nicht auf drittanbieter wie ebay (oder amazon z.b.) angewiesen, die dazu noch geld dafür haben wollen, damit du bei denen verkaufen darfst.
Schau dich evtl mal im sellerforum um (googlen..), dort kannste auch als nicht registrierter einiges lesen, auch viel zu ebay/amazon/eigenershop usw usw.
Wie gesagt kenn deine Pläne nicht oder was du vorhast aber von ebay würde ich abraten

Re: Ist das erlaubt?
Ah gut danke, werde mich gleichmal durch die Foren lesen!
es soll alles nur ein nebenverdienst und kein hauptverdienst sein.
es soll alles nur ein nebenverdienst und kein hauptverdienst sein.
Re: Ist das erlaubt?
Geh zur Stadtverwaltung, melde dein Gewerbe an als "Händler" an. Ein paar Wochen später bekommst ud Post zur Einkommenssteuer usw., füll das aus... Ob du steuerpflichtig bist hängt von verschiedenen Umständen ab. Hast du noch einen Hauptberuf? Dann werden die Steuern auf dein Gesamteinkommen berechnet. Weiterhin kannst du im ersten Jahr bis zu 18000 Euro steuerfrei verdienen (Gewinn, nicht Umsatz!) und im zweiten Jahr richtet sich der Steuersatz nach dem im ersten jahr verdienten Geld. Aber ließ dir durch. Ich hab es auch nicht zu 100% verstanden.
Im Händlergewerbe gibt es verglichen mit dem reinen Dienstleistungssektor ein paar Unterschiede. Das ganze ist allerdings etwas kompliziert und es könnte, muss aber nicht, vorteilhaft sein, einen Juristen zur Hilfe zu haben. Ansonsten bietet der Staat oder die Stadt auch Hilfe gegen geringe Bezahlung an.
Im Händlergewerbe gibt es verglichen mit dem reinen Dienstleistungssektor ein paar Unterschiede. Das ganze ist allerdings etwas kompliziert und es könnte, muss aber nicht, vorteilhaft sein, einen Juristen zur Hilfe zu haben. Ansonsten bietet der Staat oder die Stadt auch Hilfe gegen geringe Bezahlung an.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste