apollo13 hat geschrieben:also äh.. ich kapier die situation gerade überhaubt nicht. ich dachte ja bisher wenn ich etwas biete dann biete ich das ohne wenn udn aber und wenn ich dann net zaheln will dann kommen anwälte und zwingen mich/ ich werde bestraft. so wie man es bei live auktionen in filmen usw kennt..
Warum fragen wir nicht einfach den Gesetzgeber...
BGB hat geschrieben:§ 118
Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
Man beachte, dass es nicht darauf ankommt, ob der Empfänger die mangelnde Ernstlichkeit erkennt sondern lediglich auf die mangelnde Ernstlichkeit und die Erwartungshaltung des Abgebenden (die natürlich zu beweisen ist, weshalb dann im Zweifel doch wieder nach objektiven Maßstäben geurteilt werden dürfte, was ich bei 10 Millionen für ein Gurkenglas aber für simpel halte).