Personensorge übertragen

Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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Saw
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Saw » 6. Mai 2009, 15:44

Bei euch darf man mit 16 nur bis 24.00 bleiben? :o)
Mit 16, in unserem Bundesland, ganze Nacht. 8)
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Brio
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Brio » 6. Mai 2009, 17:30

@Saw: Bist du sicher? Denn das würde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, das meines Wissens bundesweit gilt...

@Schmiddi: Ich will dich ja nicht zu illegalen Handlungen anstiften, aber wir haben das früher immer so geregelt: Ein Ü18 gibt seinen Perso einem U18, der damit dann reingeht (müssen sich natürlich ähnlich sehen, der U18 muss die Daten wissen :) ). Der Ü18 geht dann einfach mit seinem Führerschein rein, welchen die Türsteher meistens auch akzeptieren ;)

mfg brio

Saw
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Saw » 6. Mai 2009, 18:36

Österreich/Burgenland.
=)
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sgr011566
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von sgr011566 » 6. Mai 2009, 19:58

Na prima, bei uns gelten da aber auch in jedem Bundesland andere Gesetze ^^ In manchen geht das Bundesgesetz über die Ländergesetze, in einigen aber nicht ... jedenfalls hab ich das vor etwa 3 Jahren mal mitbekommen, dass es extrem chaotisch ist.
Lorana ...
Das Lumpenpack hat geschrieben:Harry Potter ist für ihn ein Kinderbuch.
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Schmiddi
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Schmiddi » 6. Mai 2009, 20:34

Brio, ich hab den Ausweis von meinem Bruder, allerdings gibts da nen kleines Problem: Mittlerweile sehen wir uns relativ ähnlich, jedoch hat er ein relativ altes Passbild, welchem er auch nicht ähnlich sieht, jedoch sieht er halt wirklich aus wie 20, und ich eben nicht. Das muss ich noch testen, ob die das verstehen

Und wenn ich als 18jähriger durchgeh, kann ich halt auch Aufsicht für andere spielen ^^
Also in unserer Nähe gibt es rund 2-3 attraktive Diskotheken, die jedoch nur an Sondertagen ab 16 sind :/

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Alice in Chains
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Alice in Chains » 7. Mai 2009, 08:36

Wenn du als 18 durchgehst kannst du Aufsicht für EINEN anderen spielen.
Und dann lass dich net in irgendeiner weise von der Pozilei erwischen, dann bist du nämlich nicht nur als Minderjähriger viel zu lang in der Disko sondern hast zudem eine (ich weiß nicht wie es heißt) arglistige Täuschung begangen...
Jedenfalls kriegen deine Eltern gehörig was von denen zu hören. Es kann gut gehen es kann aber genauso gut echt schief gehen.

Mensch wartet halt einfach noch die 2 Jahre... :roll: und/oder geht solange woanders hin. Macht nen DVD-Abend oder geht zu den Veranstaltungen ab 16 rein. Die Zeit haben alle mal rumgebracht.
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von iceman128 » 7. Mai 2009, 10:17

Alice in Chains hat geschrieben: Mensch wartet halt einfach noch die 2 Jahre... :roll: und/oder geht solange woanders hin. Macht nen DVD-Abend oder geht zu den Veranstaltungen ab 16 rein. Die Zeit haben alle mal rumgebracht.

besonders hat das einen grund warums ab 18 ist, und ja ich verallgemeinere aber der größte teil der unter 18 jährigen kann einem echt auf die nüsse gehen, besonders wenn sie nen tick mehr getrunken haben als sie vertragen.
Und wenn man jemanden kennenlernt bei ner "ü18" party dann geht man nunmal auch davon aus das sie das ist, und keine 16 jährige die sich da reingemogelt hat

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Schmiddi
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Schmiddi » 7. Mai 2009, 15:28

Alice in Chains hat geschrieben:Wenn du als 18 durchgehst kannst du Aufsicht für EINEN anderen spielen.
Jo weiß ich

Mal allgemein zu euch beiden: Es geht ja nur um die Tage, an denen das ab 16 bzw. mit Aufsicht ab 16 ist
Was machst du denn, wenn du dort wen triffst, die 35 ist? Ist im Prinzip das selbe, nur dass sie legal drin ist

Und Alice, lass es fein mal meine Sache sein, womit ich meine Zeit vertreib

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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von sgr011566 » 7. Mai 2009, 15:33

Schmiddi hat geschrieben:Und Alice, lass es fein mal meine Sache sein, womit ich meine Zeit vertreib
Es ist aber viel schöner, wenn ein anderer auf die Schnauze fliegt, obwohl man ihn gewarnt hat :twisted:
Lorana ...
Das Lumpenpack hat geschrieben:Harry Potter ist für ihn ein Kinderbuch.
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Alice in Chains » 7. Mai 2009, 15:36

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Vidar
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Vidar » 7. Mai 2009, 16:04

Infos dazu findest du direkt im Jugendschutzgesetz: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Für dich relevant wird vor allem §5 Tanveranstaltungen sein:

Code: Alles auswählen

§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
D.h., wenn du an eine Aufsichtsperson über 18 bei dir hast, wird das Aufenthaltsrecht lt. Jugendschutzgesetz für Personen unter 16 Jahren von 22 Uhr auf 24 Uhr verrlängert. Die Aufsichtsperson trägt sorge, dass die Person unter 16 Jahren kein Alkohol / Rauschmittel
konsumiert und um 24 Uhr die Veranstaltung verlässt.

Wenn du unter 18 Jahrenbist wird das Aufenthaltsrecht lt. Jugendschutzgesetz von 24 Uhr auf
unbestimmt verlängert. Die Aufsichtsperson trägt sorge, dass die Person unter 18 Jahren keinen Branntwein, keine
branntweinhaltigen Getränke (Spirituosen) / Rauschmittel konsumiert.
Lesen gefährdet die Dummheit.

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Schmiddi
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Schmiddi » 7. Mai 2009, 16:06

Perfekte Antwort, vielen Dank :D

Vidar
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Vidar » 7. Mai 2009, 16:12

Ergänzend ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, einen schriftlichen Nachweis zu besitzen, wenn deine Eltern nicht diese Aufsichtspersonen sind, dass die Person, die du als deine Aufsicht angibst, auch den Erziehungsauftrag und somit die Aufsichtspflicht für den Zeitraum übertragen bekommen hat.
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Schmiddi » 7. Mai 2009, 18:32

Meinst du das Formular?
Das hab ich

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Waldi
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Re: Personensorge übertragen

Beitrag von Waldi » 7. Mai 2009, 19:14

Bleibt am besten zu Hause, Disko macht ohne die ganzen Kinder eh mehr Spass *hust*.
Nichtstun macht nur dann Spaß, wenn man eigentlich viel zu tun hätte.

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