Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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iceman128
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von iceman128 » 6. Jan 2010, 16:29
Frizen hat geschrieben:Falls der Käufer zahlt.
Sollte er das nicht kann man den wiederrum mit recht verklagen. Ebay Gebote und Käufe sind ein rechtsbindender Kaufvertrag. Da wird ja auch jeder Klick 5 mal abgesichert.
Bzw. sollte es dem überhaupt danach auffallen

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Trianon
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Beitrag
von Trianon » 6. Jan 2010, 16:31
iceman128 hat geschrieben:Blizz hat geschrieben:
Ich glaube sowas fällt unter Betrug
Aber das ist nur meine Rechts-Noob-Meinung
Nennt man glaube ich arglistige Täuschung
wieso sollte es?
Bild ist nur der Karton
Überschrift ist nur der Karton
Beschreibung ist nur der Karton
Karton bzw Verpackung.
Natürlich "raffinierte" Beschreibung wie läuft nur 3 tage...ab 1 Euro..und der Rest, aber Er verkauft nur die Verpackung, und nichts anderes schreibt er irgentwo...
edit: und der Artikel wurde in
* Business & Industrie >
* Produktions- & Industriebedarf >
* Verpackung & Versand >
* Kartons & Schachteln >
* Sonstige
eingestellt...also ich wüsste nicht wo das da Betrug sein soll...
Das das ganze ist nicht ganz koscher ist, sollte jedem auffallen. Derjenige der das Ding ersteiegtert wird wohl die Rückgabefrist einhalten müssen und sich so sein Geld zurückfordern können.
Die Person, die aufsteht und sagt: "Das ist bescheuert!", wird entweder aufgefordert sich zu benehmen, oder, schlimmer noch, wird begrüßt mit einem freudigen: "Ja, das wissen wir. Ist das nicht toll?"
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Mheatus
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Beitrag
von Mheatus » 6. Jan 2010, 16:32
Frizen hat geschrieben:Falls der Käufer zahlt.
In der Regel zahlt der Käufer erst und bekommt dann die Lieferung und sieht, dass es nur ein leerer Karton ist, was er erhalten hat. Dann kann er nur noch das Geld zurückfordern und mit dem "Anwalt" drohen.
Trianon hat geschrieben:Das das ganze ist nicht ganz koscher ist, sollte jedem auffallen. Derjenige der das Ding ersteiegtert wird wohl die Rückgabefrist einhalten müssen und sich so sein Geld zurückfordern können.
Rücknahme schliesst die Auktion aus und da er kein gewerblicher Verkäufer ist, muss er auch keine Rücknahme anbieten.
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iceman128
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Beitrag
von iceman128 » 6. Jan 2010, 16:39
Mheatus hat geschrieben:
Rücknahme schliesst die Auktion aus und da er kein gewerblicher Verkäufer ist, muss er auch keine Rücknahme anbieten.
stimmt.
Allerdings verkauft der Typ öfters dasselbe, also immer leere kartons

und daher wird das, wenns hart auf hart kommt wohl nicht auf privat, sondern "gewerblich" hinauslaufen..

letztlich muss der Verkäufer da auf die (offensichtlich vorhandene) Dämlichkeit der Käufer hoffen nicht weiter nachzuhaken nachdem der Verkäufer sie über Ihre erste Dummheit (den kauf) aufgeklärt hat.
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Teodin
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von Teodin » 6. Jan 2010, 17:46
Als gewerblich gelten eBay-Verkäufer (und Flohmarkthändler) erst ab einem bestimmten Umsatz im Monat. Wenn er den nicht überschreitet, hat er kein Problem mit diesen Regelungen.
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iceman128
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Beitrag
von iceman128 » 6. Jan 2010, 18:04
Teodin hat geschrieben:Als gewerblich gelten eBay-Verkäufer (und Flohmarkthändler) erst ab einem bestimmten Umsatz im Monat. Wenn er den nicht überschreitet, hat er kein Problem mit diesen Regelungen.
http://testberichte.ebay.de/quot-Privat ... 0001931462
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat hierfür klare und eindeutige Kriterien definiert, an denen jeder potenzielle Kunde schnell überprüfen kann, ob es sich um einen echten Privatanbieter handelt oder um einen unseriösen gewerblichen Anbieter, welcher sich hinter dem Deckmantel "privat" versteckt, um den Kunden ihre gesetzlichen Rechte vorzuenthalten und sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen (niedrigere Preise kalkulierbar, da weniger Kosten durch Rücksendungen).
Der Anbieter bietet regelmäßig ein gleichartiges Warensortiment an.
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Aven Fallen
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Beitrag
von Aven Fallen » 23. Mär 2011, 15:24
Ein großes "Danke" an sgr für das Entfernen meiner Signatur (die war mir sowieso lästig) und seine sonstige Arbeit!

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chill
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von chill » 23. Mär 2011, 16:23
Geiles TEIL! HABEN!
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Gordian
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Beitrag
von Gordian » 23. Mär 2011, 17:20
Der Käufer muss 0 zahlen, wenn es um ein nicht ernst zu nehmendes Angebot gilt.
Welt 10 einmal gelogt , nie mehr gestoppt

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Rerchak >W5<
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Beitrag
von Rerchak >W5< » 23. Mär 2011, 17:31
Na dann gib mal ein Gebot ab bei einer
"Sofort-Kaufen" Auktion

Es gibt ein Leben außerhalb des Internets???
WTF?!? Link bitte!!!
[/size]
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Atmosphere
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von Atmosphere » 23. Mär 2011, 18:16
Die Schaltung ist Geil.
Das Ding hat bestimmt nen Spritverbrauch von 30 Litern. Damit bist Du der beste Freund des örtlichen Tankwarts.^^
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geratheon
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von geratheon » 23. Mär 2011, 18:45
Der Verkäufer hat einen geilen Nachnamen.. "Krieghoff" =D
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Aven Fallen
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von Aven Fallen » 23. Mär 2011, 20:23
Dark Night hat geschrieben:is sowas auf der Starße zugelassen ?? xD
Naja, er fährt, und kann nicht mehr schießen. Obwohl das natürlich keiner weiß
Das ist auch ganz nett:
http://cgi.ebay.de/YOUTUBE-50-ABONNENTE ... 27b9b04fc4
Ein großes "Danke" an sgr für das Entfernen meiner Signatur (die war mir sowieso lästig) und seine sonstige Arbeit!

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Freudi
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von Freudi » 24. Mär 2011, 06:58
Wenn mal wer gute Reifen braucht:
http://cgi.ebay.de/230594307163/
bitte lest euch den gesamten Text durch ^^ das lohnt sich
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