Nagini aus W4 hat geschrieben:Ich finde auch die Variante aus den USA ganz gut, wo man im Internet schauen kann ob ein Mensch in meiner Nachbarschaft lebt, der schonmal ein Sexualverbrechen begangen hat.
Ich hab den Artikel nicht zur Hand, aber er kürzlich eine quer gelesen wo es um einen Kinderschänder ging der entlassen werden musste, aber freiwillig zurück ging, weil er bei einem Bruder nicht leben konnte( Mein Mitleid hält sich zwar in Grenzen, besonders da der Typ noch überwacht wird, aber ich frage mich in was für einer Gesellschaft man lebt wenn jemand freiwillig zurück in den Bau geht weil er nicht mal zur seiner Familie zurück kann).
Underworld hat geschrieben:Ihr überlegt immer welche rechte der Täter hat.
Welches recht hatte das Opfer keins.
Die Rechte des Opfers werden durch die Justiz, bzw die Staatsanwaltschaft im Falle schwerer Gesetzesverstöße und gegebenenfalls zivilrechtlicher Schritte vertreten. Jeder Übertritt der Staatsanwaltschaft bedeutet damit das aus dem ehemaligem Opfer ein Täter wird und Umgekehrt. ( eine solche objektive Analyse bedarf aber einer möglichst emotionsfreien Sicht, aber dazu hab ich mich ja schon geäußert)
Mr. Brsn hat geschrieben:ihm aber die menschenwürde abzuerkennen oder seine rechte - sry,das isn no-go.
Menschenwürde =/= Rechte, die ihm vom Staat anerkannt und somit wieder aberkannt werden können.
Vor allem, wenn man dann nichts findet, ist es doch vielleicht bewiesen, das ein anderer, noch nicht gefangener Verbrecher noch rumläuft und man die Ermittlungen anders konzentrieren kann.
1) Sind an die Menschenwürde unabdingbare, überstaatliche Rechte geknüpft um die es geht. Im erweiterten Sinne geht es auch um Rechte die der Staat seinen Bürgern gewährt und als genauso unabdingbar versprochen hat. Damit ist klar das diese Rechte ein no-go sind und bleiben müssen. Besonders wenn man sich vorstellt das ein Unschuldiger so behandelt werden würde!
2) Gibt es zu jeder Zeit unzählige frei herumlaufende (schwerst) Verbrecher. Mit deinem Totschlagargument haben Grundrechte keinerlei Bedeutung mehr!
Underworld hat geschrieben:
Für mich ist die Sicherheit der Gesellschaft mehr wert als rechte eines Psychopaten
Totschlagargument Nr. 1 gegen Grundrechte , und "juristische Legitimation" für Willkür, Unterdrückung aller Art. (Weil der Begriff "Sicherheit der Gesellschaft" vollkommen abstrakt und nicht definierbar (in seiner Gesamtheit) ist.)
Mr. Brsn hat geschrieben:
Wer lässt sich bewusst auf sowas ein? Ich?
Blödsinn, ich werde gezwungen, da ich sonst meine Geschäftstermine nicht erreiche. Freiwillig würde ich solche Leute nicht mein Handgepäck durchleuchten lassen.
für snigg
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
och tust du. Denn die Sicherheit des Flugzeugs, im Sinne dass keien Waffen oder Sprengsätze mit an Bord kommen, lässt sich mit dem Recht auf Leben begründen. Hier tritt der Fall auf dass die Grundrechte eine harte und eine weiche Grenze besitzen. Die eine ist unumstößlich, die andre liegt in eine Toleranzbereich wie er für eine Gesellschaft zwingend nötig ist.
Zu deinem Zitat: Du kannst jeder Zeit über die Grenze zu einem Nachbarstaat gehen ( Illegale Flüchtlinge sind hier ausgeschlossen, das ist etwas komplizierter), aber du hast kein recht darauf ein bestimmtes Verkehrsmittel dafür zu benutzen! Indem du dich auf eines festlegst ( die Grüne dafür sind vollkommen belanglos!) begibst du dich in den Toleranzbereich.
oder anders gesagt: berufsbedingte Entscheidungen als Grundrecht zu postulieren ist absurd.
Mr. Brsn hat geschrieben:
Du versuchst, unschuldige Bürger mit einem Mörder gleichzustellen, denn deine Argumentationsweise läuft irgendwann ins Leere.
Das ist der Versuch Extrembeispiele an zuführen an denen deine (moralisch begründete) Willkür ( von Gerechtigkeit (!)) verdeutlicht wird
Und das ist legitim wenn man eine objektive Bewertung anwendet, führt aber im Falle eines fehlerhaften Wertesystems oder Beurteilungsprozesses zu absurden Ergebnissen. ( womit wir wohl bei dem Grund sind warum ewig Diskutiert wird: er eine ist nicht objektiv, der andere hat kein in sich vollständig rationales Denksystem, sprich ist auch etwas subjektiv. Im Ergebnis führen beide Wertesysteme bei Extrembeispielen zu nichts)