Echte Hacker braucht das Land!?

Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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Teodin
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Re: Echte Hacker braucht das Land!?

Beitrag von Teodin » 11. Okt 2011, 00:08

=snigg= hat geschrieben:über die rechtmäßigkeit kann ich nichts sagen,denn das ist allein eine frage der moral - und um die gehts im juristischen sinne nicht ; gesagt hab ich trotzdem vieles,was unter diesen aspekt fällt. über die gerechtigkeit hingegen kann ich nur so viel sagen,wie mein wissen reicht. (gerecht ungleich rechtmäßig ; gerecht = gesetzlich , rechtmäßig = moralisch).
Das ist genau die falsche Zuordnung...
=snigg= hat geschrieben:ich bin kein jurist,richtig,du auch nicht. ich beharre auch nicht drauf,dass mein gesagtes hier entgültig und zu 100% richtig is - wer's besser weiß,soll mich dessen belehren. das ändert aber nichts dran,dass mein wissen ausreicht um vernünftig drüber diskutieren zu können - abgesehen davon sind auch meinungen gefragt,wie leute drüber denken (siehe eingangspost),was zwar dann nicht mehr sachlich ist,aber dennoch vernünftig.
Das hat nichts mit Vernunft zu tun. Soetwas nennt man Populismus und mündete früher ab und zu in einem wilden Mob mit Mistgabeln und Fackeln.
=snigg= hat geschrieben:da sind nirgends unschärfen
Such dir bitte deine Aussagen zu den Begriffen selbst zusammen. Noch vor 2 Postings hast du behauptet die Begriffe seien eh alle egal...
=snigg= hat geschrieben:noch täusche ich grundwissen vor.
Noch liest du aufmerksam genug.
=snigg= hat geschrieben:ich hab meine mündliche abi-prüfung in ethik über die vds gemacht,ich weiß von was ich rede,ich kenne nur nicht mehr jedes detail.ob die jetzige form der vds noch so genannt wird - kp mehr.
Was hat das hier zu suchen?
=snigg= hat geschrieben:wenn nicht,danke für deine hilfe,werde es in zukunft "Quellen-TKÜ" nennen (noch nie gehört).
Der Begriff spielt eine große Rolle bei der aktuellen Diskussion um den "Bundestrojaner". Siehe auch.
=snigg= hat geschrieben:abgesehen davon hab ich mehrfach betont,dass ich die jetzige vds meine und damit ist ausdrücklich die flächendeckende vds ausgeschlossen,da es diese nicht mehr in DE gibt......
Du sagst es selbst: Es gibt keine VDS in Deutschland.
=snigg= hat geschrieben:letzter versuch:
die "Quellen-TKÜ" kann unter dem vorwand ,man wolle straftaten präventiv entgegenwirken, betrieben werden ; man muss nur entsprechend glaubwürdige begründete verdachtsbestätigungen haben . die andere möglichkeit ist ein konkreter tatbestand.
wenn man nun vom ersten ausgeht und diese damit begründet,dass von person x die gefahr des wiederholungstäters ausgeht,so ist das mit ausreichenden beweisen legitim. hat man diese nicht,unterstellt man person x was und dringt so in seine privatssphäre ein.
Wie sieht so eine Argumentation denn bei einem Kerl aus, der bereits wegen ähnlicher Delikte eingekerkert wurde? Wie soll diese Person glaubhaft fähig sein, weitere Straftaten ähnlichen Charakters zu begehen? Und wieso sollte ein begründeter Verdachtsmoment illegitim sein? Wirfst du dem zuständigen Richter vor leichtfertig mit den Rechten des Täters umzugehen? Wie begründest und belegst du das? Wo führt diese Diskussion noch hin, wenn wir nun schon auf diesem Niveau angekommen sind?
=snigg= hat geschrieben: parallele zur festplattendurchleuchtung : wir wissen bis jetzt nicht zu 100%,ob es auf der festplatte was zu finden gibt. noch wissen wir,ob er ein wiederholungstäter ist (siehe 2006 schandtaten). was konkretes gegen ihn haben wir auch nicht ; es gibt ja keine hinweise,die darauf deuten,dass der pc irgendwie was damit zu tun hat. damit sind alle beiden möglichkeiten ausgeschlossen.
Du kennst diese Hinweise nicht. Du hast aber auch keine Akteneinsicht gehabt, oder? Selbstverständlich kann man bezweifeln, ob sich Hinweise darauf finden, ob auf der Festplatte verwertbares Material steckt. Die Regelungen zur "Onlinedurchsuchung" sind aber nicht 1:1 auf den Fall übertragbar, dass hier ein Computer rumsteht, der bei einer richterlich legitimierten Hausdurchsuchung sichergestellt wurde. Da kannst du noch so viel herummoralisieren.

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Re: Echte Hacker braucht das Land!?

Beitrag von Underworld » 11. Okt 2011, 16:31

Hätte da auch mal ne dumme frage ( nein bin kein Bildleser).

Wenn man einen PC in einer Hausdurchsuchung finden ist er doch ein teil davon.
Ich gehe mal davon aus wenn ich ein Photoalbum zuhause habe oder gar Akten dann würden die
in der Durchsuchung gewertet.
Wenn die dann auch noch belastend sind, dann werden sie gegen mich verwendet.

Ist dann der PC der im Haus steht nicht ein teil der Durchsuchung.

Rein von Primitiver Sicht ist doch ein Pc nicht mehr als ein Schrank wo ich Schriftstücke, Bilder usw. drin habe.
Für alle die über meine Rechtschreibung maulen. Bitte seht euch das an danke.
http://www.youtube.com/watch?v=uPI6KHBH ... e_rqTBtdhA

viewtopic.php?f=3&t=52696

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Re: Echte Hacker braucht das Land!?

Beitrag von Stark » 11. Okt 2011, 20:49

@teo..du hast mich falsch verstanden,ich habe gefragt wo steht das ein krimineller schwerverbrecher getrennt von anderen schwerverbrecher getrennt eingesperrt sein muß(darf),das stvollzg ist so schwammig das man da viel reindeuten kann wenn man will und jedem anderem straftäter generell vorzuwerfen er würde den vergewaltigern und kinderschändern was böses wollen...hmm nunja verletzt das nicht deren menschenwürde?
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Re: Echte Hacker braucht das Land!?

Beitrag von Teodin » 11. Okt 2011, 21:05

Fakt ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass seine Häftlinge in der Haft möglichst wenig körperlichen oder seelischen Schaden durch die Haft nehmen. Entsprechende Belege habe ich geliefert. Wenn dir das Grundgesetz und das gültige Gesetz, welches die Unterbringung Gefangener regelt "zu schwammig" ist, kann ich ja nix dafür. Offenbar ist es für die ausführenden Organe ausreichend.

Besteht ein konkreter Verdacht, dass ein Häftling von Mitinsassen verletzt werden könnte oder wenn es um Gruppen geht, die typischer Weise von anderen Insassen aufs Korn genommen werden, hat die Gefängnisleitung entsprechend zu reagieren. Zum letzten Punkt gehören sicherlich auch Sexualstraftäter. Ich denke die anderen Insassen werden eine etwaige Kränkung dadurch verkraften können, das sind schon große Jungs und Mädels.

@Underworld: Ähnlich sehe ich das auch. Wie sich das juristisch verhält, weiss ich nicht. Es gibt wohl Durchsuchungsbefehle, die nur partiell gelten und z.B. nur die Durchsuchung ganz bestimmter Räume erlauben. Hier könnte es eventuell auch Ausnahmen für die Beschlagnahmung von Computern geben. Ist der Rechner aber schon rechtmäßig beschlagnahmt worden, denke ich nicht, dass wir das auf diesen Fall anwenden können.

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