=snigg= hat geschrieben:über die rechtmäßigkeit kann ich nichts sagen,denn das ist allein eine frage der moral - und um die gehts im juristischen sinne nicht ; gesagt hab ich trotzdem vieles,was unter diesen aspekt fällt. über die gerechtigkeit hingegen kann ich nur so viel sagen,wie mein wissen reicht. (gerecht ungleich rechtmäßig ; gerecht = gesetzlich , rechtmäßig = moralisch).
Das ist genau die falsche Zuordnung...
=snigg= hat geschrieben:ich bin kein jurist,richtig,du auch nicht. ich beharre auch nicht drauf,dass mein gesagtes hier entgültig und zu 100% richtig is - wer's besser weiß,soll mich dessen belehren. das ändert aber nichts dran,dass mein wissen ausreicht um vernünftig drüber diskutieren zu können - abgesehen davon sind auch meinungen gefragt,wie leute drüber denken (siehe eingangspost),was zwar dann nicht mehr sachlich ist,aber dennoch vernünftig.
Das hat nichts mit Vernunft zu tun. Soetwas nennt man Populismus und mündete früher ab und zu in einem wilden Mob mit Mistgabeln und Fackeln.
=snigg= hat geschrieben:da sind nirgends unschärfen
Such dir bitte deine Aussagen zu den Begriffen selbst zusammen. Noch vor 2 Postings hast du behauptet die Begriffe seien eh alle egal...
=snigg= hat geschrieben:noch täusche ich grundwissen vor.
Noch liest du aufmerksam genug.
=snigg= hat geschrieben:ich hab meine mündliche abi-prüfung in ethik über die vds gemacht,ich weiß von was ich rede,ich kenne nur nicht mehr jedes detail.ob die jetzige form der vds noch so genannt wird - kp mehr.
Was hat das hier zu suchen?
=snigg= hat geschrieben:wenn nicht,danke für deine hilfe,werde es in zukunft "Quellen-TKÜ" nennen (noch nie gehört).
Der Begriff spielt eine große Rolle bei der aktuellen Diskussion um den "Bundestrojaner". Siehe
auch.
=snigg= hat geschrieben:abgesehen davon hab ich mehrfach betont,dass ich die jetzige vds meine und damit ist ausdrücklich die flächendeckende vds ausgeschlossen,da es diese nicht mehr in DE gibt......
Du sagst es selbst: Es gibt keine VDS in Deutschland.
=snigg= hat geschrieben:letzter versuch:
die "Quellen-TKÜ" kann unter dem vorwand ,man wolle straftaten präventiv entgegenwirken, betrieben werden ; man muss nur entsprechend glaubwürdige begründete verdachtsbestätigungen haben . die andere möglichkeit ist ein konkreter tatbestand.
wenn man nun vom ersten ausgeht und diese damit begründet,dass von person x die gefahr des wiederholungstäters ausgeht,so ist das mit ausreichenden beweisen legitim. hat man diese nicht,unterstellt man person x was und dringt so in seine privatssphäre ein.
Wie sieht so eine Argumentation denn bei einem Kerl aus, der bereits wegen ähnlicher Delikte eingekerkert wurde? Wie soll diese Person glaubhaft fähig sein, weitere Straftaten ähnlichen Charakters zu begehen? Und wieso sollte ein begründeter Verdachtsmoment illegitim sein? Wirfst du dem zuständigen Richter vor leichtfertig mit den Rechten des Täters umzugehen? Wie begründest und belegst du das? Wo führt diese Diskussion noch hin, wenn wir nun schon auf diesem Niveau angekommen sind?
=snigg= hat geschrieben:
parallele zur festplattendurchleuchtung : wir wissen bis jetzt nicht zu 100%,ob es auf der festplatte was zu finden gibt. noch wissen wir,ob er ein wiederholungstäter ist (siehe 2006 schandtaten). was konkretes gegen ihn haben wir auch nicht ; es gibt ja keine hinweise,die darauf deuten,dass der pc irgendwie was damit zu tun hat. damit sind alle beiden möglichkeiten ausgeschlossen.
Du kennst diese Hinweise nicht. Du hast aber auch keine Akteneinsicht gehabt, oder? Selbstverständlich kann man bezweifeln, ob sich Hinweise darauf finden, ob auf der Festplatte verwertbares Material steckt. Die Regelungen zur "Onlinedurchsuchung" sind aber nicht 1:1 auf den Fall übertragbar, dass hier ein Computer rumsteht, der bei einer richterlich legitimierten Hausdurchsuchung sichergestellt wurde. Da kannst du noch so viel herummoralisieren.