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Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 17:04
von LuBuLegend
Ich suche mal wieder die eine oder andere Info, die ich durch mehrminütiger Googlesuche nicht gefunden habe.

Es geht darum auszuwandern. Schweiz -> Deutschland. Da ich noch minderjährig bin und zurzeit mein 17. Lebensjahr bestreite, weiss ich noch nicht genau, an welche Einrichtungen ich mich wenden muss, und welche Formalitäten ich brauche. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigen ist schon einmal klar.

Auch wenn mich jetzt viele Hauen werden - mein zukünftiger Standort sollte in Bayern liegen. Könnte ich mit meinem Alter eine staatliche Hilfe beantragen, bis ich wieder einen Lehrplatz gefunden habe?
Ich mache zurzeit das 10. Schuljahr in der Schweiz, würde dieses abbrechen und mir eine Arbeit suchen, damit ich dann in geraumer Zeit meine Ausildung nachholen kann (heutzutage nicht mehr so unrealistisch wie früher).

Also, an wem muss ich mich wenden? Was muss ich aufweisen können? Was wird mir für einen gewissen Zeitraum in Deutschland zugesprochen?

Ich weiss, falsches Forum. Habe jedoch kein besseres gefunden. Hier gibt es sowieso viele juristisch veranlagte Personen, die mir sicher unter die Arme greiffe können ;)

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 17:25
von -=Baphomet=-
Hast du den deutschen Pass? Falls Nein, dann kommen erst einmal so Spässe wie Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis auf dich zu und von staatlicher Hilfe sind wir dann auch noch ein gutes Stück entfernt :mrgreen:

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 17:29
von Mheatus
Also vom deutschen Staat bekommst du keine Gelder - kein Sozialgeld oder auch kein Hartz IV, da du bis 25 Jahre noch bei deinen Eltern leben musst, vorher bezahlen sie dir keine eigene Wohnung. Den Umzug würde dir die deutsche Arbeitsagentur auch nicht bezahlen, da du ja nicht hier Arbeitslos gemeldet bist, da du gar nicht in Deutschland wohnst.

Wie das mit der Schweiz ist, weiss ich nicht. Solltest du dich nach der Schule Arbeitslos melden und dann in Bayern einen Job finden, kann es gut sein, dass sie dir einen Umzug bezahlen (müssen). Die Wohnung und die Mietkaution nicht, da du dann ja nicht mehr Arbeitslos bist.

Allgemein solltest du dich zu dem Thema wirklich in anderen Foren umhören oder einfach mal bei deinem Bürgeramt (oder wie sowas in der Schweiz heisst) nachfragen.

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 18:21
von Gordian
Wird eh ziemlich schwer ,da du nicht aus der Eu als Schweizer kommst.

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 19:05
von kaot
Also vom deutschen Staat bekommst du keine Gelder - kein Sozialgeld oder auch kein Hartz IV, da du bis 25 Jahre noch bei deinen Eltern leben musst, vorher bezahlen sie dir keine eigene Wohnung. Den Umzug würde dir die deutsche Arbeitsagentur auch nicht bezahlen, da du ja nicht hier Arbeitslos gemeldet bist, da du gar nicht in Deutschland wohnst.
Bis 25 müssen? du hast interessante Infos Mheatus...

Was Gelduntersttzung angeht würde ich mich hier umtun:

http://www.stmwfk.bayern.de/foerderung/ ... afoeg.html
Ausbildungsförderung wird gewährt:
a) Deutschen im Sinne des Grundgesetzes;
b) Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne
des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern,
die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
b) müsste (nach diversen Formalitäten die ich dir jetzt leider nicht schildern kann weil ich keine Ahnung habe) zutreffen - Non-EU hin oder her aber die Schweiz ist ja nun nicht Nordkorea oder Kuba oder [beliebiges anderes Land mit komplizierteren aussenpolititischenbezeihungen zu Europa einsetzen]

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 19:18
von -=Baphomet=-
Ähm kaot, Bafög ist für den Fall absolut ungeeignet, da ist der Hinweis von Mheatus schon angebrachter, auch wenn dieses pauschal unter 25 Jahre nicht gilt. Geht auch unter 25 Jahre mit Hartz IV (oder besser gesagt der eigenen Wohnung), auch wenn es nicht der Regelfall ist :wink:

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 19:49
von Mheatus
Ja, Kaot - die Regel ist 25 Jahre. Wenn du ansonsten bei der Arbeitsagentur Wohngeld für eine eigene Wohnung erhalten willst, wirst du mehr als deine Schwierigkeiten mit ihnen haben, da sie dir auf jeden Fall sagen werden, dass du bei deinen Eltern wohnen kannst. Erst ab 25 Jahren, kann man Problemlos eine eigene Wohnung "beantragen" und diese wird von der Arbeitsagentur bezahlt. Nicht umsonst gibt es bei der Arbeitsagentur eine Abteilung für Unter-25 Jährige und eine für "Normale" (Jobcenter / Arbeitsagentur).

Siehe dazu auch:
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung oder Schulzeit bei meinen Eltern ausziehe?

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger (der Landkreis oder die kreisfreie Stadt) dem Auszug zugestimmt hat. Es muss zugestimmt werden, wenn

* die Betroffenen aus ”schwerwiegenden sozialen Gründen”œ nicht bei den Eltern wohnen können,
* der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
* ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Kein Arbeitslosengeld II bekommen Sie, wenn Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht im Übrigen ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern, der ebenfalls vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld II ist.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25768/z ... er-25.html

Zum anderen Punkt: Bafög ist doch nur für Studenten und Schüler oder? Da Lubu eine Arbeit suchen will bzw eine Ausbildung anfangen WILL , wäre ich mir nicht sicher, ob das überhaupt für ihn greifen würde.

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 20:51
von Andi90
Mheatus hat geschrieben:
* der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
Das heisst, erst ne Stelle/Ausbildungsplatz suchen und dann bei denen anklopfen gehen oder?^^

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 20:55
von Bastet
Bafög dürfte, wie auch Geld vom Arbeitsamt, nicht klappen. Jeweils die falsche Zielgruppe, einmal wäre LuBu ja kein Student oder Berufsschüler, zum anderen kein Deutscher über 25 (meines Wissens müsste nämlich auch ein 20-jähriger in Deutschland, der nach der Ausbildung und einem Jahr Arbeit arbeitslos wird, nochmal zu seinen Eltern ziehen, es sei denn, es liegen eben jene "schwerwiegenden Gründe" vor).

Wobei ich persönlich auch finde, dass es in jedem Fall sinnvoller fände, erstmal die Schule zuende zu machen und sich dann eien Ausbildung in Deutschland zu suchen ;)

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 12. Mär 2009, 23:14
von kaot
Erst ab 25 Jahren, kann man Problemlos eine eigene Wohnung "beantragen" und diese wird von der Arbeitsagentur bezahlt. Nicht umsonst gibt es bei der Arbeitsagentur eine Abteilung für Unter-25 Jährige und eine für "Normale" (Jobcenter / Arbeitsagentur).

natürlich kriegt er keine Wohnung komplett bezahlt >.<
und die Regelung mit unter 25 halte ich für mehr als fraglich auf Grund diverser gegenteiliger Praxiserfahrungen. (16, 17, 21, 24... und alle mit Wohnungszuschuss)

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 13. Mär 2009, 00:08
von Nast69
kaot hat geschrieben:. . .und die Regelung mit unter 25 halte ich für mehr als fraglich auf Grund diverser gegenteiliger Praxiserfahrungen. (16, 17, 21, 24... und alle mit Wohnungszuschuss)
Diese Regelung ist schon richtig wie oben erwähnt mit ein paar Ausnahmen. Oben müsste noch hinzugefügt werden wenn man schon vor dem Antrag alleine gewohnt hat, dann zahlt das Amt auch ganz normal. Aber wenn man noch bei den Eltern wohnt und dann HartzIV beantragen will unter 25 muss man schon gründe nennen können wieso.

Meist reicht aber ein wir kommen einfach nicht mehr miteinander klar, so von wegen das man mit seinen Eltern extremen Stress jeden Tag hat. So hat es nen Kumpel von mir gemacht der ausziehen wollte allerdings vorher mit den Eltern absprechen die müssen das auch bestätigen.

Bin auch erst 23 und das Amt hat während meiner Arbeitslosigkeit zuschuss zur Miete gezahlt da ich schon bevor es die Regelung gab alleine gewohnt habe.

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 13. Mär 2009, 00:38
von LuBuLegend
Meine Regelung ist ja so, dass ich auch schon alleine Wohne, meine Ausbildung durch Stipendium gezahlt wird und mir der Staat die Finanzen für das eigentliche Wohnen übergibt.
Taschengeld verdiene ich mit Nebenjobs.

Re: Auswandern mit 17

Verfasst: 13. Mär 2009, 11:08
von mick
Wir wollen keine schweizer !!
xD

Spass beiseite, so wie du dir das vorstellst, so einfach wirds leider nicht.
Das wichtigste wurde schon gesagt.
was ich nich verstehe... du willst das deine ausbildung durch stipendium bezahlt wird?
also eine ausbildung is doch wo du "arbeiten" gehtst und ausgebildet wirst, dafür wirste doch von deinem Chef bezahlt.
und bafög kann man in jedem sinne bei wissenserweiterung bekommen wurde mir bei einem amt gesagt, aber auch da gibs grundregeln.
man könne es z.b. auch bei fernstudium bei ils oder so bekommen (bin mir da aber nich 100% sicher), da es eine unverbindliche aussage war (und man kennt die leute a ja, die einen sagen dies, die andern das..)

aber versuchen musste es auf jedenfall :), sorge nur dafür das du deinen schulabruch unbedingt nachholst, da egal wie schlau man is, das stückchen papier am ende is für die arbeitgeber wichtig^^

aso, zum thema "is nich möglich" bla bla

ich bin mit 17 in die schweiz, keine arbeit, schulabbruch, ab 18 musste ich mich in der schweiz anmelden und hätte auch eine auffenthaltsgenehmigung bekommen, durch besondere umstände (die eig nich sooo besonders waren) (obwohl das eig nur mit arbeit möglich ist, ist in der schweiz ganz extrem)
ich bin dann zwar wieder nach D. gefahren, daher wär die genehmigung unsinn für mich, aber ich hätte in der schweiz mein ding machen können, was mein kompltter umkreis für unmöglich gehalten hat da die schweiz sehr sehr streng ist mit außländern.

:mrgreen: