Impressum usw.

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Impressum usw.

Beitrag von Po1son » 1. Okt 2009, 17:43

huhu hab vor einigen tagen ein kleines Style tool online gestellt nur hab ich da rechtlich keine ahnung impressumspflicht/AGB usw.

http://gatcompany.ga.funpic.de/Stylebastler/Style.php

Gibts da irgendwo nen kleines hübsches Musterbeispiel bzw. brauch ich sonst noch was?

ich mein mir ist es egal ob ich sowas online stell oder nicht aber will nicht das funpic dann den space sperrt oder sonstwas

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mick
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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 1. Okt 2009, 18:19

solange du nix gewerblcihes machst, is ein impressum keine pflicht.

normal hauste ins imressum einfach rein : Name, Adresse, Wohnort, Land
agbs und andre sachen sowieso nur wenn gewerblich oder wenns an bedingungen geknüft ist.

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 1. Okt 2009, 19:02

mick hat geschrieben:solange du nix gewerblcihes machst, is ein impressum keine pflicht.
Das stimmt so nicht. Das ist nur einer von "vielen" Punkten die zur "Impressumspflicht" führen. Und im übrigen ist zu beachten das sobald du ein wenig Werbung auf deiner Seite machst das ganze auch schon als Gewerbsmäßig angesehen werden kann.

Wikipedia hat einen recht ausführlichen Artikel dazu siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht unter dem Punkt "Keine Impressumspflicht" ist auch aufgeführt wann kein Impressum benötigt wird.

Natürlich hat das ganze auch ein wenig mit der Auslegung der verschiedenen Gesetze zu tun und Wiki wird da bestimmt nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Bevor du dich aber mit irgend einem Abmahnwütigen Anwalt rumärgern musst würde ich lieber ein kleines Impressum anlegen in diesem Fall sollte es mit Name, Anschrift und Emailadresse getan sein.

AGB hingegen sind nur als Gewerbetreibender interessant aber auch da nicht unbedingt nötig. Ein kleiner Haftungsausschluss in der Art "Benutzung auf eigene Gefahr" kann aber bestimmt nichts schaden siehe bspw hier: http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm - Auf dieser Seite findest du auch noch einige Informationen zur "Impressumspflicht" und wie ein solches auszusehen hat.

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Re: Impressum usw.

Beitrag von Po1son » 1. Okt 2009, 20:25

oh wiki ;)

dankeschön, ich machs ma so wie im wiki und fertich :)

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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 2. Okt 2009, 08:58

CountZero hat geschrieben:
mick hat geschrieben:solange du nix gewerblcihes machst, is ein impressum keine pflicht.
Das stimmt so nicht. Das ist nur einer von "vielen" Punkten die zur "Impressumspflicht" führen. Und im übrigen ist zu beachten das sobald du ein wenig Werbung auf deiner Seite machst das ganze auch schon als Gewerbsmäßig angesehen werden kann.
Wie gesagt, wen es gewärblich ist brauch manchs, da du durch Werbung Geld einnimst udn dafür die Anzeige auf deiner Seite bietest ist dies gewärblich. Für eine stinknormale HP im privaten Bereich brauch man kein Impressum. Es ist nie vekehrt, aber nicht immer nötig. Da er aber auch etwas unentgeldlich anbietet, wäre es (für Probleme) besser eines aufzuführen.
CountZero hat geschrieben: AGB hingegen sind nur als Gewerbetreibender interessant aber auch da nicht unbedingt nötig.
Das z.B. stimmt garnicht, man MUSS seinen Kunden seine Rechte (Gewährleistung etc.) und Verpflichtungen mitteilen, alles andere wird sonst schnell mit netten Abmahnbriefen bestraft. ^^

aber ansonsten wie count schrieb, die wiki artikel ist recht hilfreich :)

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 2. Okt 2009, 13:01

mick hat geschrieben:Für eine stinknormale HP im privaten Bereich brauch man kein Impressum. Es ist nie vekehrt, aber nicht immer nötig.
Nein:
Neben § 5 TMG welcher Gewerbetreibende zum Impressum verpflichtet gibt es beispielsweise noch § 55 I RStV. Im Allgemeinen wird dies im Wiki und auch an vielen anderen Stellen im Web, an denen diese Frage erörtert wird, so formuliert das eine Impressumspflicht nur dann nicht besteht wenn die Seite reinen persönlichen oder familiären Zwecken dient. Schon die Aufnahme in den Index einer Suchmaschine kann als "Veröffentlichung" gewertet werden und wäre damit Impressums pflichtig.
Ist die Seite also nicht nur für Ihn gedacht und er möchte Sie zum Beispiel hier im Forum vorstellen würde ich dies als Veröffentlichung sehen und sehr zu einem Impressum raten auch wenn dies zugegebener maßen vermutlich ein Grenzfall wäre.
Wenn du mir und Wikipedia nicht glauben magst hast du hier noch einmal eine Quelle wo alles genau anhand der betroffenen Gesetze erklärt wird: http://www.linksandlaw.info/Impressumsp ... gaben.html
mick hat geschrieben: Das z.B. stimmt garnicht, man MUSS seinen Kunden seine Rechte (Gewährleistung etc.) und Verpflichtungen mitteilen, alles andere wird sonst schnell mit netten Abmahnbriefen bestraft. ^^
Nein, es gibt bestehende Gesetze die gelten wenn keine AGB vorhanden sind, es ist allerdings nur vom Vorteil des Anbieters welche zu veröffentlichen.
Natürlich gibt es auch insbesondere bei Händlern dann verschieden Informationen die gegebene werden müssen (Widerrufsrecht, zustande kommen des Vertrags etc.), die Gewährleistung aber zb gehört nicht zwingend dazu da diese gesetzlich geregelt ist. Diese Angaben müssen aber nicht in Form von AGB vorgenommen werden.

Wie geschrieben ist es aber durch aus anzuraten da man sich idR., wenn es einmal zu einem Streitfall mit einem Kunden kommt, einigen Ärger sparen kann wenn bestimmte Vertragsdetails bereits beim Abschluss klar definiert waren. - Natürlich kann man auch keine Geschäftsbedingungen die über bestehende Gesetze hinaus gehen geltend machen wenn diese nicht veröffentlicht und zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.

Eine ganz gute Zusammenfassung dazu findest du bspw. hier: http://www.blog-onlinemarketing.de/2009 ... der-nicht/

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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 2. Okt 2009, 14:11

wie ich geschrieben habe, im privaten bereich brauch man kein impressum, hab mir seine seite net angeschaut. ansonsten haste recht, hab ich nicht widersprochen, wenn du es so gesehen sry^^

die gewährleistung muss mit angegeben werden, da gab es erst letztens ein gerichtsurteil, find das leider momentan nicht.
auch sind agbs notwendig, ob sie zwang sind, kann ich dir natürlich nicht zu 100% sagen, hab kein jura studiert. nur habe ich mich deswegen mit einem anwalt beraten und eine 2. meinung eingeholt, da ich selber soetwas vor habe. die gesetzlichen vorgaben reichen NICHT aus um agb's wegzulassen außer man will sich kräftig in den arschtreten lassen ;)

Hab mich nicht genau infomiert, aber der veröffentlicher des Blogs ist kein Anwalt (auch wenn er ne recht ordentliche laufbahn hat) und daher vertrau ich da lieber nem anwalt der auch haftbar dafür ist ;)

natürlich gibts immer gesetzes lücken, selbst bei unseren fetten gesetzesbüchern^^ aber punkt ist agbs sind notwendig. ob zwang weiß ich nicht. wer sich aber nicht ins knie schießen will muss sie machen.

für die angelegenheiten des threaderstellers sind agbs natürlich nicht notwendig.

Im Internet gibs immer wieder Seiten, die meinen die Gesetzte richtig auslgelegt zu haben und schon am nächstes Monat gibs ein gerichtsurteil was das anders behauptet^^ Ist immer wichtig bei solchen Sachen nicht nur aufs Netz zu vertraun sondern auch auf Gerichtsurteile zu schaun, man wundert sich was da manchmal so rauskommt^^ Gesetz ist nunmal oft eine Sache der auslegung. Besonders im Bereicht Internet

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 2. Okt 2009, 14:46

mick hat geschrieben:wie ich geschrieben habe, im privaten bereich brauch man kein impressum, hab mir seine seite net angeschaut. ansonsten haste recht, hab ich nicht widersprochen, wenn du es so gesehen sry^^
Privat != Persönlich - Eine FW-Seite ist mit Sicherheit ein privates Projekt sobald er es öffentlich zugänglich macht aber nicht mehr eine Seite die er nur für sich persönlich betreibt da sehe ich den Haken.
mick hat geschrieben: die gewährleistung muss mit angegeben werden, da gab es erst letztens ein gerichtsurteil, find das leider momentan nicht.
Meinst du evtl dieses: http://www.jurablogs.com/de/bgh-keine-i ... g-urteil-v welches genau das Gegenteil aussagt :? ?
mick hat geschrieben: auch sind agbs notwendig, ob sie zwang sind, kann ich dir natürlich nicht zu 100% sagen, hab kein jura studiert. nur habe ich mich deswegen mit einem anwalt beraten und eine 2. meinung eingeholt, da ich selber soetwas vor habe. die gesetzlichen vorgaben reichen NICHT aus um agb's wegzulassen außer man will sich kräftig in den arschtreten lassen ;)
Wie geschrieben es gibt diverse Pflichtangaben die beim HANDEL zu berücksichtigen sind dies muss aber nicht in Form von AGB geschehen je nachdem was du wie anbietest sind eben wirklich keine notwendig da bestehende Gesetze ausreichen es ist aber ganz klar Empfehlenswert.
mick hat geschrieben: Hab mich nicht genau infomiert, aber der veröffentlicher des Blogs ist kein Anwalt (auch wenn er ne recht ordentliche laufbahn hat) und daher vertrau ich da lieber nem anwalt der auch haftbar dafür ist ;)
Es werden aber Auszüge einer Kanzleisseite zitiert und natürlich hast du recht dein Anwalt wird dir aber (hoffentlich) das empfehlen was für dich am besten ist und nicht wie das absolute Minimum auszusehen hat.

Ich würde auch niemanden der Handel betreiben möchte empfehlen keine AGB anzulegen, diese sollten natürlich auch lieber etwas mehr (Gewährleistungspflicht) als zu wenig abhandeln, man sichert sich damit ja im Endeffekt selber ab.
mick hat geschrieben: Im Internet gibs immer wieder Seiten, die meinen die Gesetzte richtig auslgelegt zu haben und schon am nächstes Monat gibs ein gerichtsurteil was das anders behauptet^^ Ist immer wichtig bei solchen Sachen nicht nur aufs Netz zu vertraun sondern auch auf Gerichtsurteile zu schaun, man wundert sich was da manchmal so rauskommt^^ Gesetz ist nunmal oft eine Sache der auslegung. Besonders im Bereicht Internet
Da stimme ich zu ist allerdings ein wenig Abwägungssache wenn ich auf 100 Seiten die selbe Meinung mit Urteilen begründet finde so wiegt das für mich dann doch mehr als die eines einzelnen Bloggers Beispielsweise.

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Re: Impressum usw.

Beitrag von MrIPGuy » 2. Okt 2009, 15:08

MUSS und MUSS sind nun einmal nicht identisch. AGB brauch kein Mensch eigentlich, weil dann entsprechende Gesetze alles regeln, aber die sind so negativ für Firmen, da führt kein Weg an AGB dran vorbei. So ähnlich ist es auch beim Impressum, einfach als reinen Selbstschutz ansehen, denn sie können nicht Schaden. Genau wie eigene AGB nicht Schaden können.
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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 2. Okt 2009, 15:37

zunächst einmal hat mich MRIPGuy verstanden was ich meine..

und count..

privat != persönlich? klar kann man drüber diskutieren aber es hat miteinander zu tun meine privaten sachen sind nunmal meine persönlichen sachen.. wie gesagt klar kann man drüber diskutieren, wie bei sovielen auf der welt.

dein urteil ist von 07... "letzten" soll ganz sicher nicht ausdrücken das es 2 jahre her ist..
scheinst bei andren extrem penibel zu sein, aber wen du recht behalten willst, ist es egal?..
Wie geschrieben es gibt diverse Pflichtangaben die beim HANDEL zu berücksichtigen sind dies muss aber nicht in Form von AGB geschehen je nachdem was du wie anbietest sind eben wirklich keine notwendig da bestehende Gesetze ausreichen es ist aber ganz klar Empfehlenswert.
agb, ist sowieso nur ein audruck, is egal wie man es ausrückt. rest hab ich ja so gesagt. ich bin mir ja nicht sicher,denke es aber auch kaum. aber wenn man sich nicht ins knie schießen will, ist es pflicht für einen selbst, sry wen ich mich banal ausrücke. dürfte aber für ejden verständlich sein was ich meine mit "ins knie schießen"...


rest stimm ich mit dir überein, hoffe das der käse jetzt gegessen ist, arum gings ja nicht was nur man nur penibel "MUSS" oder was man "MUSS" , sondern was was er braucht. Hoffe ihm ist geholfen. Ansonsten schreib mir ne PN, Diskutiere sehr gerne aber im Forum wirds sonst zu nervig, dürften jetzt aber auf einer Linie sein^^


Wenn ich die Zeit finde suche ich auch das Gerichtsurteil und schicks dir.

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 2. Okt 2009, 18:23

Ich will mich doch nicht streiten.

Was das Impressum angeht möchte ich das mal so ausdrücken legst du ein Linkverzeichnis an in dem du deine persönlichen Favoriten hinterlegst schützt das ganze noch mit einem Passwort so besteht garantiert keine Impressumspflicht lässt du das PW weg und gibst die Adresse an ein paar Freunde weiter kann es schon gefährlich werden. Die persönliche Nutzung wäre in meinen Augen nur bei ersteren gegeben die private in beiden aber natürlich ist es auslegungs Sache.

Was die Gewährleistung angeht habe ich einfach nichts anderes gefunden. Bin mir aber sehr sicher, dass wenn es eine gesetzliche Regelung gibt und man von dieser nicht abweicht es keine Verpflichtung gibt darauf hinzuweisen. Anders zB beim Handel mit Gebrauchtwaren oder unter Händlern wo die Gewährleistungspflicht meist eingeschränkt wird. Selbst die Info bzgl. Fernabsatzgesetzt könnte man weg lassen nur ist es dann eben, so wie du so schön sagst, man schießt sich damit selber ins Knie weil der Kunde quasi jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann.

Wobei aber auch ganz klar zu sagen ist das es Angaben gibt die gemacht werden müssen und für die sich durchaus dann AGB anbieten.

Und auch bei den AGB verstehe ich durchaus was du meinst ich denke das ging auch aus meinem letzten Post hervor natürlich ist es bessere ordentliche AGB zu haben als sich hinterher vor Gericht mit Kunden oder Abmahnwütigen Mitbewerbern zu streiten.

Nachdem du im ersten Post ziemlich klar meintest das meine Aussagen nicht stimmen wollte/möchte ich doch erklären wie ich zu diesem Ergebnis komme/kam insbesondere da ich auch schon ein paar Jährchen unter anderem auch gewerblich oder für gewerbliche Kunden im Netz aktiv bin :wink:

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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 2. Okt 2009, 19:27

gut, hatte mich vlt ein bischen vekehrt ausgedrückt.
Aber eine Frage habe ich noch an dich:
Und auch bei den AGB verstehe ich durchaus was du meinst ich denke das ging auch aus meinem letzten Post hervor natürlich ist es bessere ordentliche AGB zu haben als sich hinterher vor Gericht mit Kunden oder Abmahnwütigen Mitbewerbern zu streiten.
Wenn du doch meinst, das AGB's nicht notwendig sind, da alles Gesetze regeln. Wieso haben dann Anwälte überhaupt die Möglichkeit dir Abmahnungen zu schicken ohne berhaupt den Mandanten zu kennen, und bekommen damit meist Recht.

Ein Freund meines Vaters war so ein Fall, er verkauft auf ner kleinen HP Dinge die er ausm Großmarkt kaufte ( Nur kleine Sachen, Beim Finanzamt aucha ls Kleinunternehmen angemeldet und alles tip top, einnahme von vlt 200-300€ im monat), hatte einImpressum . Keine AGBS, kein widerrufsrecht etc.
Irgendwann, kam ein brief. warn irgendwas an die 1.000€ weil die AGBs nicht vorhanden waren und somit die ganzen wichtigen sachen dem Kunden nicht mitgeteilt werden.
Er ging vor Gericht und verlor.der Hauptgrund war ganz banal ausgedrückt: "Da der Käufer nicht verpflichtet ist jedes Gestetztbuch zu kennen um die gesetze zu kennen die für genau en Internetkauf gebraucht werden, aber der verkäufer diese angeben muss um dem Käufer die Möglichkeit zu geben zu Wissen was er da tut"

Und bei ihm gabs beim verkaufen auch ne probleme, nur ein anwalt meinte er müsse mal den dicken max raushängen lassen . :S

war ne üble sache plus gerichtskosten. daher soll man da immer vorsichtig sein.

Ich meine vlt war es ne ausnahme, daher frag ich dich, da du selber von abmahnungen sprachst. wie seid as möglich?
soll jetzt nicht besserwissens sein, sondern ne ernst gemeinte Frage.

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 2. Okt 2009, 23:10

Ich habe doch nun schon mehrere male geschrieben das es durchaus Angaben gibt die gemacht werden müssen insbesondere beim Handel der in deinem Beispiel vorliegt. Dies muss aber nicht in Form von AGB geschehen die beim Kaufvorgang abgenickt werden oder irgendwo auf der Seite verlinkt wurden.

Der Freund deines Vaters wurde mit Sicherheit auch nicht wegen fehlenden AGB an sich sondern ganz speziell wegen einer bestimmten Angabe die eben fehlte Abgemahnt oder er handhabte irgendetwas eben nicht nach geltendem Recht.

Beispielsweise muss genau darüber informiert werden wie ein Vertrag zustande kommt sowie die technischen Schritte welche zum Vertragsabschluss führen.
mick hat geschrieben:Wieso haben dann Anwälte überhaupt die Möglichkeit dir Abmahnungen zu schicken ohne berhaupt den Mandanten zu kennen,
Also da bringst du etwas durch einander der Mandant ist quasi der Auftragsgeber und von dem muss dem Anwalt natürlich entsprechende Vollmacht, oder was auch immer dazu notwendig ist vorliegen. Irgend ein Anspruchsberechtigter, in deinem Fall dürften nur Mitbewerber oder ein Interessenverband in Frage kommen muss den Anwalt beauftragt haben bevor er abmahnte - das es hierbei allerdings Methoden geben mag bei denen dann gezielt Verstösse gesucht und abgemahnt werden will ich nicht bestreiten.
mick hat geschrieben: und bekommen damit meist Recht.
Ich kenne dazu leider keine Statistiken aber wenn sie Recht bekommen dann weil die Abmahnung eben zu recht geschah ;).

Wie das möglich ist kann ich dir so nicht sagen wenn es zu einem Urteil kam lies es dir doch durch dort muss es ja begründet sein und mit Sicherheit nicht mit "es fehlten AGB".

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Re: Impressum usw.

Beitrag von mick » 3. Okt 2009, 01:20

CountZero hat geschrieben:Ich habe doch nun schon mehrere male geschrieben das es durchaus Angaben gibt die gemacht werden müssen insbesondere beim Handel der in deinem Beispiel vorliegt. Dies muss aber nicht in Form von AGB geschehen die beim Kaufvorgang abgenickt werden oder irgendwo auf der Seite verlinkt wurden.

Der Freund deines Vaters wurde mit Sicherheit auch nicht wegen fehlenden AGB an sich sondern ganz speziell wegen einer bestimmten Angabe die eben fehlte Abgemahnt oder er handhabte irgendetwas eben nicht nach geltendem Recht.

Beispielsweise muss genau darüber informiert werden wie ein Vertrag zustande kommt sowie die technischen Schritte welche zum Vertragsabschluss führen.


Nein, es war fehlen der AGB's (Allgemeine Geschäftsbedinungen)
mick hat geschrieben:Wieso haben dann Anwälte überhaupt die Möglichkeit dir Abmahnungen zu schicken ohne berhaupt den Mandanten zu kennen,
Also da bringst du etwas durch einander der Mandant ist quasi der Auftragsgeber und von dem muss dem Anwalt natürlich entsprechende Vollmacht, oder was auch immer dazu notwendig ist vorliegen. Irgend ein Anspruchsberechtigter, in deinem Fall dürften nur Mitbewerber oder ein Interessenverband in Frage kommen muss den Anwalt beauftragt haben bevor er abmahnte - das es hierbei allerdings Methoden geben mag bei denen dann gezielt Verstösse gesucht und abgemahnt werden will ich nicht bestreiten.

Nein, bei vielen Sachen brauch der Anwalt keinen Mandanten, ich weiß wovon ich schreibe ;) es muss keinen rechtsstreit oder konflikt geben, wenn der "fehler" vorhanden ist kann er abmahnen.
mick hat geschrieben: und bekommen damit meist Recht.
Ich kenne dazu leider keine Statistiken aber wenn sie Recht bekommen dann weil die Abmahnung eben zu recht geschah ;).

Wie das möglich ist kann ich dir so nicht sagen wenn es zu einem Urteil kam lies es dir doch durch dort muss es ja begründet sein und mit Sicherheit nicht mit "es fehlten AGB".

so plump natürlich nicht, man kennt doch die gerichte^^ aber es war ein punkt. kom natürlich ans urteil nicht ran. wie auch^^ frag doch mal den freund deines elternteils "ej gib ma dein urteil, wills ins netz stellen"^^ und ich ob ich ähneliche urteile finde..kp hab dafür nich so die zeit.

Ich hoffe wirklich das du nicht in diese Lage kommst, aber man kann ohne AGB's in die Tasche greifen müssen. Kommt immer drauf an, was du machst,wie,wo und natürlich ob es bemerkt wird^^

Aber ich sage mal wir drehen uns im kreis, ich kann meine Argumente leider nicht untermauern wel ich wie gesagt an die "Beweise" nicht rankomme, kann nur aus Erfahrung sprechen. Habe mich viel dazu infomiert, bei andern Leuten, Bei 2 Anwälten. Bei Internetshopbesitzern und keiner sagte mir " man muss keien agb's machen, das gesetzt macht das schon"

aber naja, ich bin lieber vorsichtig..

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Re: Impressum usw.

Beitrag von CountZero » 3. Okt 2009, 15:40

Also auf die AGB Geschichte gehe ich nicht mehr weiter ein ich habe meinen Standpunkt klar vertreten und konnte das was ich geschrieben habe auch entsprechend untermauern und solange du mir nicht irgendetwas lieferst was dagegen spricht bleibe ich auch dabei.
Pflichtangaben ja - AGB nein, aber nur von Vorteil.

Und Nein ein Anwalt kann nicht ohne Mandat arbeiten er kann höchstens eines für sich selber übernehmen Abmahnen kann aber immer nur ein sg. "Anspruchsberechtigter" und das ist ein Anwalt in den meisten Fällen und bspw auch in deinem nicht. (Siehe dazu bspw. wieder Wiki, http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_geg ... erechtigte).

Ich empfehle dir eine der tausenden von "Abmahn"- Seiten die es im Web gibt einmal zu studieren dort wirst du schnell herausfinden wie so etwas abläuft, wer, wie, wegen was wann Abmahnen darf.

Und nun ist meiner Seits Schluß was du schreibst klingt wie irgend ein aus der Luft gegriffener Blog Artikel von jemanden den eine solche Abmahnung eben mal getroffen hast, wenn du nicht irgendetwas lieferst was deine Thesen bekräftigt ist die Sache für mich gegessen.

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