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In wie weit ist Wahlwerbung gestattet?

Verfasst: 3. Nov 2005, 21:35
von PrinzessinKim
» In wie weit ist Werbung für die Moderatorwahl gestattet?
  • Im Schreichat: Nein, auch nicht im Flüsterchat oder per Brief.
  • An der alten Eiche: Ja, solange man die Eiche nicht mit seiner Wahlwerbung zukleistert.
  • Im Profil: Ja, solange man keine Spielvorteile verspricht.
  • Mit Bestechung: Nein, das kann sogar weiteren Ärger nach sich ziehen.
Aber man darf sowohl sich selbst als auch andere anpreisen.

(Stand: 8. September 2010)