Jammerordnung (JamO)

Hier kann alles rund um den Welt 6 Server von Freewar diskutiert werden.
Antworten
KarlGP
Feuerwolf
Beiträge: 114
Registriert: 17. Jul 2008, 20:58
Wohnort: Gewebforschung / Fischmarkt W6

Jammerordnung (JamO)

Beitrag von KarlGP » 30. Jun 2025, 23:44

Jammerordnung (JamO)
§ 1 Zweck der Jammerordnung

(1) Diese Ordnung regelt die ordnungsgemäße Zulassung, Genehmigung und Ausübung von Jammerhandlungen im öffentlichen Raum.
(2) Ziel ist es, unnötigen, unbegründeten oder verkehrsgefährdenden Jammer zu verhindern und den allgemeinen Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen.


§ 2 Zuständigkeit

(1) Zuständige Behörde für die Erteilung von Jammergenehmigungen ist Dodo.
(2) Dodo kann im Einzelfall Hilfsbehörden oder Beauftragte einsetzen.


§ 3 Antragstellung

(1) Wer Jammer in den Verkehr bringen will, hat dies vorher schriftlich bei Dodo zu beantragen.
(2) Der Antrag muss Art, Umfang und voraussichtliche Dauer des beabsichtigten Jammerns enthalten


§ 4 Genehmigung

(1) Dodo entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Erteilung einer Jammergenehmigung.
(2) Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden, insbesondere zur zeitlichen, örtlichen oder inhaltlichen Begrenzung.



§ 5 Falsch-Jammer

(1) Es ist verboten, unberechtigten Jammer in den Verkehr zu bringen.
(2) Als unberechtigt gilt Jammer, der ohne gültige Genehmigung oder in erheblichem Widerspruch zum genehmigten Inhalt steht.



§ 6 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ohne Genehmigung jammert,
2. genehmigten Jammer überschreitet oder
3. anderen unbefugten Jammer verschafft.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Aufträgen geahndet werden.
(3) Im Wiederholungsfall ist dauerhafte Jammeruntersagung möglich.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Jammerordnung tritt am Tage nach dem ersten Jammern durch Dodo in Kraft.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste