
Ab jetzt kann man Sponsorgutscheine kaufen [W1-8]
- Fischgraete
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Danke Sotrax, hab das aus den Ankündigungen irgendwie falsch rausgelesen und wurde auch grad darauf angesprochen...am besten man schaut sich so einen Gutschein mal an. dann versteht man das wieder 

"Mehrere Ausrufezeichen", fuhr er fort und schüttelte den Kopf, "sind ein sicheres Zeichen für einen kranken Geist." (Terry Pratchett)
Das wurde schon gelöscht, jedoch wäre ich auch für eine Offizielle Mitteilung über Verbot solcher Angebote und Aufrufe. Würde den mods ingame und auch den foren mods sehr helfenlangeweile hat geschrieben:@sotrax,
wie steht du eigentlich zu der sache, die danol gepostet hat
Syrah

- langeweile
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Ich glaub deswegen habe ich ja geschrieben das ich ebenfalls (man beachte das auch im Satz *g*) an einer offiziellen Meinung interessiert bin. Denn sowas hat in den Augen der meisten, und wohl auch in Sotrax Sinn, nix hier verloren
Syrah
Syrah

Niemand sollte ohne Erlaubnis von fremden Telefonen aus Sponsorgutscheine kaufen ohne die Erlaubnis zu haben, das schadet uns mehr, als das es hilft. Wenn ihr die Erlaubnis habt oder ihr das Geld effektiv auch bezahlt ist natürlich alles ok.
Minderjährige dürfen zwar über 10 Euro selbstständig verfügen ohne die Eltern zu fragen, jedoch sollten sie wenn sie das Telefon der Eltern verwenden auf jedenfall vorher mit den Eltern sprechen.
Minderjährige dürfen zwar über 10 Euro selbstständig verfügen ohne die Eltern zu fragen, jedoch sollten sie wenn sie das Telefon der Eltern verwenden auf jedenfall vorher mit den Eltern sprechen.
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Sotrax
Sotrax
@Sotrax: Da irrst du dich, Minderjährige dürfen nur dann über 10 Ö verfügen, wenn ihnen das Geld von den Eltern zur Verfügung gestellt wurde (Taschengeldklausel). Gleiches gälte für ein Handy, welches direkt auf den Namen des Kindes läuft (und z.B. einer von den Eltern gesponsorten oder per Taschengeld bezahlten Prepaid-Karte, selbst bei einem Handyvertrag, solange er auf den Namen des Kindes ausgestellt ist).
Da aber die wenigsten Kinder über einen eigenen Telefonvertrag verfügen, muß man bei Festnetzanrufen davon ausgehen, daß diese vom elternlichen Telefon getätigt wurden und somit die Einwilligung der Eltern bedarf. Hier gilt die Taschengeldklausel NICHT!!!
@seltenes: Es ist natürlich möglich, die Sponsorgutscheine zu transferieren, wenn sich dafür ein Partner finden lässt. Das geschieht jedoch auf eigene Gefahr.
Da aber die wenigsten Kinder über einen eigenen Telefonvertrag verfügen, muß man bei Festnetzanrufen davon ausgehen, daß diese vom elternlichen Telefon getätigt wurden und somit die Einwilligung der Eltern bedarf. Hier gilt die Taschengeldklausel NICHT!!!
@seltenes: Es ist natürlich möglich, die Sponsorgutscheine zu transferieren, wenn sich dafür ein Partner finden lässt. Das geschieht jedoch auf eigene Gefahr.
Mein Vater ist Anwalt und meint das falsch ist. Selbst wenn ein 17jähriger Millionär ist, darf er ohne Einverständnis der Eltern nicht über 1 ct verfügen, egal ob es ihm "gehört" oder nicht. Ob dieses Einverständnis vorher (Zustimmung) ab 14-Jährigen auch nachher (Genemigung) oder allgemein (§110) ist ist egal es muss immer vorliegen.Sotrax hat geschrieben:@Prinegon: Wie ich bereits geschrieben habe, dürfen sie über 10 Euro verfügungen die ihnen gehören. Über Geld das Ihnen nicht gehört dürfen sie natürlich nicht verfügen, ganz egal wie alt sie sind
@Tijana: Natürlich darf ein Minderjähriger über 1 ct verfügen wenn er dieses Geld von seinen Eltern beispielsweise als Taschengeld bekommen hat. Der Jugendliche muss den Eltern nicht sagen wofür er das taschengeld verwendet und kann darüber frei verfügen. Dies geht auch aus dem von dir angesprochenen Paragraphen hervor.
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Sotrax
Sotrax
Nichtmal wenn ers als Taschengeld bekommen hat dürfte der Minderjährige es automatisch dafür ausgeben, Eltern haben z.B. immer noch die Möglichkeit bestimmte Verwendungsmöglichkeiten auszuschließen (geht aus dem § hervor: "Zu freier Verfügung oder zu diesem Zweck" heißt wenn die Eltern mal gesagt haben (und ich kenne viele die das machen) keine Geldgeschäfte übers I-Net o.ä. dann darf der Minderjährige es auch mit dem TG nicht, er hat es ja nicht "zur freien Verfügung").
Von daher würde ich immer nachfragen, ist auch besser für den Familiensegen, manche Eltern reagieren ziemlich sauer auf sowas auch wenn sie es nicht direkt verboten haben
Von daher würde ich immer nachfragen, ist auch besser für den Familiensegen, manche Eltern reagieren ziemlich sauer auf sowas auch wenn sie es nicht direkt verboten haben

@Danol: Das ist richtig, wenn die Eltern ausdrücklich verbieten das Geld für Freewar oder Internetsachen auszugeben, darf man das natürlich nicht machen. Generell gilt, Minderjährige sollten die Eltern fragen, besonders wenn sie Festnetztelefon etc verwenden.
Wie ich bereits oben geschrieben habe, sollte NIEMAND fremde Festnetztelefone ohne Erlaubnis verwenden. Damit bekommen wir mehr Ärger, als das es uns nutzt.
Habe in diesem Thread auch nie etwas anderes behauptet
(Dennoch dürfen Minderjährige Taschengeld dass ihnen die Eltern ohne Einschränkungen zur Verfügung stellen, auch für Freewar ausgeben, ohne nochmal explizit die Eltern zu Fragen, sofern sie dieses Geld eben auch von den Eltern bekommen haben. Andernfalls dürfte ein Schulkind ja auch nicht beim Bäcker einkaufen
).
Wie ich bereits oben geschrieben habe, sollte NIEMAND fremde Festnetztelefone ohne Erlaubnis verwenden. Damit bekommen wir mehr Ärger, als das es uns nutzt.
Habe in diesem Thread auch nie etwas anderes behauptet

(Dennoch dürfen Minderjährige Taschengeld dass ihnen die Eltern ohne Einschränkungen zur Verfügung stellen, auch für Freewar ausgeben, ohne nochmal explizit die Eltern zu Fragen, sofern sie dieses Geld eben auch von den Eltern bekommen haben. Andernfalls dürfte ein Schulkind ja auch nicht beim Bäcker einkaufen

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Sotrax
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