Fool hat geschrieben:Kajetan, sorry, aber bitte behaupte hier nicht solchen Unfug. Mach dich mal mit dem Prinzip der Mitstörerhaftung vertraut ...
Ohja, die Mitstörerhaftung! Totschlagargument all jener, die glauben damit sei alles geregelt.
Die Mitstörerhaftung und ihre Anwendung ist höchst umstritten, weil dies zT. von Fall zu Fall entschieden werden muss. Das ist kein Pauschalgesetz. Zum Beispiel ist bei einem Dialerbetrug die Telekom nur verpflichtet die entsprechenden Nummer zu löschen/sperren. Sie selbst wird aber nicht für diesen Mißbrauch verantwortlich gemacht, obwohl man dies aus der Mitstörerhaftung heraus vermuten könnte. Sie ist nicht einmal verpflichtet ihren Anteil an diesen Geschäften zurückzugeben (was ich persönlich in diesem Fall für eine ganz große Schweinerei halte, aber das ist eine andere Geschichte).
Ebenso könntest Du einen Provider belangen, da dieser seinen Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, auf dem der Kunde Rechtsverletzungen begeht. Du erinnerst Dich vlt. an dieses unsägliche Fehlurteil, in dem vor einigen Jahren der Compuserve-Chef wegen Kinderpornos in Kunden-Accounts mitverantwortlich gemacht wurde? Zum Glück ist dieses Urteil wieder einkassiert worden, da die Mitstörerhaftung hier nicht zum Tragen kommen darf.
Oder belangst Du die die Post, da diese ja erst ermöglicht, dass ich Drohbriefe oder gar Briefbomben versenden kann?
Sogar das berühmt/berüchtige heise-Forenurteil ist bereits wieder einkassiert worden.
Ich würde sagen, Du infomierst Dich mal über die diversen Urteile bez. Mitstörerhaftung im Rahmen von Rechtsverletzungen im Internet. Dann können wir gerne weiterreden.