Natürlich braucht sich Sotrax nicht zu fürchten, wenn ein eindeutiger Verstoß gegen die AGB oder sogar gegen deutsches Recht (z.B. bei Beleidigung) vorliegt. Allerdings ist das Strafsystem in Freewar eben oftmals willkürlich und richtet sich nicht nach den AGB.neroes0511 hat geschrieben:Wenn die Lage eindeutig ist, hat er in der Regel nichts zu befürchten und sollte auch keine Präzidenzfälle für weitere Nörgeleien schaffen. Aber bestehen gewisse Unklarheiten, ...
Ich werfe einfach das hier mal in den Raum:
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Es besteht hier also keinesfalls die Narrenfreiheit, die du so schön beschreibst.§ 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
3. (Rücktrittsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse;