Zum Thema Schulgesetz

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Corey
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Zum Thema Schulgesetz

Beitrag von Corey » 8. Sep 2006, 23:17

So,

wollte hier mal eine Diskussion zum Thema Schulgesetz starten.Meine hauptsächliche Frage ist:Ab wann ist eine Veranstaltung eine Schulveranstaltung?Wie ist das genau definiert?Wenn jemand Ahnung davon hat, wäre es auch nett mit demjenigen über ICQ darüber zu reden ;).Würde meine Nummer dann per PM schicken.

MfG Corey

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Najatan
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Beitrag von Najatan » 8. Sep 2006, 23:38

Komische Frage o_O denke mal wenn die Schule die Räume dafür bereitstellt?

Ich werde dieses jahr als erster Jahrgang (Juchu bin ich stolz drauf) mit den 10er Abschlussprüfungen für die Oberstufe konfrontiert, die Idee ist gut, einziges Problem ist das wir noch keine Ahnung haben was wir da machen müssen :roll: Die Infos kommen im Monatstakt vom Schulministerium rübergeschoßen. Ziemlich beschißen, ach und ab diesem Jahr ist auch Zentralabi mal gucken wie das wird, hoffentlich bringts was für Pisa :P

Corey
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Beitrag von Corey » 8. Sep 2006, 23:56

Wenn die Schule die Räume bereitstellt?Ne, so einfach ist das mit Sicherheit nicht.Wenn man mit einer Klasse ein Ausflug in ein Museum macht, gilt es ja auch als Schulveranstaltung ;).Achja...und was ist mit der Überprüfungen in den zehnten Klassen am Gymnasium?Letztes Jahr musste ich die noch machen, dieses, wie manche meinen nicht mehr(*sitzengeblieben ist*...).Stimmt das?

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Maret
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Beitrag von Maret » 9. Sep 2006, 09:44

mein gymnasium handhabt schulveranstaltungen sehr flexibel. da fällt nen tag weg und dafür wird schulfest von 2 bis 6uhr pflicht...
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Monsi
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Beitrag von Monsi » 10. Sep 2006, 19:53

schulveranstaltung = veranstaltung, bei der die Teilnahme nicht fakultativ sondern obligatorisch ist, und die sich nicht ausdrücklich als nicht-schulische Veranstaltung definiert.
(so würde ich das formulieren...)

(wir waren z.B in der 9. Klasse in Paris, mit der klasse und unseren Lehrern, allerdings nicht als schulveranstaltung.
also haben wir einfach alle eine Woche ferien opfern müssen dafür, und die schule hat nix bezahlt dafür.)
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Prinegon
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Beitrag von Prinegon » 11. Sep 2006, 00:24

Nunmal als Laie:
Monsi hat geschrieben:(wir waren z.B in der 9. Klasse in Paris, mit der klasse und unseren Lehrern, allerdings nicht als schulveranstaltung.
Das ist nicht möglich, denn: In dem Fall hätten die Eltern mitkommen müssen, um nicht ihre Sorgfaltpflicht/Aufsichtspflicht zu verletzen. Sobald der Lehrer für Euch verantwortlich war, ohne daß er sich von jedem Elternteil persönlich die Verantwortung hat geben lassen, also die Tatsache, daß die Person Lehrer ist, impliziert, daß sie die Verantwortung für euch übernimmt, ist es keine Privatinitiative mehr, sondern eine Schulveranstaltung (jedoch ohne Teilnahmepflicht, etwa einzuordnen wie eine AG). Das ersetzt dir die Woche Ferienverlust nicht, daß ist eine Abmachung, die man treffen darf, aber es klärt die Zuständigkeit im Schadensfalle. Denn es besagt, daß du über die Schule versichtert bist auf dieser Reise.

Wenn die Frage jedoch nach dem Beginn der Schulveranstaltung gestellt wurde (gerade für Versicherungsschutz interessant), so kann man folgendes sagen:
Du bist für die Anreise und Abreise zu und von einer Schulveranstaltung über die Schule versichtert. Passiert dir z.B. etwas auf dem Schulweg, dann ist die Schule dafür zuständig. Man ist auch bei Umwegen weiterhin versichert, wenn dieser Umweg sinnvoll war, z.B. eine Zeitersparnis bringt oder durch Nebenstraßen, anstatt an der Hauptstraße, somit sicherer wäre, ect.
Sollte man seine Anreise unterbrechen (z.B. das Kind läuft auf einem Umweg, weil es dort einen Kiosk gibt und es dort einkaufen will), ist für die Zeit das Kind NICHT über die Schule versichert. Der Versicherungsschutz beginnt erst dann wieder, wenn das Kind seinen Schulweg fortsetzt.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR, ICH BIN KEIN JURIST. DIE ANGABEN BEZIEHEN SICH AUF AUSSAGEN UNSERER LEHRER UND SIND BEREITS 8 JAHRE ALT.
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint".
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Es ist nur Sand. Doch manchmal kann auch Sand töten...

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Mheatus
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Beitrag von Mheatus » 11. Sep 2006, 03:43

Das Schulgesetz ist für jedes Bundesland anders. Wenn du das gesamte Gesetz lesen willst, google einfach mal .. ich hab z.b. nach "Schulgesetz für Niedersachsen" gegoogelt und kam auf diese Seite:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 79_L20.pdf


Schulveranstaltungen sind, meiner Meinung und dem was ich herausgelesen habe nach, Veranstaltungen, bei denen die Schule die Verantwortung und Aufsicht übernimmt. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung von der Schule ist und ein Lehrer zur Aufsicht da ist.

Im Schulgesetz an sich ist das Wort natürlich nicht definiert. In den Paragraphen findet man nur 2 Artikel über Schulveranstaltungen:

(1) 1Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an
Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen.

(1) 1Die Schulträger tragen die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen. 2Dazu gehören auch die persönlichen
Kosten, die nicht nach § 112 das Land trägt.
(2) Von Absatz 1 abweichende Vereinbarungen zwischen Land und Schulträger sind möglich
1. bei Schulversuchen,
2. bei unterrichtsergänzenden Schulveranstaltungen, die zum Erreichen des Bildungszieles einer berufsbildenden
Schule vorgesehen sind.

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