Nunmal als Laie:
Monsi hat geschrieben:(wir waren z.B in der 9. Klasse in Paris, mit der klasse und unseren Lehrern, allerdings nicht als schulveranstaltung.
Das ist nicht möglich, denn: In dem Fall hätten die Eltern mitkommen müssen, um nicht ihre Sorgfaltpflicht/Aufsichtspflicht zu verletzen. Sobald der Lehrer für Euch verantwortlich war, ohne daß er sich von jedem Elternteil persönlich die Verantwortung hat geben lassen, also die Tatsache, daß die Person Lehrer ist, impliziert, daß sie die Verantwortung für euch übernimmt, ist es keine Privatinitiative mehr, sondern eine Schulveranstaltung (jedoch ohne Teilnahmepflicht, etwa einzuordnen wie eine AG). Das ersetzt dir die Woche Ferienverlust nicht, daß ist eine Abmachung, die man treffen darf, aber es klärt die Zuständigkeit im Schadensfalle. Denn es besagt, daß du über die Schule versichtert bist auf dieser Reise.
Wenn die Frage jedoch nach dem Beginn der Schulveranstaltung gestellt wurde (gerade für Versicherungsschutz interessant), so kann man folgendes sagen:
Du bist für die Anreise und Abreise zu und von einer Schulveranstaltung über die Schule versichtert. Passiert dir z.B. etwas auf dem Schulweg, dann ist die Schule dafür zuständig. Man ist auch bei Umwegen weiterhin versichert, wenn dieser Umweg sinnvoll war, z.B. eine Zeitersparnis bringt oder durch Nebenstraßen, anstatt an der Hauptstraße, somit sicherer wäre, ect.
Sollte man seine Anreise unterbrechen (z.B. das Kind läuft auf einem Umweg, weil es dort einen Kiosk gibt und es dort einkaufen will), ist für die Zeit das Kind NICHT über die Schule versichert. Der Versicherungsschutz beginnt erst dann wieder, wenn das Kind seinen Schulweg fortsetzt.
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR, ICH BIN KEIN JURIST. DIE ANGABEN BEZIEHEN SICH AUF AUSSAGEN UNSERER LEHRER UND SIND BEREITS 8 JAHRE ALT.