Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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Dimi

Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von Dimi » 30. Jan 2009, 23:00

Ist vielleicht nicht der beste Ort das Thema anzuschneiden, aber ich brauch trotzdem mal hilfe und/oder einen Rat. Und wenn man sich professionell zum deutschen Recht beraten lassen will kostet das ja alles gleich sofort Geld, deshalb hoff ich hier auf hilfe.

Es geht um eine gute Bekannte von mir die im Inet massiv von einer bestimmten Person gemobbt wird. Das fängt an bei Beleidigungen, über RL-Beleidigungen bis hin zu Identitätskopie um meine Bekannte fertig zu machen.

Dazu ein konkretes bsp:

Die Person hat sich unter dem Nick von meiner bekannten in einem relativ bekannten und großen Forum angemeldet, als Avatar ein Bild meiner bekannten genommen und auch an sich lauter angaben gemacht die den anschein geben sollen dass es sich um meine bekannte handelt. und mit dieser gefälschten identität hat sie relativ überzeugend das image rüber gebracht das meine bekannte eine arbeitslose faule person wäre, die von harz 4 lebt, keine freunde hat und das in der ganzen familie noch nie jemand von den frauen gearbeitet hätte und das normal ist, genau wie sie es nicht einsehen würde arbeiten zu gehen wo es doch harz 4 gibt usw....meiner meinung nach eine rufschädigung übelster sorte. das geht schon über normales mobbing im inet hinaus. ich meine ok, wer kennt das nicht, jeder hat sich im inet schon mal gestritten und beleidigungen abgelassen usw...aber das geht zu weit für meinen geschmack.

aber ok, meine meinung hin oder her, was wichtig ist, was sagt denn unser schönes deutsches gesetz dazu? nach ein wenig googeln hab ich herausgefunden das in england, amerika und korea gesetze vorhanden sind die sich extra mit solchen fällen befassen. z.b. gab es mal ein teenager der selbstmord begang nach massiven inet-mobbing. also es ist an sich kein lächerliches thema und sollte ernst genommen werden. meine bekannte ist auch schon ziemlich am ende und weiß nicht was sie machen soll. und bevor man da nen anwalt einschaltet, der kohle kostet, will man auch über die rechtslage bescheid wissen, bevor man das geld zum fenster rausschmeißt.

hoffe hier gibt es jemand der sich ganz gut mit den gesetzen auskennt und mir sagen kann ob es irgendwie hoffnung gibt wenn man da eine anzeige macht gegen "unbekannt", wobei meine bekannte an sich ja schon weiß wer da versucht sie so fertig zu machen.

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Aven Fallen
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Re: Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von Aven Fallen » 30. Jan 2009, 23:05

Also erstmal verwundert es mich, dass gerade DU das ansprichst, da du mich doch selbst oft genug beleidigt hast...
Aber nur so am Rande.

Zum Thema:
Es gibt nun einmal die Möglichkeit, bei einem Forum die nächsthöhere Gewalt anzusprechen.
Am Beispiel des FW-Forums wären das die Moderatoren(wie bei jedem anderen Forum wohl auch)...

Wo ist das Problem eig. bei so einem Internet-Mobbing?
Ich meine, man kennt die Personen nicht, sollen sie doch über einen denken was sie wollen.
Aber da deine Bekannte wohl die Person im RL kennt, die sie mobbt, wäre es wirklich sinnvoll Anzeige zu erstatten, wie von dir erwähnt, auf Rufmord...
Ein großes "Danke" an sgr für das Entfernen meiner Signatur (die war mir sowieso lästig) und seine sonstige Arbeit! :)

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-=Baphomet=-
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Re: Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von -=Baphomet=- » 30. Jan 2009, 23:12

Rechtsberatung ist verboten in Deutschland (sonst würden ja Rechtsanwälte ja nichts mehr verdienen) aus diesem Grund gibts nur immer persönliche Meinungen und Ratschläge, was man an Stelle der betroffenen Personen machen würde.

Anzeige erstatten kostet kein Geld und ist sicher einen Versuch wert. Auch wenn sie keinen Erfolg hat, so fühlt man sich dennoch besser, da man es wenigstens probiert hat. Es ist richtig das in Deutschland keine Gesetz explizit gegen Mobbing gibt, aber wir haben im StGB Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede usw. welche auch ausreichend sind.

Also einfach Anzeige erstatten, mit so vielen Beweisen wie möglich und dann mal schauen, ob da am Ende nicht doch was bei rum kommt :wink:
Kauket hat geschrieben:Ohne ist schöner =) 8)
Woo woo woo! You know it 8)

eisviech

Re: Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von eisviech » 30. Jan 2009, 23:24

>Mobbing
>Internet

Wo gibt's denn sowas!

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Nast69
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Re: Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von Nast69 » 31. Jan 2009, 01:17

Bei SternTV war das mal als Thema. Dort blieb es allerdings nicht nur bei beleidigungen sondern Klingenten bei der gemobbten Frau irgendwann auch Männer die übers Internet gehört hatten das sie eine Prostituierte sei. Also insgesamt ziemlich heftig. Sie hatte Anzeige gemacht und der Typ wurde auch geschnappt nur was der für ne Strafe gekriegt hat weiss ich nicht mehr leider.

Also wenn es echt schon soweit geht das ihr RL davon beeinflusst wird dürfte die Erfolgschance bei einer Anzeige ziemlich gut sein. Ich würds aufjedenfall machen.

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LuBuLegend
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Re: Rechtsfrage über Mobbing im Internet

Beitrag von LuBuLegend » 31. Jan 2009, 03:46

Ich beschreibe mal die Gesetzesgebung in der Schweiz. Da ich zurzeit kein ZGB zur Hand habe, ist das alles Brainware.

Bei deinem Beispiel handelt es sich um massiven Internet-Bulling (oder Buliing, ka). Rein rechtlich gesehen kann deine Kollegin beim Staatsanwalt einen Antrag stellen. Dieser schaut sich die Beiträge/Loggs genau an. Findet er, dass dabei eine besonders starke Art der Rufschädigung, Manipulation des öffentlichen Erscheinungsbildes und die Kopie, missbrauchende Verwaltung und Veränderung der Identität, kann er amtlich die IP Adresse zurückverfolgen, falls es sich dabei um eine fremde Person handelt.
Dieser Person wird erstmal ein Formular geschickt, in dessen Punkten sie wiederspruch einlegen kann. Tut sie das, ist es wieder dein Zug diese Argumente zu widerlegen. Sind deine Argumente ausschlaggebend, so wird das Gericht erstmal auf minimaler Ebene stattfindet, dh. Friedensgericht. Wird da keine Lösung gefunden, geht es weiter zum Bezirks, Bundesgericht etc (Kenne mich mit den Namen deutschen Gerichtsebenen nicht aus).

Je Nachdem könnte für die schuldgesprochene Person eine Zuchthausstrafe von 2-5 Jahren, Busse oder bei ganz extremen Fällen, sogar eine geringe Haftstrafe auf Bewährung zugewiesen werden.

Auf jedem Fall würde ich der angreiffenden Person sagen, das rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte sie ihre Anspielungen nciht in sämtlichen Foren wieder rückgängig machen und Beleidigung aller Art sofort stoppen würde.

Hoffe ich konnte dir helfen.
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