Saturn Garantie..

Hier kann über alles diskutiert werden, wirklich alles. Betonung liegt auf "diskutiert", das ist also kein Freischein zum Spammen.
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killa361
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von killa361 » 12. Feb 2011, 21:39

Naja , ich trete ja nicht vom kaufvetrag zurück , ich will einfach mein alten Laptop wieder .

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Atmosphere
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Atmosphere » 12. Feb 2011, 21:56

Ist es so schwer? Lies Dir mal den Zweiten Link durch, dann weißt Du es! Es steht doch alles da, aber lesen mußt Du schon noch... :roll:

Und Dein alter Laptop ist Schrott, zumindest sagtest Du das. Aber evtl geben sie Dir ne Kiste Schrott, fragen kostet nix :mrgreen:

Wie alt bist? Bist Du überhaupt schon in der Lage wirksame Kaufverträge zu schließen? Es gibt da nämlich so nen Taschengeldparagraphen :mrgreen:

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Dark Night » 12. Feb 2011, 22:10

den möchte ich sehen der unter dem Taschengeldparagraphen fällt und sich nen Laptop für 700 Euro käuft ^^

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Atmosphere » 12. Feb 2011, 22:22

Solls geben, aber das war auch nur so nen kleiner Exkurs, da es mich ärgert, wenn jemand hier Hilfe ersucht aber sich dann die geposteten Sachen nicht mal durchließt.

Der sollte echt zum Anwalt gehen oder zur Rechtsberatung und dafür dann eben noch nen bissl (Taschen)Geld auf den Kopf hauen ;)

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iceman128
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 04:06

bitte nicht beachten, wills aber trotzem sagen:
Atmosphere hat geschrieben:blabla...
Eine solche Pauschale darf nur dann nicht erhoben werden, wenn eine Sache überhaupt nicht mehr brauchbar ist.
Und ich denke ein verschrottetet Laptop ist nichtmehr brauchbar.

Und nichtsdestotrotz gibt es ein urteil vom europäischen Gerichtshof zu dieser Sache.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 04:DE:HTML

interessant sind dabei folgende Dinge:
SpoilerShow
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,

2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,

3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt

[...]
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
bedeutet es gibt defakto keinen Wertersatz mehr.
Alles auch nachzulesen in § 346 BGB

Hier Dinge aus 2005 zu zitieren halte ich für äußerst fragwürdig.

Und nochmals der Rat: Geh zu dem Saftladen hin, verlang dein geld zurück und wenns sein muss leg denen diese Paragraphen vor. Wenn dann nichts passiert schalt einen Anwalt ein. Quelle hat, wie oben schonmal angemerkt, schon verloren. Ich denke nicht, dass die da Lust drauf haben bei der Sachlage.
Wie alt bist? Bist Du überhaupt schon in der Lage wirksame Kaufverträge zu schließen? Es gibt da nämlich so nen Taschengeldparagraphen :mrgreen:
wenn das der Fall sien sollte, dann hat er noch mehr Trümpfe in der hand, denn dann war der Kaufvertrag schon von Anfang an nichtig und er bekommt das geld sowieso komplett zurück(bzw. die Eltern...).

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Andi90
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Andi90 » 13. Feb 2011, 09:57

Wann hast du das Gerät denn gekauft bzw. wie lange war der in Betrieb? Die Nutzungspauschale kann man nämlich durchaus berechnen.
EDIT: Die 200€ scheinen mir aber recht wenig zu sein, dafür dass die Garantie gerade erst ausgelaufen ist.

Dass die solche Geräte einfach verschrotten, finde ich aber ziemlich dreist. Wer gibt ihnen das Recht, fremdes Eigentum zu zerstören?

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 12:09

Andi90 hat geschrieben:Wann hast du das Gerät denn gekauft bzw. wie lange war der in Betrieb? Die Nutzungspauschale kann man nämlich durchaus berechnen.
schreibe ich eigentlich Chinesisch? bekommt ihr die gesetzestexte nicht geöffnet oder nicht gelesen?
sollte er mit dem laptop nicht durch den Schlamm gerobbt sein o.ä, sondern den laptop so benutzt wie er zu benutzen ist, dann hat Saturn KEIN RECHT eine Nutzungspauschale bzw. Wertersatz zu verlangen.
Nebenbei müsste Saturn, wollten sie das trotzdem tun, mit einem Gutachter beweisen, dass killa361 unsachgemäß den laptop bedient hat (wenn es vor Gericht geht und die wirklich auf Wertersatz bestehen). und das ist nichtmehr möglich, da das Gerät verschrottet ist (wenn es stimmt was die sagen) und wäre wohl mit hohen Kosten verbunden.
Dass die solche Geräte einfach verschrotten, finde ich aber ziemlich dreist. Wer gibt ihnen das Recht, fremdes Eigentum zu zerstören?
Und wieder: Das Gesetz, tata.
§ 439 BGB
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

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Andi90
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Andi90 » 13. Feb 2011, 13:09

Ich hab das Gefühl, du verdrehst da etwas. Die Nutzungsentschädigung wird für die Zeit berechnet, in der das Gerät in Gebaruch war.
Sie errechnet sich aus der üblichen Nutzungsdauer, die du aus den AfA-Tabellen des Finanzministeriums entnehmen kannst. Für einen Laptop werden da 3 Jahre, also 36 Monate angegeben. Kaufpreis durch Anzahl Monate ergibt den Monatsansatz. Multipliziert mit der Anzahl Monate in Gebrauch gibt das die Nutzungspauschale. Für eine Reparatur wird jeweils ein Monat abgezogen.
So habe ich das jedenfalls an mehreren Stellen gelesen.

Diese Berechnung kommt dann zum Zug, wenn der Verkäufer das Gerät nicht mehr ersetzen kann und hat erstmal nichts mit (un-)sachgemässer Benutzung zu tun. Diese Frage kommt vor diesem ganzen Prozess und bestimmt, ob der Verkäufer überhaupt Ersatz bieten muss.

Es würde mich sehr wundern, wenn ein Gerät nach (offenbar längerer) Benutzung noch immer denselben Wert hätte, wie beim Kauf.

iceman128 hat geschrieben:
Andi90 hat geschrieben:Dass die solche Geräte einfach verschrotten, finde ich aber ziemlich dreist. Wer gibt ihnen das Recht, fremdes Eigentum zu zerstören?
Und wieder: Das Gesetz, tata.
§ 439 BGB
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Inwiefern erklärt das, dass die das Gerät ungefragt verschrotten dürfen?

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 13:26

Andi90 hat geschrieben:...
§ 346 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html
wie oben schon zitiert.
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Auch punkt 3 spielt sicherlich eine Rolle ((3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,...)
Andi90 hat geschrieben:Inwiefern erklärt das, dass die das Gerät ungefragt verschrotten dürfen?
Nunja, da eine Reperatur nicht möglich ist, bzw. nicht Wertgemäß wäre sowie ein Austausch nicht möglich bleibt Killa nur der Rücktritt vom Kaufvertrag, womit das Eigentum des laptops wieder an Saturn geht (beiderseitige Leistungen sind zurück zu geben) und die damit machen können was sie wollen. Bedeutet aber letztlich, dass die ohne Absprache Killa das ganze Geld zurückzahlen müssen. Ich glaube ehrlich gesagt, der Laptop ist nichtmal verschrottet. ;)

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Jimi Hendrix » 13. Feb 2011, 13:29

Ich schätze auch, der wurde fix nach China verschifft, wo wuselige Arbeiter den zerlegen und die Teile in neue Geräte einbauen ;)
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Knödel » 13. Feb 2011, 13:40

Ich hatte mal ein ähnliches problem mit einem flatscreen, den ich mir gekauft hatte. der war 220€ teuer & ging nach einer stunde betrieb nicht mehr (ist eine etwas andere situation), dann haben sie 6 wochen zur reparatur gebraucht und er war wieder nach einer stunde betrieb hinüber & der verkäufer wollte mir nur 200€ wiedergeben. nachdem ich & vor allem mein dad etwas intensiver ^_^ mit dem verkäufer gesprochen hatten, hab ich mir einen neuen flat für 200€ & n 20€ einkaufsgutschein raushandeln können. vielleicht wenn du an die geschäftsleitung von saturn schreibst, wenn das reden mit den leuten vor ort nicht fruchtet?

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 13:44

Schöner Kuhhandel. Jenachdem was du von den 20€ kaufst haben die 3-7 euro mehr ausgegeben als vorher vorgehabt und du bist glücklich...
edit: und natürlich nen neuen flat da kaufen müssen...

naja, solange du glücklich warst...

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Knödel » 13. Feb 2011, 13:45

iceman128 hat geschrieben:Schöner Kuhhandel. Jenachdem was du von den 20€ kaufst haben die 3-7 euro mehr ausgegeben als vorher vorgehabt und du bist glücklich...

ich hab wenigstens wieder den vollen kaufpreis & ich brauch eh wieder irgendwas von dem :p es ging darum, dass ansonsten 20 € verpufft wären

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 13:48

Knödel hat geschrieben: ich hab wenigstens wieder den vollen kaufpreis & ich brauch eh wieder irgendwas von dem :p es ging darum, dass ansonsten 20 € verpufft wären
wie gesagt: solange du glücklich warst..
nach Rechtslage hätten die dir den flat reparieren müssen oder den baugleichen nochmals geben (möglich da gattungsware). Oder wie hier im Fall rücktritt vom kaufvertrag udn dir 220€ in die hand drücken. Verpufft wäre da garnichts.

Naja, schön sowas mal zu hören was das für ein Saftladen ist...

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Atmosphere » 13. Feb 2011, 18:26

Iceman hast Du eigtl schon mal etwas von Rechtsprechung gehört? Es kommt im deutschen Recht nicht nur auf die von Dir geliebten Paragraphen an, sondern zu nem guten Teil auch auf die Rechtsprechung. Du solltest Deine Meinung nicht als allgemeingültig darstellen, denn ich glaube Du bewegst Dich hier auf dünnem Ice und kennst Dich selbst nicht gerade gut in diesem Bereich aus.

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