Also meine Paragraphen sind aktuell, genau wie das urteil vom Euopäischen Gerichtshof zum Thema Wertabzug. Und die Rechtssprechung beruht nunmal auf diesen Paragraphen, das ist nicht meine Meinung sondern das ist die aktuelle Rechtslage. (nicht von 2005...)Atmosphere hat geschrieben:Iceman hast Du eigtl schon mal etwas von Rechtsprechung gehört? Es kommt im deutschen Recht nicht nur auf die von Dir geliebten Paragraphen an, sondern zu nem guten Teil auch auf die Rechtsprechung. Du solltest Deine Meinung nicht als allgemeingültig darstellen, denn ich glaube Du bewegst Dich hier auf dünnem Ice und kennst Dich selbst nicht gerade gut in diesem Bereich aus.
Warum ich mich deshalb nicht auskennen sollte ist mir ein Rätsel. "Ich habe keine Argumente mehr also stelle ich den anderen als blöd hin"?
Saturn will sich hier (und wohl auch anderweitig) die Taschen möglichst voll machen und den Kunden benachteiligen. Klar können die sagen wertabzug blabla, aber wenn der kunde auf diese dreistigkeit nicht eingeht (denn nichts anderes ist das, wenn man von vornerein davon ausgeht, dass der Laptop zweckentfremdet wurde..) und es hart auf hart kommt (anwalt und co) dann wird Saturn nachweisen müssen, dass der Laptop nicht so genutzt wurde wie er soll. Dann dürfen sie was abziehen, aber auf so ein Verfahren würde sich Saturn nicht einlassen, denn auch wenn der MItarbeiter der nur seine Anweisungen hat keine Ahnung davon hat, spätestens der Geschäftsführer wird die Rechtslage und die Aussichtlosigkeit seines Vorhabens erkennen und einsehen.