Saturn Garantie..

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iceman128
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 13. Feb 2011, 19:39

Atmosphere hat geschrieben:Iceman hast Du eigtl schon mal etwas von Rechtsprechung gehört? Es kommt im deutschen Recht nicht nur auf die von Dir geliebten Paragraphen an, sondern zu nem guten Teil auch auf die Rechtsprechung. Du solltest Deine Meinung nicht als allgemeingültig darstellen, denn ich glaube Du bewegst Dich hier auf dünnem Ice und kennst Dich selbst nicht gerade gut in diesem Bereich aus.
Also meine Paragraphen sind aktuell, genau wie das urteil vom Euopäischen Gerichtshof zum Thema Wertabzug. Und die Rechtssprechung beruht nunmal auf diesen Paragraphen, das ist nicht meine Meinung sondern das ist die aktuelle Rechtslage. (nicht von 2005...)
Warum ich mich deshalb nicht auskennen sollte ist mir ein Rätsel. "Ich habe keine Argumente mehr also stelle ich den anderen als blöd hin"?


Saturn will sich hier (und wohl auch anderweitig) die Taschen möglichst voll machen und den Kunden benachteiligen. Klar können die sagen wertabzug blabla, aber wenn der kunde auf diese dreistigkeit nicht eingeht (denn nichts anderes ist das, wenn man von vornerein davon ausgeht, dass der Laptop zweckentfremdet wurde..) und es hart auf hart kommt (anwalt und co) dann wird Saturn nachweisen müssen, dass der Laptop nicht so genutzt wurde wie er soll. Dann dürfen sie was abziehen, aber auf so ein Verfahren würde sich Saturn nicht einlassen, denn auch wenn der MItarbeiter der nur seine Anweisungen hat keine Ahnung davon hat, spätestens der Geschäftsführer wird die Rechtslage und die Aussichtlosigkeit seines Vorhabens erkennen und einsehen.

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Atmosphere
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Atmosphere » 13. Feb 2011, 19:46

Jo regel das mal für Killa, ich bin gespannt :mrgreen:

Könnt ja dann halbe halbe machen :wink:

Vidar
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Vidar » 13. Feb 2011, 21:06

Atmosphere hat geschrieben:Iceman hast Du eigtl schon mal etwas von Rechtsprechung gehört? Es kommt im deutschen Recht nicht nur auf die von Dir geliebten Paragraphen an, sondern zu nem guten Teil auch auf die Rechtsprechung. Du solltest Deine Meinung nicht als allgemeingültig darstellen, denn ich glaube Du bewegst Dich hier auf dünnem Ice und kennst Dich selbst nicht gerade gut in diesem Bereich aus.
Mal ein paar Infos, Quelle ist: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrl ... -ebay.html

Was lernen wir daraus? Die Aussagen von iceman entsprechen dem geltenden Recht und auch der aktuellen Rechtssprechung.

Saturn nutzt nur die Unwissenheit der Käufer aus, eigentlich nichts verwerfliches, solange diese sich damit zufrieden stellen lassen und nicht auf ihr Recht plädieren.
Lesen gefährdet die Dummheit.

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Atmosphere
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von Atmosphere » 13. Feb 2011, 21:08

Da geht´s um Privatverkäufer, sorry da lese ich gar nicht erst, denn Saturn ist kein Privatverkäufer!

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iceman128
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 14. Feb 2011, 00:02

so, grade nochmal was schlauer gemacht.
Das EuGh-Urteil kann, bzw. wird sehr schnell falsch verstanden. Wie auch von mir :)
Es sagt im grunde "nur" aus, dass Bei einer Ersatzlieferung (Umtausch o.ä. inbegriffen) kein Wertersatz verlangt werden kann.
Dies sagt das nicht aus bei einem Rücktritt vom Vertrag. Dort KANN der Händler Wertersatz verlangen.
ABER: nur wenn er dich vorher (vor dem Kauf) darüber belehrt hat. § 357 BGB Absatz 3 legt damit quasi den von mir geposteten § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lahm SOFERN der Händler dich belehrt hat (nachweislich!)

Bedeutet für dich:

1.hat der Händler dich über den möglichen Wertersatz belehrt?
1a) wenn nein, dann verlange dein gesamtes geld zurück, und trete wie schon empfohlen vom kaufvertrag zurück. Dann kann, bzw. darf Saturn keinen Wertersatz geltend machen nach § 346
1b) wenn ja dann würde ich mich für ein Ersatzgerät entscheiden. Denn da kannst du den vollen kaufpreis geltend machen
2. wenn das für dich nicht infrage kommt, der Händler dich belehrt hat und du das geld haben willst, dann würde ich mich mit dem mal streiten aufgrund welcher rechtlichen grundlagen er seinen Wertersatz berechnet (500€ nach 2? Jahren halte ich persönlich für recht hoch, aber dafür gibt es sicherlich entsprechende Listen (afa).

Ich gehe aber davon aus, dass dich niemand belehrt hat oder? und einen Vertrag wirst du hoffentlich auch nicht unterschrieben haben o.ä....(zumindest nicht ohne ihn zu lesen..;) )
und in diesem falle hast du Anspruch auf den gesamten Kaufpreis.

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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von CountZero » 14. Feb 2011, 13:34

iceman128 hat geschrieben: Ich gehe aber davon aus, dass dich niemand belehrt hat oder? und einen Vertrag wirst du hoffentlich auch nicht unterschrieben haben o.ä....(zumindest nicht ohne ihn zu lesen..;) )
und in diesem falle hast du Anspruch auf den gesamten Kaufpreis.
Das dürfte sehr wohl der Fall sein als Belehrung gelten nämlich die, normalerweise in jedem noch so kleinen Geschäft, aushängenden AGBs.

Auch wenn eine Summe von 500 Euro sehr hoch klingt könnte das sogar als Wertverlust hinkommen wen das Gerät jetzt etwas über zwei Jahre alt war.

Da mir der Händler hier, leider, im Recht zu sein scheint würde ich aber versuchen auf dem Weg der Kulanz noch etwas raus zu handeln, normaler weise zeigen sich die Elektroriesen, nach meiner Erfahrung, ganz kooperativ insbesondere wenn man den Ersatz dann gleich bei Ihnen im Markt mit nimmt.

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iceman128
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Re: Saturn Garantie..

Beitrag von iceman128 » 14. Feb 2011, 16:18

CountZero hat geschrieben: Das dürfte sehr wohl der Fall sein als Belehrung gelten nämlich die, normalerweise in jedem noch so kleinen Geschäft, aushängenden AGBs.

Auch wenn eine Summe von 500 Euro sehr hoch klingt könnte das sogar als Wertverlust hinkommen wen das Gerät jetzt etwas über zwei Jahre alt war.

Da mir der Händler hier, leider, im Recht zu sein scheint würde ich aber versuchen auf dem Weg der Kulanz noch etwas raus zu handeln, normaler weise zeigen sich die Elektroriesen, nach meiner Erfahrung, ganz kooperativ insbesondere wenn man den Ersatz dann gleich bei Ihnen im Markt mit nimmt.

Jap, stimmt natürlich. Aber ob die wirklich aushängen ist immer die Frage....beziehungsweise wo die aushängen ist sicherlich auch interessant. (und ich werd wohl bei Gelegenheit nochmal in meine Bücker schauen. Denn bei den AGB für einseitige Handelskäufe (Händler->verbraucher) ist das manchmal ne verzwickte Sachen, was man da als Händler überhaupt reinschreiben darf. Denn der normale Kunde ist nunmal kein Anwalt und auch kein Kaufmann und darf daher in den AGB nicht "unangemessen benachteiligt" werden (so ist glaube ich der Wortlaut).)

Und auch wenn er im Recht ist, ich würde dann einfach den Umtausch wählen. Entweder du bekommst den gleichen Laptop noch einmal (Nachbesserung, Neulieferung) oder einen anderen für ~700€. Denn das besagt das "Quelle-Urteil" ganz genau. Bei Ersatz gibt es keinen Wertabzug.

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